Wird eine Blutalkoholprobe auch auf andere Substanzen getestet?

Guten Tag,

ich hätte eine Frage bezüglich des Blutalkoholtests nach einem Unfall.
Und zwar: Wird eine Blutprobe die zur Messung des Alkoholspiegels nach einem Unfall genommen wird, automatisch auch auf andere Substanzen im Blut kontrolliert? 

Mal angenommen jemand baut einen Unfall und beim Blasen ergeben sich 0,5 Promille. Danach gehts zur Wache und Blut wird daraufhin abgenommen. Es wird nicht explizit darauf hingewiesen das man nun einen „Drogentest“ machen werde sondern es geht mündlich nur um den tatsächlichen Alkoholwert.

Nach der Blutprobe wird der Führerschein wieder zurückgegeben und der beschuldigte darf nach einer gewissen Uhrzeit wieder weiterfahren.

Wird nun die Blutprobe auf alles mögliche automatisch kontrolliert oder wird nur ein Gutachten über den tatsächlichen Blutalkoholwert angefertigt? 

Soweit Ich weiss darf dabei ja nur auf das kontrolliert werden, wofür ein dringender Tatverdacht besteht, d.h. in diesem Fall nur Alkohol. 

Zusatz: Spuckt die Kontrolle im Labor selber durch ein einziges Verfahren alle möglichen Substanzen im Blut aus, oder muss genau nach einer Substanz gesucht und daraufhin das verfahren angepasst werden?

Ich danke schon einmal im voraus!

Hallo,
es wird offiziell nur das untersucht, was in Auftrag gegeben wird, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass „versehentlich“ zusätzliche Untersuchungen vorgenommen werden.
Wo Menschen arbeiten, machen die Menschen und die Maschinen Fehler:wink:
lG

Hallo,

ich hätte eine Frage bezüglich des Blutalkoholtests nach einem Unfall.
Und zwar: Wird eine Blutprobe die zur Messung des Alkoholspiegels nach einem Unfall genommen wird, automatisch auch auf andere Substanzen im Blut kontrolliert? 

Automatisch sicher nicht, aber wenn es so angeordnet wird, würde das naheliegen.

Mal angenommen jemand baut einen Unfall und beim Blasen ergeben sich 0,5 Promille. Danach gehts zur Wache und Blut wird daraufhin abgenommen. Es wird nicht explizit darauf hingewiesen das man nun einen „Drogentest“ machen werde sondern es geht mündlich nur um den tatsächlichen Alkoholwert.

Und man hat dem zugestimmt? Oder war das davon unabhängig?

Nach der Blutprobe wird der Führerschein wieder zurückgegeben und der beschuldigte darf nach einer gewissen Uhrzeit wieder weiterfahren.
Wird nun die Blutprobe auf alles mögliche automatisch kontrolliert oder wird nur ein Gutachten über den tatsächlichen Blutalkoholwert angefertigt? 

Auf alles mögliche sicher nicht. Es wird auch darauf ankommen, was da in Auftrag gegeben wurde.

Soweit Ich weiss darf dabei ja nur auf das kontrolliert werden, wofür ein dringender Tatverdacht besteht, d.h. in diesem Fall nur Alkohol. 

Wieso darf die Polizei bei bestimmten Anzeichen nur einen Verdacht auf Alkohol haben? Auch andere Drogen können die Fahrtüchtigkeit negativ beeinflussen. Möglicherweise kommt es auf das Bundesland an, wie da genau vorgegangen wird.

Zusatz: Spuckt die Kontrolle im Labor selber durch ein einziges Verfahren alle möglichen Substanzen im Blut aus, oder muss genau nach einer Substanz gesucht und daraufhin das verfahren angepasst werden?

Wenn es „technisch“ möglich ist, werden da sicher auch andere Werte ausgespuckt. Eine andere Frage ist, was davon dann auf dem Protokoll erscheint.

Grüße

Guten Tag,

Hallo,

Und zwar: Wird eine Blutprobe die zur Messung des
Alkoholspiegels nach einem Unfall genommen wird, automatisch
auch auf andere Substanzen im Blut kontrolliert? 

automatisch? Nein!
Es gibt unabhängig davon, untersuchungsspezifische Blutentnahmeröhrchen mit entsprechendem Reagenz…oder eben ohne, die nur bestimmte Untersuchungen zulassen.

Als Nichtjurist kann ich zur gerichtlichen Verwertbarkeit trotzdem erstellter, anderer Untersuchungen nichts sagen. Aber wenn die Rechtslage so ist wie in dem Fall, dass man bei einem vermeintlich HIV-positiven nicht ohne seinen Willen, entsprechende HIV-spezifische Untersuchungen durchführen darf, ist es nicht gestattet.

Ob bei einer Blutprobe - unabhängig von den zu erfüllenden lobortechnischen Voraussetzungen - dann auf richterliche Anordnung trotzdem auf andere Substanzen untersucht werden darf, entzieht sich meiner Kenntnis. Allerdings hege ich Zweifel, dass dem Delinquent nicht bekannt werden braucht, wofür und warumm sein Blut entnommen wird. Das bezieht sich dann aber auf die Blutentnahme als solche und für sich, und nicht auf die Intention für diese. Könnte mir vorstellen, dass es in der juristischen Bewertung quasi ein Formfehler ist…!?

Gruß
rolli