Wird Krimineller, der sich verletzt hat im Krankenhaus bewacht?

Hallo zusammen,
ich schreibe ein Drehbuch und möchte feststellen, ob etwas unlogisch/unrealistisch ist.
Wenn jemand Drogen genommen hat zusammen mit einer anderen Person, die andere Person erleidet eine Überdosis, daraufhin wird die erste vor Ort verhaftet, wehrt sich dabei gegen die Polizei und bekommt einen Herzanfall. Würde diese Person am nächsten Tag im Krankenhaus von der Polizei bewacht werden oder könnte sie sich im Krankenhaus frei bewegen?
In meiner Geschichte geht er am nächsten Tag auf eine Raucherterrasse und es ist für die Geschichte wichtig, dass er unbeobachtet bleibt.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
C.

Hallo!

Nicht erst am nächsten Tag sondern schon ab der Einlieferung. Sonst wäre es sinnlos.
Er ist doch vorläufig festgenommen, also würde man das auch während einer medizin. Behandlung sicherstellen.
Grundsätzlich hängt es aber an der Schwere des Vorwurfs.
Und den kann man ja aus deinem Script nicht wirklich erkennen.
Welchen Vorwurf macht man ihm denn,Drogenkonsum an sich ist doch nicht strafbar. Und ob ein Verschulden am Tode der 2. Person vorliegt weiß doch nur Du.

MfG
duck313

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Wenn jemand fit genug für die Raucherterasse ist, dann ist er auch fit genug. um ins nächstgelegene Justizvollzugskrankenhaus befördert zu werden.

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ja, das ist eben die frage. er hat mit einer frau zusammen drogen genommen, die er mitgebracht hat. das weiß die polizei ja erstmal nicht, sie hat eine überdosis, die polizei und krankenwagen kommt, und er, weil es seine persönlichkeit ist und er natütrlich auch auf drogen ist macht stress bei der befragung, reagiert aggressiv und widersetzt sich dann der verhaftung und im zuge dessen hat er einen anfall. ich finde es nicht so ganz klar wie schwer der vorwurf ist…

ja, das wird man aber nur wenn ein schwerer delikt vorliegt und fluchtgefahr besteht.

…wenn man verhaftet wurde!
Deine Worte, nicht meine.

Soll das ein Krimi werden?

ich weiß meine eigenen worte, danke :wink:
damit meine ich, man wird auch oft erstmal verhaftet und es werden personalien aufgenommen und aussagen und dann kann man gehen. wenn man mit ein parr drogen erwischt wird zb. und irgendwann kommt die vorladung vor gericht. ich möchte wissen wo die grenze liegt, dass man quasi erstmal nicht mehr freigelassen wird.

nein, es wird kein krimi, eine andere geschichte, nur dieser eine teil sollte eben nicht völlig unlogisch sein.
ich habe inziwschen von einem polizisten gehört, dass es von der schwere der tat und der fluchtgefahr abhängt, ob man in gewahrsam bleibt bzw. dann eben bewacht wird, oder justizkrankenhaus, wie du schon meintest.
es ist ein grauzone, die ich verstehe, ich würde gern wissen, ob jemand konkrete beispiele kennt durch beruf oder sonstigem wissen für eine ähnliche situation.
dank dir für deine beiträge soweit

Neben der Fluchtgefahr gibt es noch die Verdunklungsgefahr, also die Gefahr, dass der Beschuldigte Hinweise zu einer Straftat vernichtet. Untersuchungshaft muss von einem Richter angeordnet werden.

Aber das scheint bei dir alles keine Rolle zu spielen.
Widerstand gegen die Staatsgewalt wird eher nicht zu Untersuchungshaft führen, es sei denn, der Täter hat sich z. B. mit einem Messer gewehrt, dann könnte das anders aussehen. Es wird schon sehr darauf ankommen, wie dieses Wehren war.

ja, das macht sinn. die verdunklungsgefahr besteht nicht, da keine drogen gefunden wurden oder sonstwo vermutet werden können. er soll sich schon heftig wehren, aber nur mit seinem körper und verbal. und mein gedanke war, dass wenn jemand unter alkohol und drogeneinfluss so festgenommen wird, dann ist allen beteiligten klar was passiert. vor allem in berlin. der wird auch nicht jeder besoffene, der die polizei beleidigt wegen beamtenbeleidigung rangenommen.
danke dir!

Das wird so sein, aber die Polizisten tun mir leid, die wissen, dass im besoffenen Zustand jeder, der versucht, ihnen Gewalt anzutun oder ihnen tatsächliche Nasenstüber verabreicht, in der Regel wohl fast oder ganz straffrei ausgeht!

ja, das stimmt. deswegen kann ich auch in meiner geschichte glaub ich rechtfertigen, dass er trotz der gegenwehr nicht bewacht wird.
aber, ja, die damen und herren von der polizei erleben so einiges, was nicht so leicht ist.

Viel Erfolg bei deinem Drehbuch!
Karl

NEIN!
Er wird ‚vorläufig festgenommen‘! ‚Verhaftet‘ wird er dann, wenn ein Richter einen Haftbefehl ausstellt, weil ein ausreichender Tatverdacht und Haftgründe vorliegen.


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danke dir!

danke, wusste ich nicht. :slight_smile:

Mich wundert noch, dass er nach einem Herzanfall am nächsten Tag schon fit genug wäre auf die Terasse zu gehen und zu rauchen.

Gruß, Diva

haha, ja, so ist der charakter angelegt, das einen nichts mehr wundert irgendwann, er ist sehr hart im nehmen, stirbt dann aber auch zwei wochen später. herzanfälle können sehr unterschiedlich verlaufen und ein echter raucher… kuck mal ins krankenhaus wer da teilweise davor steht zum rauchen.