Mein Vati ist verstorben er hat aus Frankreich eine kleine Rente bekommen, hat meine Mutti auch dort Anspruch auf Witwenrente und wo muß ich das beantragen
Hallo liebe Gabi,
erstmal mein aufrichtiges Mitgefühl für den Verlust Ihres Vaters!
Ich schreibe, wenn Sie damit einverstanden sind, die Vorgehensweise in
neutraler Form.
Zu beantragen ist die Witwenrente (das gilt nätürlich auch für das Altersruhegeld) in der Regel bei der Ortsverwaltung (Rathaus) bzw. Stadtverwaltung des gemeldeten Wohnortes. Sie können auch, falls es eine BFA / LVA Beratungsstelle in der Nähe Ihres Wohnortes gibt, diese kontaktieren.
In dem Witwenrentenantrag wird u. a. auch nach ausländischen Renten bzw. Rentenansprüchen gefragt. Der deutsche Rentenversicherungsträger, LVA oder BFA, setzt sich dann in Ihrem Falle mit dem französischen Rentenversicherungsträger in Verbindung und informiert diese. Am besten legen Sie eine Sterbeurkunde, die letzten Rentenbescheide Ihres verstorbenen Ehemannes vor, somit ist eine unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Rentenansprüche gewährleistet.
In der Regel sind die Angestellten des Rathauses beim Ausfüllen der Formulare behilflich.
Erwähnen möchte ich, zu prüfen, ob auch eine Betriebsrente neben der franz. Zusatzrente und dem Altersruhegeld bezahlt wurde, welche dann auch anzugeben ist.
Auch gibt es Infobest-Beratungsstellen, z. B. in Kehl (Tel. 07851 / 9479-0) an der deusch/franz. Grenze, die in speziellen oder schwierigen Fällen auch behilflich und kompetent zur Seite stehen.
Alles Gute und die nötige Kraft, die Sie und Ihre Familie benötigen
wünscht
Kuno Höll
VDH Versicherungsdienst
Hallo, recht vielen Dank für die Antwort, das hilft mir weiter und vielen Dank für die Wünsche
Gabi Magyar