Wird insassenunfall-Tagegeldversicherung ab 1.Tag auch bezahlt wenn man keinen Erwerb mehr ausübt?

Namentliche Insassenunfall- Tagegeld ab 1.Tag
Vor langer Zeit abgeschlossen, in jedem Kfz versichert ;
Jahres Beitrag Tod 0,10‰, Tagegeld 0,7€ je 1€
Ich bitte um keine Aussage, ob Insassenunfall Sinn oder Unsinn ist, sondern nur ob eine Schadenzahlung bei Wegfall der Berufs / Erwerbstätigkeit unter das Bereicherungsgsverbot fällt und aus diesem Grund die Tagegeldversicherung ausgeschlossen werden sollte?
Diese Art von Versicherung wird heute meines Wissens nicht mehr angeboten und im Schadenfall wurde schon trickreich versucht einer Zahlung auszuweichen (RA einschaltung - Vergleich ) Danke für Meinungen

Hallo Grußloser!

Ich bitte um keine Aussage, ob Insassenunfall Sinn oder Unsinn
ist, sondern nur ob eine Schadenzahlung bei Wegfall der Berufs
/ Erwerbstätigkeit unter das Bereicherungsgsverbot fällt und
aus diesem Grund die Tagegeldversicherung ausgeschlossen
werden sollte?

Was soll denn eine Unfalltagegeldversicherung mit Berufs oder Erwerbstätigkeit zu tun haben ?

Diese Art von Versicherung wird heute meines Wissens nicht
mehr angeboten und im Schadenfall wurde schon trickreich
versucht einer Zahlung auszuweichen.

Wie kommst Du auf solche Idee.
Wenn dieser Baustein mit abgeschlossen wurde, sollte man einfach die Vertragsbedingungen lesen. Dort findet man auch Informationen, unter welchen Vorraussetzungen eine Auszahlung erfolgt.

Gruß Merger

Also Gruß an Herrn oder Frau Menger,
Nachdem also eine Unfallkrankentagegeld - Versicherung im Gegensatz zur Krankenhaustagegeldversicherung eine einkommensverlustversicherung
darstellt aber ein berufliches/gewerbliches Einkommen nicht mehr erzielt wird ,
die Versicherungsbedingen aber eine genaue Aussage hierzu nicht machen und ein Vers.makler mir hierzu eine gewisse Skepsis andeutete ,habe ich meine Frage auch genau auf diesen Punkt angelegt. Insofern kann ich mit Deiner Antwort also nichts anfangen.
Trotzdem Dankesgruss bernie 65

Hallo,

also versuche ich meine Antwort noch einmal zu schreiben,
dass auch Du sie verstehst.

Nachdem also eine Unfallkrankentagegeld - Versicherung im
Gegensatz zur Krankenhaustagegeldversicherung eine
einkommensverlustversicherung
darstellt aber ein berufliches/gewerbliches Einkommen nicht
mehr erzielt wird ,

Eine Insassen-Unfallversicherung leistet wenn eine versicherte Person verletzt wird.

So könnte es in den Versicherungsbedingungen stehen:
A.4.1 Was ist versichert?
A.4.1.1 Stößt Ihnen oder einer anderen in der Kfz-Unfallversicherung versicherten
Person ein Unfall zu, der in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Gebrauch
Ihres Fahrzeugs oder eines damit verbunden Anhängers steht (z.B. Fahren, Einund
Aussteigen, Be- und Entladen), erbringen wir unter den nachstehend genannten
Voraussetzungen die vereinbarten Versicherungsleistungen.
A.4.1.2 Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von
außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine
Gesundheitsschädigung erleidet.

Zusätzlich musst Du noch nach den Bedingungen zur Unfall-Tagegeldversicherung nachschauen.

Dies hat überhaupt nicht mit einer Krankheit, oder irgendwelchen Einkünften zu tun.

die Versicherungsbedingen aber eine genaue Aussage hierzu
nicht machen

Doch - wenn ein Unfall-Tagegeld im Vertrag eingeschlossen ist,
findest Du auch Informationen dazu in den Versicherungsbedingungen.

und ein Vers.makler mir hierzu eine gewisse
Skepsis andeutete

Scheinbar hast Du einen Feld-Wald-Wiesen-Makler - diesen solltest Du schnellstens wechseln.

Gruß Merger

Also lieber Merger ,deine Beantwortung Nr .2 hake ich als themaverfehlung ab,denn das war ja nun totales Wischiwaschi und geht voll an meiner Frage vorbei!
Weitere Kommentare kannst du dir sparen .kannst dich mit einem gemeinsamen Unsinn Schreiber von GF zusammentun! Also bitte Ende deiner Vorstellung.
Grußlos

Deinen Nick werde ich mir merken und Du kannst sicher sein,
dass ich dir nicht mehr antworte, denn Du bist es nicht wert.

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Insassen sind bei einem Unfall grundsätzlich durch die eigene Haftpflichtversicherung bzw. des Unfallgegners versichert. Voraussetzung ist immer, daß eine entsprechende Haftung  vorliegt. Platzt z. B. ein Reifen und dem Fahrer kann kein Verschulden nachgewiesen werden leistet die Insassenunfallversicherung… Hier ist die Ursache des Unfalles zweitrangig.  Voraussetzung ist immer, daß ein entsprechender KFZ Unfall vorliegt. Dann wird entsprechend  der Tarifbedingungen geleistet. Natürlich prüft die Versicherung die vertragliche Pflicht zur Leistung. Eine Leistung erfolgt logischerweise immer aus den Beiträgen der Versicherten. D. h. letzten Endes würde eine " großzügige Leistung", welche durch den Versicherungstarif nicht gedeckt ist, letzten Endes zu Beitragserhöhungen für alle Versicherten führen. Das wäre ja dann auch weder im Interesse der Versicherten noch der Versicherung ( Wettberwerbsfähigkeit). Viele Grüße Naitsirhe