Hallo Ihr lieben,
Es sieht so aus als sollen, mit dem neuen Rentengesetz, alle Hartz 4 Empfänger die durch eine Zwangsverrentung mit 63 später in die „Grundsicherung im Alter“ fallen (wegen des Rentenabschlags vor erreichen des Regelrentenalters 65+) nicht mehr Zwangsverrentet werden.
Was ich gerne wissen möchte ist, was ist mit den Hartz4 Empfängern, die in jeden Fall bei sehr geringer Rente egal ob ohne oder mit Rentenabzügen später in die Grundsicherung im Alter fallen, egal ob mit 63 oder 65+?
Gilt dann auch das Sie bis zum Regelrentenalter vom Arbeitsamt weiter Leistungen beziehen?
Wenn diese nämlich „Zwangsverentet“ werden, zahlt für Sie das Sozialamt Sozialhilfe und die holt sich der Staat bei den Kindern wieder. Bei den Leistungen des Arbeitsamts ist das dagegen nicht so.
Und die „Grundsicherung im Alter“, welche Kinder vor dem Rückgriff auf Ihr Vermögen bis zu einem Einkommen von 100000 Euro jährlich schützt, gibts nämlich erst mit erreichen des Regelrentenalters von 65+ vorher nicht. Dsas heisst die Kinder müssten gut 2-3 Jahre für die Eltern zahlen, wo vorher das Arbeitsamt verantwortlich war und leisten musste.
Ich bin mal gespannt, wie dieses Gesetz wird.
MfG
wandos