Hallo
Das ist sicher deswegen, weil sie beim Jugendamt eine Beistandsschaft beantragt hat.
Die Summe wird an das Jugendamt gezahlt, weil die sonst nicht feststellen können, ob der Unterhalt bezahlt wird. Die leiten die Zahlung dann an die Mutter weiter. - Das hat den Nachteil, dass der Unterhalt bei ihr später ankommt, aber dafür muss sie sich sonst unterhaltsmäßig um nichts mehr kümmern. Für eine alleinerziehende Mutter ist das eine große Erleichterung.
Entweder hast du früher weniger verdient, oder das war eine Vereinbarung mit der Kindsmutter, bei der der Unterhalt falsch berechnet wurde. Oder irgendwas anderes, was wir nicht wissen können.
Es kann übrigens auch sein, dass das Jobcenter von der Mutter verlangt hat, die Unterhaltshöhe offiziell feststellen zu lassen.
Der Rest des Unterhaltes wird weiterhin vom Jobcenter kommen, oder vielleicht reicht der Unterhalt mit dem Kindergeld jetzt auch aus. Das hätte den Vorteil, dass das Kind (bzw. ein Erziehungsberechtigter für das Kind) Wohngeld beantragen könnte, und dadurch raus aus dem Alg-II-Bezug wäre. Wenn das Kind 15 Jahre alt ist, dann ist das ein deutlicher Vorteil.
Viele Grüße