Hallo liebe Community,
angenommen man wird mit 23 km/h zu schnell, außerhalb geschlossener Ortschaften geblitzt und man befindet sich noch in der Probezeit, ist dieses Vergehen ja nach 3 Monaten verjährt, wenn bis dahin kein Bußgeldbescheid an die wirklich gefahrene Person gesendet wurde.(Zudem handelt es sich in diesem Beispiel noch um ein Geschäftsauto)
Nun aber zu meiner Frage:
Angenommen der Zeugenbefragungsbogen(ohne Blitzerfoto) kommt nach 8 Wochen erst an, da die Firma, auf die das Auto zugelassen ist, den Standort geändert hat und dadurch der Brief immer wieder zurück zur Polizei gesendet wurde.
Kann dann die Polizei eine Unterbrechung der Verjährung anordnen?
Und woran weiß man, dass die Verjährung unterbrochen wurde?
Oder muss diese fiktive Person einfach noch einen Monat das Verfahren in die Länge ziehen, um heile aus der Sache heraus zu kommen?
Und könnte die Firma einem Fahrtenbuch entgehen, indem sie einen Tag nach der Verjährung der Polizei den Schuldigen mitteilt?
Danke schon mal im Vorraus für die Antworten!
P.s.: Bitte keine Moralpredigten darüber, dass diese fiktive Person selber Schuld ist.
In diesem Beispiel, weiß es die Person, dass sie selbst Schuld ist!