Wird meine Tochter Vom Jobcenter abgemeldet?

Hallo , ich schildere meinen Fall kurz, ungefähr 2 Monate Vor der Geburt ihres Sohnes ist sie zu mir und meine Frau gezogen . Sie hat damals alleone gewohnt dort schon arbeitzlosen geld 1 bezogen , ihr sohn wurde im März dieses jahre dann geboren . Natürlich reichte sie ihre Melde bestätigung ein und alle anträge abgeben , nach geburt hat sie kindergeld beantragt und hat dann normal harz 4 schon auf ihrem konto bekommen . nun sollte sie auch unterhalsvorschuss beantragen , das leider nicht klappte der grund ist , das jugendamt war schon voher eingeschaltet wegen ihre damaligen wohung wo sehr verschimmelt ist und dort kein kind groz ziehen kann besorgte nachbarn riefen damals das jugendamt . Das jugendamt kam zu uns und pfüfte die waren der meinung meine tochter ist zu unsicher und man sollte lieber verwanten pflege machen unverschämtheit dabei macht sie sehr viel auser das meine Frau dazu hilft , das hat als grund ausgereicht . nun ist jetzt so ich verdiene geld etwas über 1000 und meine Frau unter 100 euro , wir wissen das sie mit ihrem kind eine bedarfsgemeinschaft ist bei uns , sie ist unter 25 jahre . ein Nachbar erzählte uns das unter 25 jährige personen kein anspruch auf Harz 4 leistungen haben . Nun ist ja eigebtlich ja dann keine bedarfsgemeinschaft mehr mit dem kind so laut mein gedanke jetzt . Jetzt möchte ich Fragen wird sie den jetzt vom Jobcenter abgemedelt ? weil ich kann nicht sie versorgen und ihren sohn da reicht mein geld auch nicht aus ich habe angst das ich pleite gehen muss .

und jeder weis das kindergeld alleine nicht reicht , meine meine tochte kümmert sich um ihren sohn ! nur das jugendamt ist eine andere meinung weil sie hat ja auch einen behindertenausweis .

Hi,
das ist alles etwas wustelig und wirr. Weil das nicht nur die finanzielle Seite betrifft, sondern wohl jetzt oder bald möglicherweise schon das Thema Sorgerecht, Krankheit / Behinderung und wohl generell die Unterstützung der jungen Familie, wäre dringend empfohlen, sich an eine Familienberatung zu wenden. Die gibt es von der Caritas, der Diakonie, Pro Familia oder anderen Trägern. Dort gibt es für alle Lebensbereiche Unterstützung.
Es auch ziemlich hilfreich, sich in jedem Fall eine Einstellung anzugewöhnen, die nicht von vornherein davon ausgeht, dass alles, was Behörden tun, schlecht ist. Das heißt nicht, dass die alles richtig machen und immer im eigenen Interesse handeln. Beim Jobcenter ist das durchaus häufiger der Fall, auch und gerade, wenn es um behinderte Kunden geht. Aber das Jugendamt ist in den meisten Fällen doch ziemlich hilfreich eingestellt. Allerdings sind die am Interesse des Kindes interessiert, was in dem Fall nicht eure Tochter, sondern deren Kind, der Enkel ist.

Es sieht für mich jedenfalls nicht so aus, als ob ihr da so einfach alleine klar kommt. Nicht nur wegen der Kohle. Es muss ja auch eine Lösung her, die 18 Jahre, mindestens aber mal die nächsten 6 Jahre reicht, um mal einen Abschnitt bis zur Einschulung zu benennen. Wahrscheinlich spielt ja auch das Thema Berufsausbildung eine Rolle. Die „Bedarfsgemeinschaft“ soll ja wohl nicht eine auf Dauer angelegte Angelegenheit sein - oder ist das doch der Plan?

Grüße

Uli

Hallo

Genau.

Die Tochter sollte auf jeden Fall darauf achten, immer anzugeben, dass ihr getrennt wirtschaftet. -
Vielleicht wäre es auch besser, wenn ihr mit ihr einen Mietvertrag (Untermietvertrag) abschließt. Muss ja nicht viel Miete sein.

Bei dem Einkommen, das du hier angibst, würde sie zwar vermutlich auch noch was bekommen, wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft wärt, aber das wäre auf jeden Fall extrem lästig für euch alle.

Hat das Jugendamt denn irgendwelche Schritte geplant, oder nur eine Meinung geäußert?
Das Jugendamt kann ihr ja auch eine sozialpädagogische Familienhilfe zu Seite stellen.
Und auf jeden Fall eine Beistandschaft. Die kümmert sich um Unterhaltsfragen.

Hat sie eigentlich Elterngeld beantragt?

Viele Grüße

PS: Ihr (du und deine Frau) solltet wenigstens mal in einem Wohngeldrechner gucken, ob ihr eventuell Anspruch auf Wohngeld hättet. Z. B. hier: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/WgRechner/wogp/cgi/call-TSO.rexx?P(wgrbstrt)
Da immer Jahresverdienst angeben!

Die Tochter stellt hier immer eine eigene Bedarsgemeinschaft dar, selbst wenn sie in der Wohnung der Eltern wohnt. Da braucht man also nicht drauf achten. Es ist schon vom Gesetzgeber her so definiert, dass es keine BG ist.

Ist aus dem o.g. nicht notwendig. Davon abgesehen sollte man das auch erstmal beim Vermieter abklopfen. Vielleicht achtet da auch das Jugendamt drauf und lässt sowas in seine Bewertungen/Entscheidungen einfließen. Denen geht es, wie hier schon richtig gesagt, vorrangig um das Kindeswohl. Wenn da die Wohnung zu klein ist oder der Vermieter schon nicht mit dieser Unterbringung einverstanden ist und mit ihr auch nicht einverstanden sein braucht, werden die auf eine andere Lösung hinwirken.
Da kann man sich durchaus helfen lassen.

Grüße

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Umso besser. Ich dachte, vorsichtshalber schreibe ich das mal.