Witwenrente und Gehalt

Hallole an alle,

ich bekomme eine Rente von 1054 Euro brutto und mein Gehalt beträgt 960 Euro brutto.
Dass ich Steuern zahlen muss ist mir klar.
Ich bin Single und habe Steuerklasse 1.
Nun wurde mir gesagt, ich könne wählen zwischen Rente oder Gehalt, mit einem von beiden käme ich in Steuerklasse 6, mit allen Nachteilen.
Andererseits sagten mir andere Rentner, bei ihnen würden Rente und Gehalt zusammengerechnet und dann mit Steuerklasse 1 ( Single) versteuert.
Was stimmt denn nun?
Ich blicke leider nicht mehr durch.
Liebe Grüße von Angi

Hallo!

Stimmt alles nicht.

Die Lohnsteuerklasse wird beim Steuereinbehalt vom Arbeitslohn angewandt und hat sonst keine Bedeutung.

Wenn es eine Rente ist, wird davon keine Steuer einbehalten, egal welche Steuerklasse du hast.

Lediglich wenn die „Rente“ ein Versorgungsbezug sein sollte, dann würde die Steuerklasse eine Bedeutung haben.

Die tatsächliche Besteuerung erfolgt im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer, dabei gibt es keine Steuerklassen. Etwas vereinfacht funktioniert das so: Alle Einkünfte werden zusammengezählt, Krankenkassenbeiträge, Spenden, Behindertenpauschbeträge usw. (die Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen) werden abgezogen, darauf wird dann die Steuer berechnet.

Von der so festgesetzten Steuer wird dann abgezogen, was bereits durch den Lohnsteuereinbehalt des Arbeitgebers (und eventuelle vierteljährliche Vorauszahlungen) erledigt ist, die Differenz ist dann nachzuzahlen oder wird erstattet.

Schöne Grüße!

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Vielen lieben Dank für diese ausführliche Antwort.
Ich habe im Internet gelesen, dass meine Witwenrente zu den Versorgungsbezügen zählt.
Also dann doch Steuerklasse 6?
Liebe Grüße von
Angi

Ja, wenn es ein Versorgungsbezug ist (also eine Rente, die nicht auf eigenen Beiträgen beruht, dies sind beispielsweise Beamtenpensionen, aber auch manche Betriebsrenten), dann hast du zwei Arbeitsverhältnisse, das erste in Steuerklasse I, das zweite in der Steuerklasse VI.

Aber nach Veranlagung zur Einkommensteuer wird auch hierbei der Effekt aus den Steuerklassen wieder aufgehoben, da dann zutreffend besteuert wird.

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Hallo nurmitlesen,

was bedeutet das dann, wenn nach der Veranlagung zur Einkommensteuer, dann wieder zutreffend besteuert wird?
Werden dann nicht die hohen Abzüge der Steuerklasse 6 fällig?

Nein.

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Hallo Angi,
wie von @anon50614561 beschrieben, werden die Lohnsteuerabzüge im Jahr laufend vorgenommen und dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung verrechnet. Hast Du also unterm Jahr zu viel Lohnsteuerbezahlt, als nach korrekter abschließender Steuerberechnung fällig wären, bekommst Du den Mehrbetrag zurück. Magst Du noch schreiben, von wem die Witwenrente gezahlt wird? Vielleicht wird die Rentenart dann klarer.

Viele Grüße aus Landshut
Steffen Göldner

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Hallo Steuerberater,

meine Witwenrente bekomme ich von der Rentenkasse. Mein Ehemann war Arbeitnehmer und er hat sie erwirtschaftet. Liebe Grüße von Angi

Hallo Angi,
da dies die „normale“ staatliche Rente als Witwenrente der DRV ist, sind dies eher keine Versorgungsbezüge, wie von @anon50614561 beschrieben. Die Steuerklasse brauchst Du dabei nicht. Die Steuerklasse I gilt somit für Deine eigene Anstellung. Von der Rente wird unterm Jahr keine Steuer abgezogen. Das Finanzamt kann hier lediglich vierteljährliche Vorauszahlungen zur Einkommensteuer festsetzen, die Du dann selbst zahlen musst. Am Jahresende wird der steuerpflichtige Teil zusammen mit Deinen Einkünften als Arbeitnehmer im Rahmen der Einkommensteuererklärung erfasst und versteuert. Die Lohnsteuer aus Deinem Job (wenn da überhaupt etwas anfällt) und evtl. Vorauszahlungen wie gerade beschrieben werden dann gegen gerechnet.

Viele Grüße aus Landshut
Steffen Göldner

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Hallo Steuerberater,
was bedeutet das Wort -eher-?
Gibt es denn andere Witwenrenten, weil im Internet liest man überall, dass man in Steuerklasse 6 kommt, wenn man Witwenrente bezieht und noch ein Gehalt bekommt. Zumindest mit Steuer oder Gehalt.
Und man liest zudem, dass die Witwenrente ein Versorgungsbezug sei.
Leider kann mir mein Steuerberater hierzu auch keine Antwort geben.
Ganz liebe Grüße von Angi

Hallo Angi,
wenn Dein Mann kein Beamter war und dies eine Rente der DRV ist, dann ist das eine gesetzliche Rente, die mit Steuerklassen nichts zu tun hat. Nur bei Betriebsrenten sieht es anders aus. Versorgungsbezug im steuerlichen Sinne ist es bei Dir nicht, sehr wohl aber aus wirtschaftlicher und tatsächlicher Sicht, weil Du dadurch versorgt wirst.
Viele Grüße aus Landshut
Steffen Göldner

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Vielen Dank, dann bin ich echt beruhigt. In Steuerklasse 5 könnte ich nicht überleben,

Verstehe ich das richtig, dass auf die Witwenrente nur Einkommenssteuer anfällt? Diese wird zunächst nur auf Basis der Höhe der Witwenrente ermittelt und in Vorauszahlungen geleistet. Am Ende werden dann Witwenrente + Einkommen aus Nebenjob zusammengerechnet, um den eigentlichen Einkommenssteuersatz zu ermitteln. Da die Witwenrente jedoch ein Einkommen ist, und der Nebenjob ein zweites Einkommen ist, wird der Nebenjob in jedem Fall mit Steuerklasse 6 besteuert?

Leider nicht so ganz. Der Nebenjob wird nicht mit Lohnsteuerklasse VI besteuert, sondern der Arbeitgeber unterwirft ihn dem Lohnsteuerabzugsverfahren und wendet dabei eine Steuerklasse an. Wahrscheinlich die Steuerklasse I, wenn du brav deine Steuer-Identifikationsnummer mitteilst.

Das hat aber nichts mit der tatsächlichen Besteuerung zu tun.

Tatsächlich wird - völlig unabhängig von den Steuerklassen - nach deinem Einkommen (Einkünfte, Sonderausgaben usw.) besteuert, die im Lohnsteuerabzugsverfahren bereits entrichtete Steuer wird angerechnet. Eine Abgeltung durch den Lohnsteuerabzug tritt nicht ein, da du noch eine Rente beziehst. Somit ist eine Steuererklärung einzureichen.

Ist etwas kompliziert, aber Staaten mit funktionierenden Staatsfinanzen neigen dazu, ein kompliziertes Steuerrecht zu entwickeln.

Hallo Angi
Umgangssprachlich hast Du Recht. Bis auf die Steuerklasse für den Job. Da es der einzige Job ist, gilt Steuerklasse I. Für die Witwenrente kann das Ginanzamt Vorauszahlungen festsetzen aufgrund einer vorläufigen Schätzung oder Berechnung der Gesamtsteuer unter Anrechnung der voraussichtlichen Lohnsteuer.
Viele Grüße aus Landshut
Steffen Göldner