Hallo Detlef,
ich weiß nicht, wo das geregelt ist (in meinem Arbeitsvertrag steht jedenfalls nichts dazu), aber ich bekomme die gesetzlichen Feiertage, Heiligabend und Silvester automatisch frei. Alles andere sind Arbeitstage.
An ca. 30 Arbeitstagen (ich glaube, es ist ein Bisschen weniger) kann ich mir Urlaub nehmen, jedoch nur in der Vorlesungsfreien Zeit. Da die Weihnachtsferien vorlesungsfrei sind, ist das also möglich.
Außerdem kommt zwischen Weihnachten und Neujahr der gesamte Uni-Betrieb zum Erliegen: Die Mensa ist geschlossen, die Sekretärinnen sind sowieso im Urlaub, die Kopierstellen und die Poststelle machen auch Ferien. Ich hab sogar gehört, dass die Heizungen heruntergefahren werden. (Ob’s stimmt, hab ich noch nicht ausprobiert.) Deshalb wird quasi erwartet, dass man sich mindestens diese vier Tage (bzw. je nach Wochentaglage von Heiligabend auch weniger) Urlaub nimmt, weil ein effizientes Arbeiten in der Zeit nicht möglich ist.
Liebe Grüße
Immo