Witwenrente, wird ein Minijob angerechnet?

Hallo,
ich hätte gerne mal gewußt, ob und wieviel mir von der Witwenrente abgezogen würde, wenn ich einen Minijob hätte?
Die Witwenrente ist mein einziges Einkommen und liegt bei 940,- Euro- also was mir ausgezahlt wird.
Nun gibt es doch den Freibetrag- schließt der die Witwenrente mit ein, oder meint der nur anderes Einkommen, wie z.B Lohn oder andere Einkünfte?
Ich habe schon viel gelesen, aber mit diesem Freibetrag das verstehe ich nicht richtig.
Vielleicht weiß hier jemand Bescheid?
Vielen dank und Gruß
Martina

Hallo!

nein, da wird nicht angerechnet oder abgezogen.

Die Grenze wäre im Westen 771 €, im Osten minimal weniger 714 €.
Wenn man allein ist, hat man Kinder (die auch Waisenrente bekommen) dann steigt dieser Betrag noch an !

Und wenn man mehr Einnahmen hat (das sind z.B. Lohn, Mieten, Zinseinnahmen …)
dann wird auch nur von dem den Freibetrag übersteigenden Anteil 40 % angerechnet und schmälert dann die Witwenrente.

Hier steht es genau und amtlich drin :
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232624/publicationFile/58259/hinterbliebener_hinzuverdienst.pdf

MfG
duck313

Vielen Dank, dann weiß ich es jetzt genau.

Moin,

naja, „minimal“ ist doch sehr relativ, es sind im W 8% mehr, ausgehend vom O-Wert. Die Leute, die auf dieses Geld, 57€, angewiesen sind, werden es nicht als minimal einstufen.

Gruß Volker

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Nein, ein Minijob bis 450 wird nicht angerechnet.