Wird mir der Führerschein genommen, wenn ich in der Probezeit mit 30 km/h zu schnell in einer 50er Zone geblitzt werde?
Hallo!
Nachschulung wird sicherlich angeordnet und damit auch Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr.
Das bereits bei > 21 km/h Überschreitung.
Bußgeld (innerorts) bis 30 km/h 100 € und 1 Punkt (neues Punktsystem !)
ab 31 km/h 160 € und 2 Punkte UND 1 Monat Fahrverbot
MfG
duck313
Nachschulung wird sicherlich angeordnet und damit auch
Verlängerung der Probezeit um 1 Jahr.
Ich bin recht sicher es wird zwingend eine Nachschulung angeordnet und die Probezeit um 2 Jahre verlängert.
Z.B.:
http://www.bussgeld-info.de/bussgeldkatalog-geschwin…
Der Plem
Wenn du ganz großes Glück hast, dann bist du auf dem Blitzerfoto nicht zu erkennen. Und dann hast du wenn du Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegst meiner Meinung nach gute Chancen, dass du um das Bußgeld, den Punkt und alles andere drum rum kommst. Allerdings musst du da schnell sein, denn Widerspruch kannst du nur innerhalb von 2 Wochen einlegen. Denn:
„Sobald diese Einspruchsfrist verstrichen ist, ist der Bußgeldbescheid als rechtskräftig anzusehen.“ Quelle: http://zu-schnell-gefahren.de/
Zunächst nicht, es sei denn, es wären 31 km/h (Fahrverbot 1 Monat) oder du schwänzt die angeordnete Nachschulung mit Fahrprüfung, dann wir er eingezogen.
Die obligatorische Schulung kostet dich weitere 300-400 EUR und deine Probezeit wird um 2 Jahre verlängert.
Da schocken dich zusätzliche 1-2 Punkte und knackiges Bußgelder bestimmt nicht weiter.
Hier noch eine Übersicht, wie es weitergehen könnte: http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/probezeit…
G imager
Hallo angie,
na hoffentlich !!!
Gruß
MückeHH
Wenn du ganz großes Glück hast, dann bist du auf dem
Blitzerfoto nicht zu erkennen.
Das Briefmarken-Photo?
Das hat nichts zu sagen.
Besser bekommt es der Massendrucker auf dem Amt halt nicht hin.
Und dann hast du wenn du
Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegst meiner Meinung
nach gute Chancen, dass du um das Bußgeld, den Punkt und alles
andere drum rum kommst.
Neee. Dann hat er Chancen, dass ihm ein Bild seines Kopfes auf DIN A3 entgegen gehalten wird, bei dem man die Anzahl der Hautporen am linken Nasenflügel abzählen kann.
Gab es nicht schon Fahrer-Identifizierungen an Hand der Form der Ohrmuschel (gutachterlich durchgeführt).
Da wär ich aber gaaanz vorsichtig mit einem zu schnellen Widerspruch.