Guten Abend,
Im Bereich des Sozialgesetzbuches ist kein Hinweis gegeben.
Frage: 1.Ist es denkbar dass eine Witwenrente wegen des
Suizides des Ehemannes gekürzt wurde oder nur vermindert bezahlt wird?
2. Kann ein Betriebsrenten- bzw. Versichertenbetrag
(Z.B.Sterbeversicherung) aus dem gleichen Grund gekürzt werden?
3. Kann ein Betrieb (Weltfirma) eine Abfindung zahlen unter Verzicht auf eventuelle Rente.
Der Ehemann war ca.11 Jahre in dieser Firma als Arbeiter beschäftigt. Freitod mit 46 Jahren.
Mit bestem Dank für ihr Bemühen
Venino