Wird man vorgeladen,wenn jemand eine Anzeige macht

Hallo,

und zwar eine ziemlich dumme kindische Geschichte. Meine Freundin hat heute meine sms gelesen. Dabei sah Sie, dass eine Ihrer Freundinnen von mir schwärmte. Daraufhin schrieb meine Freundin über mein Handy, dass wir uns getrennt haben und ob sie mit mir zusammen sein möchte.
Am Ende schrieben wir ihr, dass alles ein Schertz war.

Es geht nun um folgendes. Kurz danach rief eine Person diese Freundin 2 mal an und drohte ihr. Meine Freundin und ich waren es nicht. Aber die Eltern sind zur Polizei und haben eine Anzeige gemacht und vermuten uns dahinter. Zumindest hat die Mutter gesagt, dass es eine Frauenstimme war. Damit wäre ich raus. Frage ist generell, wieso ich dann genannt werde… Abgesehen davon war es auch meine Freundin nicht.

Da der Anruf annonym war ist die Frage, ob solch eine Anzeige, wegen einen Drohanruf immer vorgeladen wird und verfolgt wird.

Meine Frage: Werde ich und meine Freundin da jetzt vorgeladen oder sagt die Polizei: Das mit den 2 Drohanrufen wird nicht verfolgt und niemand wird vorgeladen?

Aus meiner Sicht macht es keinen Sinn. Ich mein… Über Simyo kann man beweisen, dass kein Anruf an die Nummer kam aber es wäre doch kindisch und dumm, dass ich und meine Freundin wegen sowas eine Einladung zu einem Verhör bekommen würden oder?

Was sagt ihr? Werden wir vorgeladen?

Moin moin,

auch wenn ein anruf „anonym“ war, kann man das alles zurückverfolgen.
derjenige der angezeigt wurde, wird einen äußerungsbogen per post zugeschickt bekommen und wird aufefordert diesen zu bearbeiten und zurück zu schicken.
in diesem bogen kann dann der beschuldigte angeben ob er die „straftat“ zugibt oder nicht. außerdem wird einem in dem äußerungsbogen die möglichkeit gegeben sich zur sachlage zu äußern. nutze diese möglichkeit.
wenn du oder deine freundin es nicht gewesen ist.

und nebenbei: die polizei entscheidet nicht ob eine strafsache verfolgt wird oder nicht. das macht die staatsanwaltschaft. die polizei nimmt nur die anzeigen auf.

es liegt also im ermessen des staatsanwalts

moin moin,
bin kein polizeibeamter und kein jurist.
darum meine antwort bitte mit vorsicht.

wenn die polizei die anzeige aufgenommen hat, werdet ihr wahrscheinlich als zeugen vorgeladen. das ist nix schlimmes.
handy mitnehmen,eure geschichte, so wie du es geschrieben hast hier, erzählen, fertig.

und unabhängig davon… deiner freundin gehörig den kopf waschen.
lg. heinrich

Moin
die beweislast liegt nicht bei euch.es gibt verschiedene drohanrufe.macht euch da mal keine sorgen.eventuell eine kleine befragung in briefform mehr sollte nicht passieren.
in der regel ist das eine zivilrechtliche sache.

Guten Tag,
es kommt darauf an, welcen Inhalt die Drohung hatte und ob sie ernstzunehmen ist. Ist der Inhslt geeignet, die Sache nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, wird man ein Ermittlugnsverfahren einleiten. Entweder erhalten Sie einen Anhörungsbogen, in dem Sie schriftlich Stellung nehmen können, oder es folgt eine Einladung zur Vernehmung, oder die Polizei hat das Verfahren an die Staatsanwaltschaft zur Prüfung abgegeben, ob sie die Sache verfolgen soll. Man kann also keine Prognose wagen, wie sich die Sache entwickelt. Ihrer Freundin können Sie ruhig auf die Finger klopfen: man telefoniert nicht und sendet auch keine SMS von einem fremden Handy, wenn der Besitzer nicht einverstanden ist oder nichts davon weiß. So etwas gibt nir Ärger.
Geben Sie in den nächsten Wochen verstärkt acht auf ihren Briefkasten dass Sie keine wichtige Post versäumen.

Schöne Grüße, W. Görtz

Beschuldigte/Zeugen werden grundsätzlich immer vorgeladen, wenn sie nicht schon vor Ort vernommen worden sind.

Was sagt ihr? Werden wir vorgeladen?

Hi!
Egal, ob Du/Ihr vorgeladen oder nur angeschrieben werdet (man wird übrigens nicht immer gleich vorgeladen!) - macht Euch keinen Kopf. Entweder hat Deine „andere“ Freundin eine Telefonnummer im Display ablesen können, oder aber es wird schwierig, Euch das „anzuhängen“. Hauptzeugin ist in jedem Fall die „andere“ Freundin, denn die hat ja die Anrufe entgegen genommen und die Eltern „nur“ die Anzeige erstattet.
Wie gesagt - macht Euch nicht heiss, wartet ab, was kommt. Und egal, ob mündlich oder schriftlich - wenn Ihr es nicht wart, könnt Ihr es ja auch so sagen/schreiben.

Hallo,

ob Ihr vorgeladen werdet, kann ich aus der Entfernung nicht beurteilen. Ich weiß nicht, wie ernst man die Anzeige nimmt.
Wenn alles normal läuft, wir die Polizei den Anzeigengeber und den Beschuldigten zur Sache vernehmen.
Dabei kommt die Polizei entweder selbst vorbei oder lädt denjenigen vor.
Dann wir der Sachberhalt geprüft, und dann entweder eingestellt oder weiter verfolgt.

Sollte also tatsächlich eine Anzeige gemacht worden sein, wird sich jemand bei Euch melden.
Es steht ja Aussage gegen Aussage und ein Telefonjournal vom Betreiber kann man ja anfordern.

Also, viel Glück

Hallo,

Verhöre gibt es nur im Film oder in Diktaturen. Bei uns heißt das Vernehmung oder Anhörung. Je nach dem, ob es um einen Zeugen oder einen Beschuldigten geht.
Und ja, ihr werdet vorgeladen, weil das zur Pflicht der Polizei gehört, Ermittlungen nach einer Straftat anzustellen.

Mit freundlichem Gruß

Hallo,

das ist wirklich gar nichts. Mach dir keine sorgen.

Du wirst dort genannt, weil du teil der ermittlungen bist.
Du hättest auch von einen anderen telfon aus anrufen können - da braucht man keine simyo-rückermittlung der gespräche veranlassen…

Wenn du eine vorladung als zeuge bekommst, kannst du einfach deine geschichte erzählen wie sie geschehen ist und fertig. Du bekommst dann eine zeugenentschädigung. Immerhin.

Wirst du als beschuldigter vorgeladen, hält man dich für den täter. Dann würde ich an deiner stelle vom zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen und nicht zur sache aussagen.
Sollen die mal ermitteln… Da kommt nichts bei heraus und die sache wird eingestellt.

Eine ganz andere idee:
Euer scherz mit dieser anderen freundin war ziemlich daneben/gefühllos und rücksichtslos ihr gegenüber.

(Nichts ist schlimmer als eine zurückgewiesene frau!)

Kann es sein, daß diese nun sehr verletzte freundin sich die drohanrufe nur ausgedacht hat, um euch das heimzuzahlen…?
Immerhin hast du dadurch etwas ärger am hals.

Ich hoffe, ich konnte dir helfen.
Wie gesagt, da kommt nichts bei heraus. Es wird zu 99% eingestellt.

Liebe grüße

Wenn ein Straftatbestand vorliegt, dann wird die Polizei ermitteln. Sie kann dazu Zeugen und Beschuldigte vorladen bzw. bei einfachen Sachverhalten eine Zeugenanhörung oder Beschuldigtenanhörung verschicken.
Sollte kein Straftatbestand vorliegen, wird das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Eventuell kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren auch einstellen, wenn eine geringe Schuld vorliegt.
Im Rahmen von Ermittlungen muss die Polizei Zeugen und Beschuldigte anhören.

mfg

W.

Hallo,

es kann schon sein, dass ihr eine vorladung bekommt. Es kann aber auch sein, dass euch ein so genannter Anhörbogen zugeschickt wird, auf dem ihr die Aussage schriftlich machen könnt.
Verfolgt wird eine Bedrohung von der Polizei immer. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet. Die Frage ist, ob der Tatbestand der Bedrohung überhaupt erfüllt ist. Vom Gesetz wird nämlich die Androhung eines Verbrechens gefordert.
http://dejure.org/gesetze/StGB/241.html
Ein Verbrechen ist eine Tat, die eine Strafandrohung von mindestens einem Jahr hat, also Mord, Vergewaltigung usw. aber nicht Körperverletzung. Wenn der Anrufer einfach nur sagte, dass „etwas“ passiert, dann ist das unter Umständen keine Bedrohung.
Vielleicht eine Nötigung, wenn etwas vom „Opfer“ verlangt wird, was es nicht will.
Unter Umständen kann also sein, dass der Tatbestand gar nicht erfüllt ist und daher keine Vorladung erfolgt.

Hallo mg301291

Generell gibt es seitens der Polizei (und Staatsanwaltschaft) eine Straferfolgungszwang. Es muß also ermittelt werden.
Gibt es für die Polizei Anhaltspunkte für eine Täterschaft (z.B. Der geschädigte sagt, daß eine ganz bestimmte Person für die Tat in Betracht kommt) wird sie diesem Hinweis auch nachgehen.

Falls Du oder Deine Lebensgefährtin vorgeladen wirst kannst Du ja die Vorgeschichte mit der Schwärmerei etc. vortragen.
Weiterhin sagst Du: Aus meiner Sicht macht es keinen Sinn. Ich mein… Über Simyo kann man beweisen, dass kein Anruf an die Nummer kam…
Es besteht natülich auch die Möglichkeit, daß man nicht mit seinem eingenen Handy, sondern über ein anderes Telefon Droh- oder Beleidigungsanrufe tätigt.

Die Strafverfolgungsbehörden müssen, und das ist auch ein Grundprinzip, dem Täter die Tat nachweisen und nicht der Täter seine Unschuld.

Gruß
Nasa

Sorry,
ich war leider für 1 Jahr im Ausland und schaue erst jetzt wieder hier herein…
Ich denke, Deine Frage hat sich durch Zeitablauf gelöst…

Gruß

Mike