Kompromissvorschlag
Hi Junktor.
Es geht ersteinmal überhaupt nicht darum,
ob etwas zu beweisen ist! Es geht um
wissenschaftliches Arbeiten und um Fortschritt!
Und dabei ist es gleichgültig in welchem Bereich
man tätig ist!
Ich dachte aber, mich klar ausgedrückt zu haben, und zwar in dem Sinne, dass es nicht immer klar ist, ob und in welchem Umfang ein Plagiat vorliegt, und zwar in den Fällen, in denen Texte nicht wörtlich übernommen werden.
Gerade die Wissenschaftlichkeit fordert Präzision. Ein Plagiatsbegriff, der auch „sinngemäße“ Übernahmen einschließt, ist aber schwammig, weil dehnbar und beliebig. Wo soll die Grenze angesetzt werden?
Das Problem gibt es auch in der Musik. Manche Melodien gleichen früheren Melodien, und schon wird der spätere Songwriter vom früheren verklagt. Das Gericht muss dann entscheiden, ob ein Klau stattgefunden hat oder ob nur eine Ähnlichkeit vorliegt, die zufällig ist.
Aber bleiben wir bei der Geisteswissenschaft. Ein simples Beispiel. Wenn ich sage: „Das menschliche Bewusstsein besteht aus 9 Ebenen, deren höchste das spirituelle Bewusstsein ist“, habe ich dann plagiiert? Fakt ist, dass mir das durch die Bücher von Ken Wilber klar wurde. Ohne diese würde ich das in der Form nicht sagen. Bin ich aber deswegen verpflichtet, jedesmal, wenn ich jene Aussage mache, seinen Namen zu nennen?
Aus diesem Grund halte ich den Plagiatsbegriff, so wie du und die Wikiseite (die ich vor meinem letzten Post durchgesehen hatte) ihn verstehen, für nicht präzise genug. Ich kniee, was Wiki betrifft, vor offiziellen Definitionen nicht automatisch nieder.
Deine subjektiven Interpretationen sind nicht maßgebend!
Jetzt redest du schon wie CJW 
Du tust hier so, als ob du Mitglied einer Kommision wärst, bleib mal auf dem Teppich!
Ich bleibe immer auf dem roten Teppich, keine Sorge.
Frage: Hast du schon einmal wissenschaftlich gearbeitet?
Es gibt ganz klar die Vorgabe, dass auch sinngemäßes
Abkupfern eine Verletzung darstellt, ohne wenn und aber.
Das ist mir viel zu abstrakt. Wo beginnt und wo endet sinngemäßes Abkupfern? Sinnvoll wäre es, mit Beispielen zu argumentieren, was hier natürlich aufwendig ist.
Ein Beispiel:
„Demgegenüber besteht eine Philosophie, die sich ihrer Fehlbarkeit und ihrer fragilen Stellung innerhalb des differenzierten Gehäuses der modernen Gesellschaft bewusst ist, auf der generischen, aber keineswegs pejorativ gemeinten Unterscheidung zwischen der säkularen, ihrem Anspruch nach allgemein zugänglichen, und der religiösen,von Offenbarungswahrheiten abhängigen Rede. Anders als bei Kant und Hegel verbindet sich diese grammatische Grenzziehung nicht mit dem philosophischen Anspruch, selber zu bestimmen, was von den Gehalten religiöser Traditionen – über das gesellschaftlich institutionalisierte Weltwissen hinaus – wahr oder falsch ist.“
(Habermas, Vortrag 2004 in München)
Wenn i c h jetzt schreibe:
„Für die heutige Philosophie, die keinen Anspruch auf absolute Wahrheit mehr erhebt, gibt es einen Unterschied zwischen wissenschaftlichen Wahrheitsansprüchen, welche öffentlich der Prüfung und Kritik ausgesetzt sind, und religiösen Wahrheitsansprüchen, welche sich auf unkritisierbare Offenbarungen stützen. Allerdings erhebt die Philosophie, anders als zu Zeiten des Deutschen Idealismus, nicht mehr den Anspruch, die Wahrheit religiöser Aussagen beurteilen zu können.“
Da habe ich doch klar abgekupfert. Ist das aber ein Plagiat? Werden darin nicht Dinge gesagt, die eigentlich zum philosophischen Allgemeingut gehören?
Ich will das aber nicht weiter breittreten. Ich wollte nur auf gewisse Probleme bei der Definition des Plagiatsbegriffs hinweisen. Wenn du mir darin zustimmst, dass es Grauzonen möglich sind, bei denen nicht klar ist, ob ein Plagiat (in deinem Sinne) vorliegt, dann können wir die Friedenspfeife anzünden 
Chan