Witwe(r)nrente von eigenem Rentenbezug abhängig?

Hallo zusammen!

Habe heute etwas gehört, was mir Sorge macht: dass sich die Höhe der Witwe®nrente danach richtet, wieviel der verbliebene Ehepartner selbst an Rente bezieht (??, d.h. die eigene Rente wird von der Witwenrente abgezogen? Bis wohin? Ist das korrekt? Wieviel darf ein Witwer (m/w) denn an Bezügen haben? Soll das ein Sozialniveau sein? Und wer legt das fest? (wieder Politiker?). Bisher dachte ich immer, dass der verbleibende Ehepartner ca. 80% der Rentenbezüge des Verstorbenen bekommt, egal wieviel er selbst hat (??)
Wenn man über 35 Jahre in die Rentenversicherg. eingezahlt hat, steht einem doch auch eine entsprechende Rente zu (die ja sowieso schon versteuert werden muss! ;0(( ) Und wenn jemand stirbt, profitiert „der Staat“? Das kann es ja wohl nicht sein!? Wer weiss, was rechtlich erlaubt, bzw. gängige Praxis ist? Danke schonmal und
Gruss, Nanamee

Hallo,

die Witwenrente wird nur gewährt, wenn die eigenen Einkünfte nicht zu hoch sind. Sie ist nicht gedacht für Ehepartner, die während der Ehe weiter ihre eigene Altersversorgung aufbauen konnten.

Alles ab 740 EUR wird von der Witwenrente abgezogen. Sie beträgt auch nicht 80%, sondern max. 60% der Grundrente des Verstorbenen.

Es profitiert nicht direkt der Staat, sondern erstmal die Rentenversicherung, d.h. die anderen Versicherten. Allerdings wird die Rentenversicherung vom Staat subventioniert. Der Staat sind übrigens alle, Du auch.

Hallo,

die über den Freibetrag hinausgehenden Einkommen - also auch die eigene Rente - werden nur zu 40% angerechnet und nicht komplett. Trotzdem kann das dazu führen, dass zum guten Schluss gar keine Witwen®rente mehr ausgezahlt wird.

Auch andere Einkommen werden berücksichtigt nicht nur die eigene Rente. Nur zur eigenen Rente darf man „ungestraft“ hinzuverdienen.

Gruß
Nita

Hallo,

Wenn man über 35 Jahre in die Rentenversicherg. eingezahlt hat, steht einem doch auch eine entsprechende Rente zu (die ja sowieso schon versteuert werden muss!

Na jedenfalls teilweise und natürlich ist auch hier das Existenzminimum frei.

;0(( ) Und wenn jemand stirbt, profitiert „der Staat“?

Und wenn jemand gar nicht verheitatet ist erst.

Das kann es ja wohl nicht sein!?

Doch, ist ja eine Sozialleistung und keine Sparbüchse.

Wer weiss, was rechtlich erlaubt, bzw. gängige Praxis ist?

Ein guter Ansatz ist immer der Rentenversicherungsträger. In den meisten Fällen der hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/…

Grüße

N’Abend,

dazu mal ganz kurz, wie das gekommen ist.

Früher hat eine Witwe die Witwenrente ungekürzt bekommen, egal wie viel sie an anderem Einkommen hatte. Dafür hat ein Witwer eine Witwerrente nur dann bekommen, wenn er von der Verstorbenen überwiegend unterhalten worden ist.

Dagegen hat ein Witwer bis vor das Bundesverfassungsgericht geklagt und Recht bekommen. Der Gesetzgeber hat daher den Auftrag bekommen, eine verfassungskonforme Regelung zu schaffen.

Diese wurde dann am 1. Januar 1986 mit der Einkommensanrechnung auf Hinterbliebenenrenten geschaffen. Nun bekommen sowohl Witwen als auch Witwer - wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen - eine Witwen-/ Witwerrente, aber eben mit Einkommensanrechnung.

Btw: Für eine Übergangszeit konnten Ehepaare unter bestimmten Voraussetzungen wählen, ob sie die alte Regelung fortsetzen wollen. Dies hat sich insbesondere dann gelohnt, wenn die Ehefrau keine Rentenanwartschaftszeiten erworben hat oder nur sehr geringe. Von diesem Recht haben einige Gebrauch gemacht.

Heute ist so ein Wahlrecht nicht mehr möglich.

Im Osten war es übrigens so, dass bei zwei Rentenansprüchen die höchste Rente voll, die nächste Rente nur zu 50 % - meine ich, kann auch 25% gewesen sein - gezahlt wurde. Eine „Quasi-Einkommensanrechnung“ gab es also in der ehemaligen DDR auch.

Wollte ich nur mal gesagt haben … :wink:

Servus,
Robert

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Doch, ist ja eine Sozialleistung und keine Sparbüchse.

Das man nicht für sich selbst, sondern für die jetzigen Rentner einzahlt, ist klar!
Verstehe nur nicht, warum man dann ein Anrecht auf bestimmte Rentenhöhe erwirbt (was ja doch irgendwie ein „Ansparen“ bedeutet, nach Höhe des Einkommens), wenn hinterher (nach Tod) nur der „Sozialsatz“, beim mit anzurechnenden Einkommen des Ehegatten bleibt?

Dann ist es fast schon besser, man verdient (nach 35 Jahren Rentenzahlung) jetzt als Ehefrau besser nicht mehr, weil einem selbst davon wenig übrig bleibt? Sicher hört es sich egoistisch an, aber ich möchte JETZT SELBER mehr Lebensqualität haben und nicht für andere Unbekannte (noch mehr) mit bezahlen! Tut für mich auch keiner! (Auch wenn ihr jetzt alle DOCH schreit!)

Ich bin Teilrentnerin geworden wegen Krankheit und musste einen grossen Abschlag der Teilrente hinnehmen (doppelt bestraft!), was ja dann wohl auch anderen wieder zugute kommt.

Würde es also im Umkehrschluss bedeuten, dass, egal wieviele Rentenansprüche mal zu Lebzeiten erworben hat, nie mehr als der Sozialsatz für den Ehegatten übrig bliebe (nach Tod)für den Ehegatten, jenachdem wieviel er selbst erworben/erarbeite hat und der Rest in den „allgemeinen Topf“ zurück fliesst? Das fände ich sehr ungerecht! Man hat diese Ansprüche schliesslich hart erarbeitet und nicht geschenkt bekommen!
Auch die Besteuerung der Renten ist nicht fair! Denn das abgeführte Geld in die RV wurde ja schonmal versteuert- auf jedem Lohnstreifen monatlich zu sehen.

Ich weiss das Rentenrecht ist sehr kompliziert und angeblich sozial gerecht, aber irgendwie habe ich immer das Gefühl, dass je nach politischer und wirtschaftlicher Lage das Ursprungsversprechen immer zu Ungunsten der „Versicherten“ abgeändert wird. Bin da wohl kein Einelfall.

Hallo Nanamee,

trage deine Daten mal in die entsprechende Rubrik folgender Webseite ein, dann kannst du dir deine Witwerrente ausrechnen:
http://www.n-heydorn.de/witwenrente.html

Ich hoffe dir geholfen zu haben
Tschüss
Bernd