Servus,
bei den Französischen Renten für Verwitwete Ehegatten oder eingetragene Partner gibt es eine andere Begrenzung: Keine Anrechnung anderer Bezüge, sondern eine Einkommensgrenze („plafond“), oberhalb der es nix gibt. Bis zum Plafond den vollen Bezug.
Plafond für die retraite de reversion ist derzeit (monatlich) 1.462,93 €, für die allocation de veuvage 693,87 €.
Für den plafond werden angerechnet:
- Lohn, Gehalt, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (diese werden bei einem Alter ab 55 Jahre um 30% gekürzt)
- Arbeitslosengeld, Unfallrenten, Invaliden- und Behindertenrenten
- private Zusatzrenten
- 3% des Wertes von Grundbesitz
Die Altersgrenze wird derzeit bis 31.12.2010 abgeschmolzen, derzeit gibts die retraite de reversion nur, wenn der Bezieher am 01.07.2005 mindestens 52 Jahre alt, am 01.07.2007 mindestens 51 Jahre alt und am 01.07.2009 mindestens 50 Jahre alt ist/war.
Schöne Grüße
MM