Wissenschaftl. Arbeiten: was darf ich veröffentl

Ich habe nochmal eine Frage zum wissenschaftlichen Arbeiten:
Also, für meine Magisterarbeit habe ich u.a. Protokolle einer öffentlichen Anhörung eines Unterausschusses des BT benutzt. Diese Protokolle sind nicht öffentlich einsehbar, aber sie wurden mir vom Vorsitzenden des UA geschickt und ich habe die einzelnen Referenten angeschrieben und mir das Okay geholt, sie zitieren zu dürfen.
Ich weiß nun aber nicht so recht, wie ich die Thesenpapiere in den Fußnoten/Litverzeichnis angeben soll:
Mustermann, Max, Thesenpapier zur öffentlichen Anhörung des UA XYZ, S. 4??

Die Sache ist, dass ich die Referenten nicht explizit gefragt habe, ob ich ihre Thesenpapiere veröffentlichen darf. ich fragte nur, ob ich mich auch sie beziehen und sie zitieren darf. Andererseits muss ich ja meinem Prof auch irgendwie beweisen, dass ich mir die Verweise nicht ausgedacht habe.

Hilfe!

Hier wird es das beste sein, wenn Sie sich nachträglich eine Stellungnahme einholen, ob und in welcher Form die Protokolle veröffentlicht werden dürfen. Wie Sie schreiben, sind es die Protokolle einer „öffentlichen Anhörung“, können also demnach schwerlich gerichtlich oder aus Gründen des Staatsschutzes als geheime Papiere gelten. Dennoch liegt das Urheberrecht natürlich beim Verfasser der Protokolle. Schildern Sie diesem die Situation.