Wird verpflichtung katastrophenschutz auch gekürzt

Die Wehrpflicht und der Zivildienst sollen zum 1.1.2011 auf 6 Monate gekürzt werden. Die Frage lautet nun ob die Verpflichtung im Katastrophenschutz die sich z.Zt. auf 6Jahre beläuft auch gekürzt wird.

Vielen Dank schon mal für eure Antworten

Gruß Patrick

Ist noch nichts entschieden, zumindest noch nichts veröffentlicht. Erfahrungsgemäß dauert es auch ein wenig, bis den Zuständigen auffällt, dass es ja auch den Ersatzdienst gibt. Evtl. wird auch nachträglich verkürzt, war bei mir so. Nach sechs Jahren (war glaube ich für neun(?) verpflichtet), kam ein Schrieb, dass ich fertig wäre.

Am Besten in den einschlägigen Foren mitlesen, ich gehe davon aus, dass es dort publiziert wird, wenn sich das BMI entscheiden sollte den Ersatzdienst zu kürzen.

Gruß,
M.

Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 (WehrRÄndG 2010, BGBl I, S. 1052) wurde die Mindestverpflichtungszeit im Zivil/Katastrophenschutz von sechs auf vier Jahre herabgesetzt. Für den Dienst im Zivil- und Katastrophenschutz freigestellte Helfer müssen ab dem 01.12.2010 nur noch vier Jahre Dienst leisten, anstelle der bisherigen sechs Jahre. Zum 01.12.2010 werden zudem Übergangsregelungen (§ 53 Abs. 3 WPflG n.F. bzw. § 81 Abs. 5 ZDG n.F.) eingeführt. Danach sind Helfer, die sich nach alter Rechtslage zu einer sechsjährigen Mitwirkung verpflichtet haben, auf einen entsprechenden Antrag hin aus der Verpflichtung zu entlassen, wenn sie am 30.11.2010 oder später die neu vorgesehene vierjährige Mitwirkungsdauer erbracht haben.

Ist vorbei mit der Verplfichtung Helfer im KatS.
Da die Bundeswehr abgeschafft wurde, ist das nun auch Geschichte, habe letzte Woche meine „Entlassungpapiere“ bekommen und die neuen als freiwilliger Helfer unterschrieben .