Witwenrente Frankreich

Guten Tag,

ich hätte eine Frage zum Hinterbliebenenrecht in Frankreich.

Hier in Deutschland wird ja die Witwenrente gegen sonstige Einkünfte gegengerechnet. Das kann ja dazu führen, dass letztendlich von der WR nichts mehr ausgezahlt wird.

Meine Frage: Weiß jemand, ob es auch in Frankreich Höchstgrenzen des Einkommens, oder sonstige Einschränkungen, gibt ?

Vielen Dank im Voraus

Hallo,

vielleicht solltest Du die Frage hier stellen, in der Rubrik „Land und Leute“ http://dict.leo.org/forum/index.php?lang=de&lp=frde
Auf dieser Seite gibt es einen Blog und Chat, aber der hat sich bei mir nicht geöffnet http://www.frankreich-anwalt.de/de/

Viel Erfolg!
Pit

Servus,

bei den Französischen Renten für Verwitwete Ehegatten oder eingetragene Partner gibt es eine andere Begrenzung: Keine Anrechnung anderer Bezüge, sondern eine Einkommensgrenze („plafond“), oberhalb der es nix gibt. Bis zum Plafond den vollen Bezug.

Plafond für die retraite de reversion ist derzeit (monatlich) 1.462,93 €, für die allocation de veuvage 693,87 €.

Für den plafond werden angerechnet:

  • Lohn, Gehalt, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit (diese werden bei einem Alter ab 55 Jahre um 30% gekürzt)
  • Arbeitslosengeld, Unfallrenten, Invaliden- und Behindertenrenten
  • private Zusatzrenten
  • 3% des Wertes von Grundbesitz

Die Altersgrenze wird derzeit bis 31.12.2010 abgeschmolzen, derzeit gibts die retraite de reversion nur, wenn der Bezieher am 01.07.2005 mindestens 52 Jahre alt, am 01.07.2007 mindestens 51 Jahre alt und am 01.07.2009 mindestens 50 Jahre alt ist/war.

Schöne Grüße

MM

Hallo Herr May,

zunächst herzlichen Dank für die ausführliche Antwort.

Ich hätte noch eine weitere Frage:

Wenn zum Zeitpunkt des Witwenrentenbezugs, die Bezieherin in Deutschland lebt (sie ist deutsche Staatsbürgerin, ihr verstorbener Mann war Franzose) und ein ( hohes ) Einkommen aus selbständiger Arbeit und Kapitalvermögen hat, interessiert sich der französische Staat für dieses (deutsche)Einkommen ?

Viele Grüße

Servus,

ja: Für den „plafond“ sind die „ressources“ des Empfängers der Rente entscheidend, unabhängig von der Quelle.

Freilich sind die Möglichkeiten der Amtshilfe hier abgesehen von den Steuerbehörden noch wenig entwickelt.

Es wäre ggf. auch zu prüfen, wer die Witwenrente bezahlt: Es gibt einen ganzen Maquis von betrieblichen, tarifvertraglichen etc. Zusatzversorgungen, die z.T. anderen Regeln unterliegen als die staatlichen. Gefühlsmäßig täte ich vermuten, daß Renten, die von Bahn, Post, EDF, GDF und Armee kommen, gänzlich unantastbar sind…

Schöne Grüße

MM

Hallo Herr May,

nochmals vielen Dank für Ihre Ausführungen. Sie haben mir sehr geholfen.

Viele Grüße