Auf jeden Fall erhalten die Kirchen über die gemeindlichen Melderegister Daten.
Über ihre Gemeindemitglieder führen die Kirchen dann eigene Register, naja eben über die Taufen, Kommunion/Konfirmation, Heiraten und Todesfälle, es werden sozusagen die historischen Kirchenbücher weiter geführt.
Gesetzlich gilt ja nur die standesamtliche Heirat.
Obwohl seit 2009 auch eine kirchliche Trauung möglich wäre, halten die Kirchen an der bisherigen Praxis fest - erst Standesamt, dann Traualtar.
Also muss immer ein entsprechender Nachweis vorgelegt werden.
Nach der „Kirchenbuchordnung“ sind Taufe, Aufnahme, Übertritt und Wiederaufnahme der für den Wohnsitz zuständigen Meldebehörde zur Fortschreibung des Melderegisters mitzuteilen, d.h. das Melderegister enthält dann die entsprechenden Daten zur Kirchenzugehörigkeit.
Und bei konfessionsverschiedenen Partnern wird sicherlich zwischen den verschiedenen Kirchen eine Abstimmung erfolgen, so dass nicht sowohl katholisch als auch evangelisch einzeln getraut werden kann.
Beatrix