Guten Abend.
Eine Person, die ein (500Mbit Vodafone) WLAN-Netz betreibt hat einen Gastzugang für einen Nachbarn eingerichtet.
Der Nachbar macht sich z.b. strafbar (schaut illegal Filme, etc.). Ist die Gästezugangs-IP die gleiche wie die des WLAN Inhabers, also müsste sie dann nachweisen, dass der Schuldige der Nachbar war?
Hallo!
Mit Gastzugang meinst du wohl, dass jemand selbst für den Nachbarn ein Wlan aufgemacht hat, wie es z.B. die Fritzbox erlaubt.
Grundsätzlich bekommt der Router vom Anbieter ne IP zugewiesen, von der dann eben auch bekannt ist, zu welchem Vertrag sie gehört, und dann auch die Adesse für die bösen Briefe. Dass der Router nen Gastzugang hat, ist dabei egal.
Des Weiteren ist es beim IPv4 so, dass der Router eine vollständige IP bekommt, und dass der Router dann sozusagen die Geräte dahinter im Internet vertritt. Es ist anhand der IP daher nicht möglich, den Schuldigen auszumachen.
Das ist etwa so wie eine Firma mit genau einer Telefonnummer. Jeder Mitarbeiter telefoniert unter dieser Nummer raus, und nur diese eine Nummer wird von außen gesehen.
IPv6 ist da anders: Der Router bekommt den ersten Teil der (deutlich längeren) IP zugewiesen, und kann dann selbst den Geräten dahinter IPs bestehen aus diesem ersten Teil und einem vom Router gewählten zweiten Teil zuweisen. Der Datenverkehr der Geräte gehen zwar weiterhin über den Router, aber unter der IP des jeweiligen Geräts. Hier ist es dann tatsächlich möglich, über die vollständige IP, mit der was böses im Netz gemacht wurde, den PC zu ermitteln, von dem das geschah.
Allerdings weiß der Anbieter auch hier nur, dass er dem Router den ersten Teil der IP gegeben hat. Nur der Router weiß, welchem Gerät dahinter er welchen zweiten Teil verpasst hat - und das ändert sich auch noch ständig. Hier müsste der Besitzer / Betreiber des Routers darüber Buch führen, wann welches Gerät welche IP hatte. (Ne FritzBox kann täglich nen Bericht per Mail schicken, in der das drin steht, der Aufwand hält sich also in Grenzen…)
Das ist so wie ne Firma mit Durchwahlnummern. Vom Telefonanbieter stammt der erste Teil der Nummer, und die Telefonanlage der Firma macht dann das mit der Durchwahl. Telefoniert ein Mitarbeiter raus, sieht man seine vollständige Nummer. Allerdings lässt die sich nur bis zur Firma zurückverfolgen, weil die Vergabe der Durchwahlen firmenintern erfolgt.
Hallo,
Vodafone speichert die IP-Adresszuordnung gar nicht.
Vodafone benutzt zudem bei IPv4 „CG-NAT“, das heißt, dass einer bestimmten IP Adresse gleich zig Anschlüsse zuzuordnen wären.
Das Herunterladen wird in der Regel gar nicht abgemahnt, sondern das Anbieten von geschützten Inhalten.
Zudem ist die Störerhaftung schon vor Jahren massiv beschränkt worden, siehe https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/Netzpolitik/mehr-rechtssicherheit-bei-wlan.html
Leider hat das Gesetz handwerkliche Mängel, so dass es dennoch in Einzelfällen zu Abmahnungen kommen kann, die von Gerichten als berechtigt angesehen wurden, siehe https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ag_koeln/j2020/148_C_400_19_Urteil_20200608.html