ich habe aus früheren jobs ansprüche aus der gesetzlichen rentenversicherung,bin jetzt lehrer im beamtenverhältnis und bekomme mal zum renteneintritt eine pension.werden beide renten verrechnet?oder sollte ich mir die gesetzliche rente vorher auszahlen lassen?
werde beide augezahlt und eine vorherige Auszahlung ist nicht möglich!
Hallo Grundschullehrerin,
die Rückerstattung ist auf jeden Fall nur dann möglich, wenn ein Beitragszahler nicht länger als über die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren hinaus eingezahlt hat.
Grundsätzlich aber werden nur diejenigen Beiträge zurückerstattet, die ein Beitragszahler selbst geleistet hat, also nur der Arbeitnehmeranteil. Bei freiwillig geleisteten Versicherungsbeiträgen wird die Hälfte zurückerstattet.
Eine Anrechnung der Rente aus der GRV und der Zusatzversorgung (VBL) erfolgt im Rahmen der Höchstgrenze nach §55 BeamtVG. Eine Riesterrente ist nach derzeit geltendem Recht anrechnungsfrei.
Beste Grüße
tripleZ
HAllo
wende Dich direkt an die RV - Hotline:
Rente: 030 221 911 001
da hab ich leider eine Ahnung.
… klingt aber interessant. Bei mir ist das genau so.
Eventuell wissen Rentenversicherungs-Bertungsstelle oder die Institution für die Besoldung (in BaWü ist das die LBV) Bescheid?
LG
Boogy
hallo
eine Auszahlung der Rentenansprüche ist heutzutage nicht mehr möglich!
Im Pensionsbezug wird die Rente auf die Pension angerechnet, da die Gesamtversorgung in der dann %-tual festgesetzten Höhe nicht überschritten werden darf.
Gruß
Franjo
wird verrechnet. Auszahlung nicht möglich.
Hallo Grundschullehrerin,
vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. In der Regel ist es so, dass Rentenansprüche aus der Zeit vor der Verbeamtung erhalten bleiben und die Pensionsansprüche additiv hinzukommen. Wird die Pensionsgrenze dabei überschritten, wird der Pensionsanteil gekürzt. Die Rentenansprüche bleiben jedoch in voller Höhe erhalten.
Die Auszahlung gesetzlicher Rentenansprüche ist jedoch nicht ohne Weiteres möglich und an strenge Bedingungen geknüpft.
Da wir auf das Thema private Lebens- und Rentenversicherungen spezialisiert sind, empfehlen wir Ihnen, Ihren konkreten Fall vor Ort bei Ihrer Rentengeldkasse oder der zuständigen Besoldungsstelle klären zu lassen.
Bei Unklarheiten zu privaten Lebens- und Rentenversicherungen stehen wir Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite und legen Ihnen zudem
für Fragen rund um das Thema Unfall das Expertenteam von meinUNFALLnotruf ans Herz.
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei der Klärung Ihres Anliegens.
Beste Grüße
proConcept