Hallo , ich schildere meinen Fall kurz, ungefähr 2 Monate Vor der Geburt ihres Sohnes ist sie zu mir und meine Frau gezogen . Sie hat damals alleone gewohnt dort schon arbeitzlosen geld 1 bezogen , ihr sohn wurde im März dieses jahre dann geboren . Natürlich reichte sie ihre Melde bestätigung ein und alle anträge abgeben , nach geburt hat sie kindergeld beantragt und hat dann normal harz 4 schon auf ihrem konto bekommen . nun sollte sie auch unterhalsvorschuss beantragen , das leider nicht klappte der grund ist , das jugendamt war schon voher eingeschaltet wegen ihre damaligen wohung wo sehr verschimmelt ist und dort kein kind groz ziehen kann besorgte nachbarn riefen damals das jugendamt . Das jugendamt kam zu uns und pfüfte die waren der meinung meine tochter ist zu unsicher und man sollte lieber verwanten pflege machen unverschämtheit dabei macht sie sehr viel auser das meine Frau dazu hilft , das hat als grund ausgereicht . nun ist jetzt so ich verdiene geld etwas über 1000 und meine Frau unter 100 euro , wir wissen das sie mit ihrem kind eine bedarfsgemeinschaft ist bei uns , sie ist unter 25 jahre . ein Nachbar erzählte uns das unter 25 jährige personen kein anspruch auf Harz 4 leistungen haben . Nun ist ja eigebtlich ja dann keine bedarfsgemeinschaft mehr mit dem kind so laut mein gedanke jetzt . Jetzt möchte ich Fragen wird sie den jetzt vom Jobcenter abgemedelt ? weil ich kann nicht sie versorgen und ihren sohn da reicht mein geld auch nicht aus ich habe angst das ich pleite gehen muss .
und jeder weis das kindergeld alleine nicht reicht , meine meine tochte kümmert sich um ihren sohn ! nur das jugendamt ist eine andere meinung weil sie hat ja auch einen behindertenausweis .