Wird die Merkel gefragt

„Frau Bundeskanzlerin, sind Sie mit sich im Reinen?“

Antwortet sie:

„Ja, das bin ich. Mit dem Amtseid habe ich mich verpflichtet, dem Wohle
Deutschlands zu dienen und dafür arbeite ich mit aller Kraft.“

:joy: :joy: :joy:

Was meint ihr?

[Frage eingefügt und von Witze in Nachrichten verschoben - www Team]

Wäre interessant zu erfahren, womit ihrer Meinung dem „Wohl“ konkret gedient wurde. :tired_face:

Gruß
rakete

Vielleicht mit einem der nächsten Sätze aus dem Eid: „das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen“

Was dann schon wieder der nächste Witz wäre , siehe Art. 16 a (2) GG.

3 Like

Da sieht man mal unter welchem Realitätsverlust die Frau leidet. ramses90

Dümmliche Sprechblase, maximal auf selbstlos pathetisch gedrechselt. Eine von Merkel zu erwartende Antwort auf eine gähnend lahme, phantasielose Frage ihrer Interviewer. Da ist der BK sicher ein Lächeln durchs Gesicht gezuckt … bei diesem Niveau der höfischen Artigkeit ihrer Untergebenen.

Sind Ihro Gnaden wohlauf? :joy:

Liest sich interessant:

Oder um mal wieder den guten Volker zu zitieren: https://www.youtube.com/watch?v=-AK7qp9hEqk (von 2011!)

Ganz nett zu deiner Ansage passt diese Passage aus dem Link:

Seit 2015 ist viel passiert. Wir haben zum Beispiel die illegale Migration stark reduziert.

Die größte illegale Migration innerhalb der BRD hat m.W. eine Frau Merkel am 04.09.2015 angeordnet. Da kann man wohl erwarten, dass diese Frau sich um die Folgen und Reduzierung derselben auch kümmert.

Die darüber hinaus entstandenen Kollateralschäden, wie erhebliche Ausweitung der Datenkontrolle und Überwachung bis hin in alle sozialen Netzwerke, Telefonate, Mails etc. oder pauschalierende Generalverdächtigungen gegenüber den Bürgern durch Verschärfungen im Strafrecht oder rechtsradikalisierende Populismusvorwürfe in übelster Gestik und Wortwahl gegenüber Bürgern dieses Landes oder öffentliche Hofknicksereien unserer Regierung gegenüber Despoten oder…

All diese Dinge und noch viel mehr waren nicht im Ansatz denkbar gewesen vor ein bis zwei Jahren, jetzt sind sie Realität geworden innerhalb eines Jahres in diesem Lande. Sie haben das Land, das Denken, die Einstellung radikal verändert und radikalisiert.

Aber:

Hauptsache Frau Merkel ist mit sich im Reinen. Und ihre Dauerwähler, die ja schon immer so gewählt haben und bis heute keinen Grund zum leisen Zweifel gefunden haben.

Franz

1 Like

Hat dir nicht erst gestern @vdmaster erklärt, wieso Art. 16a GG hier (in fast allen Fällen) nicht greift? Was hast du denn daran nicht verstanden? Du kannst doch nicht ernsthaft der Meinung sein, du wärst der Erste, dem ein möglicher Verfassungsbruch der Kanzlerin aufgefällen wäre :neutral_face:

Hat er??

Wo habe ich das für mich an Anspruch genommen?

Hat er. Also nochmals: Es ist möglich, nach Art. 16a des Grundgesetzes als Asylberechtigter anerkannt zu werden, wenn nichts (zb der von dir erwähnte zweite Absatz) dagegen spricht. Das traf 2015 auf genau 2.029 Personen zu. Die weitaus meisten Personen (135.107) erhielten den Flüchtlingsschutz nach dem Asylgesetz (auf welches @vdmaster gestern verwies). Nachlesen kann man das ganz leicht beim BAMF.

Du implizierst einen Verfassungsbruch der Kanzlerin und da ich bisher noch nichts von einer Anklage gehört habe, musst du wohl der erste sein, oder nicht?

Naja, manche erkennen den Witz eben, andere nicht.

Solange wir noch mehrere hunderttausende Flüchtlinge pro Jahr aufnehmen, während wir einen winzigen Bruchteil davon wieder nach Hause schicken, ist die Aussage nichts anderes als reiner Hohn. Aber der Mensch möchte betrogen werden. Am Sonntag werden wieder einmal rund 85 % der Leute diejenigen politischen Kräfte wählen, die Merkels Wahnsinn sogar noch unterstützen.


PW:

  • Haben Sie eigentlich noch Ihre feste Freundin?
  • Nein, die wabblige.

Fast. Ein paar Juristen hatten sich aber schon vor mir damit beschäftigt: http://diepresse.com/home/meinung/quergeschrieben/christianortner/5071059/Wenn-guter-Wille-und-geltendes-Recht-kollidieren

Huch, was ist das denn für ein Avatar, wenn man „Merkel“ zitiert?

Ja, sie haben ein Buch geschrieben :smirk:

Da du den Teil bezüglich des AsylG ignorierst, hat sich der Teil wohl erledigt…

Hallo,

es gibt ja auch keinen §§, der einen simplen „Verfassungsbruch“ - so man ihn unterstellen könnte - unter Strafe stellt. Einmal abgesehen davon, dass da noch die Kleinigkeit der Immunität wäre.

Aber auf ihren Eid bezogen, kann man sich solche Betrachtungen auch sparen, weil er keine rechtl. Wirkung entfaltet, sondern nur eine Art rituelle/zeremonielle Selbstverpflichtung darstellt. Wir können ja bereits froh sein, dass solcher Zinnober nicht noch mit stundenlangen Aufmärschen, Salutschüssen aus Kanonen oder sonstigen Zirkusspielen einhergeht. Letzeres wäre allein schon aus tierschutzrechtl. Gründen nicht mehr zulässig wg. der nicht artgerechten Fütterung mittels Oppositioneller.

Den immanenten Gedanken des 16a (2) GG, der ja auf der Hand liegt (Rückweisung) und über https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__18.html (2) 1 bundesgesetzlich kodifiziert wurde (man kann ja wirklich nicht gleich alles ins GG stopfen), hat sie durchaus gebrochen und sich dabei auf (4) 2 berufen, was man durchaus als lächerliche Farce ansehen kann. Denn - um die verblassende Erinnerung aufzufrischen - sie tat dies im Zusammenhang mit dem „Sitzstreik“ vor dem Budapester Hauptbahnhof. Da standen/sassen/lagen mitten in einer europäischen Hauptstadt schlappe 3.000 Personen mit illegalem Aufenthaltsstatus aus purer Sturheit herum und weigerten sich entgegen der geltenden Gesetzeslage, um Asyl nachzusuchen. Eine humanitäre Notlage definiert sich m.E. anders.

Das größte politische Versagen war aber, diese Sonderregelung [(4) 2] nicht sofort wieder zu kassieren, nachdem die 3.000 weiterfahren konnten. Es war gekoppelt mit der Unfähigkeit, allein schon die Personenkontrolle an der Grenze korrekt abzuwickeln. Und es war der Pull-Effekt, der sich wie ein Lauffeuer über die sozialen und auch Standardmedien verbreitete. Seit einem Jahr wurde der Normalzustand [(2) 1] auch nicht wieder hergestellt.

Ähnlich verhält es sich aber mit den „Anklagen“ gegen Forderungen nach Obergrenzen. Auch hier wird der Eindruck erweckt, dass mit so etwas „Verfassungsbruch“ begangen werden würde. Hauptsache mal schnell an die höchste Glocke im Dorf gehängt, damit man die Schar der Dörfler auch doll beeindrucken kann. Dabei ist es die Aufgabe von Parteien, bei der pol. Willensbildung mitzuwirken. Das geht wohl kaum ohne Diskussionsimpulse zu geben und/oder pol. Meinungen der einzelnen Bürger zu kanalisieren, um ihnen mehr Gewicht zu geben.

Der Implementierung einer Obergrenze stünde (IMHO) keine Endgültigkeit oder Unantastbarkeit des GG entgegen. Und eine Obergrenze scheint auch dem übergrossen Mehrheitswillen der Bevölkerung zu entsprechen, ergo dem letztendlichen Souverän in einer Demokratie. http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/panorama_die_reporter/Fluechtlinge-Mehrheit-glaubt-an-Integration,umfrageintegration100.html Tafel 8/9.

Ich räume natürlich ein, dass es dt. Bevölkerung heissen müsste, zweifel aber daran, dass die Nichtdeutschen unter den Befragten das Ergebnis massiv verändert hätten :wink: .

Und ich gebe Kasi völlig recht, wenn er meint, dass die AfD nicht ansatzweise diese Wahlergebnisse einfahren könnte, die sie derzeit einfährt (ohne Anzeichen einer Abschwächung), falls eine Obergrenze verbindlich beschlossen werden würde. Allerdings übertreibt er ziemlich massiv, wenn er davon ausgeht, dass die AfD nicht einmal mehr auf 1% käme :smirk:.

Gruß
vdmaster

Gruß
vdmaster

2 Like

Aber die CDU wird wohl wenigstens in die Opposition gehen dürfen. Es sei denn, man einigt sich auf ein nicht auszuschließendes rgs. Dann wäre der gewohnten Lobbyzusammenarbeit aus Not wieder Genüge getan.

Franz

Servus

Immunitäten kann man aufheben und wäre da wirklich Fleisch am Knochen, wären die Anwälte schon längst am Werk. Ich kann nicht glauben, dass sich die Gegner Merkels diese gelegenheit entgehen lassen würden.

Ja, diese absurde Fixierung auf den Eid verstehe ich auch nicht. Das Thema hatten wir zwar schon durchdiskutiert, aber das hindert manche Leute ja nicht daran, es immer wieder zu versuchen.

Nur sind lächerliche Farcen auch in Deutschland imho nicht illegal. (4) 2 von Artikel 16a ist so schwammig formuliert, dass die Regierung in jede Richtung entscheiden könnte.

Und da sind wir schon beim Kern des Themas. Politisch kann man Merkel völlig zu Recht einiges vorwerfen, juristisch ist das aber allemal ein laues Lüftchen.

Bei Personen, die sich wirklich auf Artikel 16 berufen können, wäre eine generelle Obergrenze wohl tatsächlich ein Problem. Sollte der Wille bei der Legislative da sein, wäre das aber imho lösbar.

In Österreich haben wir eine verbindliche Obergrenze (natürlich auch mit Blick auf die FPÖ) und es änderte sich genau gar nichts an der rechten Tonart. Jetzt wird halt nicht über das Fehlen einer Obergrenze lamentiert, sondern die Höhe, die Umsetzung, die Zählweise etc. Zu glauben, man könnte der AfD hier ganz einfach das Wasser abgraben, halte ich für unrealistisch. Gäbe es dieses Thema nicht mehr, ließe sich recht schnell ein anderes finden.

Sobald wir die Obergrenze erreicht haben, wird es zu einer Kettenreaktion kommen, die sicher auch Deutschland zu spüren bekommt.

Lg,
Penegrin

1 Like

Wie denn? Der Eid verpflichtet zu gar nix. Und einen StGB-§ „Verfassungsbruch“ gibt es auch nicht. Und eine „indirekte Verletzung des Gedankens eines Artikels des GG durch fortdauernde Anwendung einer Sonderregelung, die das Gesetz ermöglicht“ schon mal gar nicht.

Interessant wäre es gewesen, diese Frage der Fortdauer einer Sonderregelung vom BVerfG klären zu lassen. Leider hat Bayern ja doch keine Klage eingereicht. Denn im Verlauf des Verfahrens wäre es an zentraler Stelle um diesen Punkt [(4) 2] gegangen.

Ein Bundesland wäre "klage"berechtigt gewesen. Schon die AfD könnte gar keine Klage erheben.

Eigentlich war es doch nur der Hinweis, dass ihre (BK) angebliche Reinheit (lt. Kasi) etwas mit der Selbstverpflichtung kollidiert, auf die sie sich vollmundig berief. Meine Ansicht über ihre verbale Absonderung habe ich ja mit meinem ersten Statement bereits bekundet :grin: .

Äh … § 18 (4) 2 AsylG :wink:. Ja, da sehe ich in der Tat eine mißlungene Formulierung, die der Willkür ein riesiges Scheunentor öffnet. Man stelle sich Frau Peter von den Grünen als BK vor, um zu schaudern.

Naja, so wie das Gejammere über die Verletzung des GG durch diese oder jene Partei wg. Rundfunkgebühren, Briefporto oder Hartz IV. Von BW-Einsätzen, die schon verbal zu Angriffs(vernichtungs)kriegen hochgejazzt wurden, brauchen wir gar nicht erst anzufangen. Am besten „gefallen“ mir die, die alle fünf Minuten ihr „Widerstandsrecht“ (Art. 20 GG) bekanntgeben. Von rechts, von links, von vorne und hinten :smirk: .

Und wie oft die Gewährung von Asyl schon als angebliches Menschenrecht dargestellt wurde, habe ich aufgehört zu zählen.

IMHO eben nicht. Dafür müssten überhaupt erst einmal so viele über See oder per Flugzeug ankommen, bevor von jemandem vielleicht das Grundrecht verletzt wäre. Aber ich zweifel auch stark daran, dass dieser Artikel nicht aufgehoben (auf Bundesgesetzt degradiert) werden könnte. Die erforderlichen Mehrheitsverhältnisse sind aber derzeit schon mal nicht gegeben, so dass es soweit (noch?) nicht käme.

Naja, da bräuchte man auch noch den großen Mehrheitswillen der Länderexekutiven. Und ratzfatz würde das widerwillige Bundesland X eine Klage vor dem BVerfG anstrengen.

Bei euch kann die FPÖ bereits auf eine recht lange Tradition zurückschauen und ist mittlerweile tief verankert. Das fehlt alles bei der AfD, die auch nicht auf 30+ in Umfragen kommt.

Eine verbindliche Obergrenze sehe ich in A nicht. Eine, die unter sehr engen Voraussetzungen aktiviert werden könnte, hingegen schon.

Aus Deinem Link

Grün-Abgeordnete Alev Korun sprach von einem inakzeptablen Anschlag auf die Menschenrechte

Da haben wir doch schon wieder so eine „erklärungsresistente“ Pappnase, die ich hoffentlich in fünf Minuten wieder vergessen habe :unamused:.

Gruß
vdmaster

Ach Gott ja, wie peinlich :smile:

Ich meinte eher den Fall, dass die Obergrenze erreicht wurde. In dem Fall kann man imho
Asyl nach § 18 (4) 2 AsylG relativ leicht verweigern. Sollte aber jemand nach erreichen der Obergrenze mit einem Flugzeug in Deutschland landen und tatsächlich zu Asyl nach Art. 16 GG berechtigt sein, hätte man ein Problem. Man könnte natürlich Fälle nach Art. 16 von der Obergrenze ausnehmen. Die Zahlen des BAMF belegen ja, dass es sich hier um eine sehr geringe Anzahl von Personen handelt.

Mir geht es eher darum, dass das Thema keinesfalls vom Tisch ist, nur weil eine Obergrenze beschlossen wurde. Auch die AfD würde hier sicher nicht so schnell klein beigeben.

Ich bin fest davon überzeugt, dass die Obergrenze eingehalten wird. Alles andere wäre politischer Selbstmord von rot/schwarz und von der BP Wahl im Oktober ganz zu schweigen.

Ist bei euren Grünen erklärungsrestitente Pappnasigkeit denn keine Grundvoraussetzung für höhere Weihen? :neutral_face:

Lg,
Penegrin