Witwenrente von geschiedenem Mann

Ich wurde 1976 nach 8 jähriger Ehe geschieden.
Mein Rentenberater sagte mir, daß mir sehr wahrscheinlich Rentenansprüche aus dieser Ehe zustehen, da mein Ex-Mann vor ca. 4-5 Jahren verstorben ist, allerdings müßte ich die Rentenversicherungsnummer wissen.
Wo, bzw. wie kann ich diese erfahren ?

Hallo!

Und ich dachte, bei Scheidung werden die gegenseitigen Rentenansprüche aufgerechnet. Frau bekommt für die Zeit der Ehe aus den Rentenansprüchen des Mannes eine höhere eigene Altersrente.

Aber doch keine Witwenrente.

Aber ich lasse mich ja auch gerne überzeugen, wenn es anders sein sollte.

mfG
duck313

Hallo,

Witwenrente vielleicht nicht, aber ggfs. eine Erziehungsrente.

Stochern im Nebel.

LG
S_E

Hallo,

die Sozialversicherungsnummer wird nicht zwingend benötigt.

Dem Rentenversicherungsträger folgende Angaben mitteilen:
Namen
Geburtsdatum
Geburtsort

des Verstorbenen und dann findet der die SV-Nummer i.d.R. selbst heraus.

LG
S_E

Hallo

Aber ich lasse mich ja auch gerne überzeugen, wenn es anders
sein sollte.

Mache ich gerne, aber nicht wenn der Beitrag ohnehin gelöscht wird.

Gruß von TrixiMaus

Och, Trixi !

Nun sei doch nicht so !
Ich bin neugierig, mach mich (und die Fragerin) schlau.

mfG
duck313

Hallo!

N’Abend,

Und ich dachte, bei Scheidung werden die gegenseitigen
Rentenansprüche aufgerechnet. Frau bekommt für die Zeit der
Ehe aus den Rentenansprüchen des Mannes eine höhere eigene
Altersrente.

Aber doch keine Witwenrente.

Die von Dir genannte „Aufrechnung“ ist der sog. Versorgungsausgleich. Der gilt aber erst für Scheidungen nach dem 30.06.19776. Vorher gab es die „Witwenrente an geschiedene Ehegatten“ … und die gibt es im Übergangsrecht auch heute noch - § 243 SGB VI.

Aber ich lasse mich ja auch gerne überzeugen, wenn es anders
sein sollte.

Es ist anders … und ich hoffe, ich konnte überzeugen. :smile:

mfG
duck313

Servus,
Robert

P.S.: Ich sehe in der Antwort keinen Verstoß gegen FAQ 1129, da es sich um eine allgemeine Aussage handelt. :smile:

1 Like

Och, Trixi !

Nun sei doch nicht so !
Ich bin neugierig, mach mich (und die Fragerin) schlau.

Hallo duck313,

ich komme leider erst dazu zu antworten.
@robert hat inzwischen ja das Geheimnis schon gelüftet.
Tatsächlich gibt es für Scheidungen vor dem 1.7.1977. also altes Recht vor Einführung des Versorgungsausgleiches, ein Rentenanspruch für den früheren Ehegatten.
Diese Übergangsvorschrift entspricht dem vor dem 1.7.1977 geltenden Recht.
Grundsätzlich kann also ein Anspruch bestehen. Wenn man aber den Inhalt der Vorschrift näher betrachtet ist es nur noch reine Theorie.

Gruß von TrixiMaus

1 Like

Hallo !

Danke Euch beiden für die Erläuterungen.

MfG
duck313

Hallo Trixi,

Wenn man aber den Inhalt der Vorschrift näher betrachtet ist es nur
noch reine Theorie.

das würde ich so nicht sagen. Ok, die Ehe muss vor über 36 Jahren geschieden worden sein. Aber gerade der folgende Absatz des § 243 SGB VI

(4) Anspruch auf kleine oder große Witwenrente oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten besteht unter den sonstigen Voraussetzungen der Absätze 1 bis 3 auch für geschiedene Ehegatten, die wieder geheiratet haben, wenn die erneute Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt ist.

lässt doch mehr Fälle für möglich erscheinen als man denkt. :smile:

Ich hatte in der Praxis auf jeden Fall schon ein paar Anträge auf dem Tisch liegen. :wink:

Gruß von TrixiMaus

Servus von Robert

1 Like