Wird die Verjährung in diesem Falle unterbrochen?

Hallo liebe Community,
angenommen man wird mit 23 km/h zu schnell, außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt und man befindet sich noch in der Probezeit, ist dieses Vergehen ja nach 3 Monaten verjährt, wenn bis dahin kein Bußgeldbescheid an die wirklich gefahrene Person gesendet wurde.(Zudem handelt es sich in diesem Beispiel noch um ein Geschäftsauto)
Nun aber zu meiner Frage:
Angenommen der Zeugenbefragungsbogen(ohne Blitzerfoto) kommt nach 8 Wochen erst an, da die Firma, auf die das Auto zugelassen ist, den Standort geändert hat und dadurch der Brief immer wieder zurück zur Polizei gesendet wurde.
Kann dann die Polizei eine Unterbrechung der Verjährung anordnen?
Und woran weiß man, dass die Verjährung unterbrochen wurde?
Oder muss diese fiktive Person einfach noch einen Monat das Verfahren in die Länge ziehen, um heile aus der Sache heraus zu kommen?
Und könnte die Firma einem Fahrtenbuch entgehen, indem sie einen Tag nach der Verjährung der Polizei den Schuldigen mitteilt?
Danke schon mal im Vorraus für die Antworten! :smile:

P.s.: Bitte keine Moralpredigten darüber, dass diese fiktive Person selber Schuld ist.
In diesem Beispiel, weiß es die Person, dass sie selbst Schuld ist! :wink:

Hallo!

Nein,die Polizei kann nicht anordnen,die Verjährung zu unterbrechen.
Willst du noch wissen warum ?

MfG
duck313

Ja bitte! :smile:

ist dieses Vergehen ja nach 3 Monaten verjährt, wenn bis dahin kein Bußgeldbescheid an die wirklich gefahrene Person gesendet wurde.

Die Tat ist erst verjährt wenn es innerhalb von 3 Monaten keine unterbrechenden Maßnahmen der Verjährung gab und kein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Dieser kann auch noch am letzten Tag erlassen werden, muss den Betroffenen dann aber innerhalb von 14 Tagen erreichen.

Angenommen der Zeugenbefragungsbogen(ohne Blitzerfoto) kommt nach 8 Wochen erst an, da die Firma, auf die das Auto zugelassen ist, den Standort geändert hat und dadurch der Brief immer wieder zurück zur Polizei gesendet wurde

Dadurch wird die Frist der Verfolgungsverjährung nicht unterbrochen.

Kann dann die Polizei eine Unterbrechung der Verjährung
anordnen?

Die Polizei hat zu diesem Zeitpunkt nichts mehr mit der Sache zu tun.

Und woran weiß man, dass die Verjährung unterbrochen wurde?

Das kann man als Betroffener nicht endgültig feststellen.

Oder muss diese fiktive Person einfach noch einen Monat das
Verfahren in die Länge ziehen, um heile aus der Sache heraus
zu kommen?

Wie? Man hat doch keinen Einfluss darauf.

Und könnte die Firma einem Fahrtenbuch entgehen, indem sie
einen Tag nach der Verjährung der Polizei den Schuldigen
mitteilt?

Das ist Ermessenssache.
Eine Fahrtenbuchauflage droht in der Regel aber erst dann wenn das nicht der erste Fall dieser Art war.

Gruß Crack

Danke für die Antwort, allerdings habe ich dazu noch eine Frage.
Wie ist das zu verstehen, dass die Polizei damit nichts mehr zu tun hat?

Und um das Verfahren noch einen Monat in die Länge zu ziehen gibt es schon noch ein paar Möglichkeiten.
Man kann z.B. in diesem Fall auf dem Zeugnisbefragungsbogen erst ein mal ein Blitzerfoto anfordern und solche Briefe grundsätzlich immer zum spätesten Termin zurück schicken um zu versuchen, die Tage herum zu kriegen :wink:

Wie ist das zu verstehen, dass die Polizei damit nichts mehr
zu tun hat?

Die Polizei hat allenfalls etwas mit der Geschwindigkeitsmessung selbst und der daraus resultierenden Ordnungswidrigkeitenanzeige zu tun, das dann folgende Bußgeldverfahren ist Sache der Bußgeldbehörde.

Und um das Verfahren noch einen Monat in die Länge zu ziehen
gibt es schon noch ein paar Möglichkeiten.
Man kann z.B. in diesem Fall auf dem Zeugnisbefragungsbogen
erst ein mal ein Blitzerfoto anfordern und solche Briefe
grundsätzlich immer zum spätesten Termin zurück schicken um zu
versuchen, die Tage herum zu kriegen :wink:

Wäre eine Möglichkeit. Das liegt aber nicht in der Hand des Betroffenen wenn es ein Geschäftswagen ist.

Gruß Crack

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Allerdings wenn in diesem Beispiel den Eltern diese Firma gehört und sich der Sohn das Auto nur ausgeliehen hat, kann dieser die Eltern bestimmt überreden :smile:

Und danke unteranderm für die schnellen & präzisen Antworten! :smile: