WLAN im Urlaub - ein Account, Nutzung durch mehrere Geräte - WLAN / WLAN Tethering Bridge

Hallo beieinander,
Im Urlaub (Camping) stellt sich mir immer wieder das gleiche Problem. Ich bekomme vom Hotel bzw Campingplatz einen WLAN Account zu einem stolzen Preis. Für weitere Geräte müsste ich weitere Accounts kaufen oder mich an einem Gerät ausloggen, um mit dem nächsten Online gehen zu können.

Gibt es denn ein Gerät (Router??), das ich über den einen gekauften Account mit dem WLAN des Campingplatzes oder des Hotels verbinde und das mir ein weiteres persönliches WLAN aufspannt, in das ich alle meine Geräte einbuchen kann?

Der Router müsste dann die beiden WLANs verbinden, so dass ich mit all meinen Geräten online gehen kann. Das hätte auch den Vorteil, dass ich in meine Geräte nur das persönliche Router-WLAN eintragen muss.

Gibt es so etwas?

Bei Google finde ich nix, vielleicht auch nur, weil ich mit den falschen Begriffen suche.

Herzlichen Dank für jeden Tipp!

Grüße
Sepp

hi,

warum nimmst du nicht einfach einen Repeater mit Lan-Ausgang (notfalls eben einen Router, da sich Steckdosenrepeater nicht zwingend grenzenlos Konfigurieren lassen) und einen separaten AP für dein Netz?

grüße
lipi

Hallo,

Du bist Dir schon darüber im Klaren, daß das zumindest nach deutschem Recht den Straftatbestand des Betruges bzw. der Leistungserschleichung erfüllt?

Gruß
C.

Ach C_Punkt,

kennst du wirklich die AGB aller Hotspot-Betreiber?

Nachdem wir diese Diskussion ja schon einmal hatten, habe ich mir in der Vergangenheit die AGB zum WLAN Zugang in Hotels mal näher angeschaut.
Da findet man meist keine Beschränkung auf „ein“ Gerät, sondern es wird nur von der Bereitstellung des Internetzugangs „für den Gast“ geredet. In einigen AGB fehlte sogar der Hinweis, dass man Dritten keinen Zugang verschaffen darf bzw. die Zugangsdaten geheim halten muss.

Wenn ich an der Rezeption sage: „Ich möchte gerne die 5 Tage ins WLAN“ und ich dann einen Bon ausgedruckt bekomme, dafür bezahle, was ist denn betrügerisch, wenn „ich“ bedeutet, dass ich mehrere Geräte nutze? Konkret: Welche Tatsachen spiegele ich falsch vor? In der Regel benutze ich ja auch nur ein Gerät gleichzeitig, so dass ich mir lediglich das Ein- und Ausloggen erspare und weder mir ein finanzieller Vorteil noch dem Anbieter ein Nachteil entsteht.

Die Tatsache, dass ohne technische Klimmzüge der Zugang immer nur für ein Gerät nutzbar ist, liegt in der Technik begründet.

Was kommt als Nächstes? Betrug, wenn ich zwei Browserfenster gleichzeitig nutze, oder neben dem Abruf von Mails noch den Wetterbereicht parallel dazu anschaue und nicht das Ganze nacheinander erledige?

Das ist doch überhaupt nicht erforderlich. Der Fragesteller schreibt doch, daß für den Betrieb mehrerer Geräte gleichzeitig der Erwerb eines weiteren, kostenpflichtigen Zugangs erforderlich ist.

Das ist es nur dann, wenn der Betrieb eines zweiten Gerätes oder der Betrieb eines zweiten Gerätes gleichzeitig kostenpflichtig wäre.

Betrug bzw. Leistungserschleichung setzen nicht zwangsläufig das Vorspiegeln von Tatsachen voraus. Es reicht schon, wenn man Tatsachen unterdrückt und das wäre in diesem Fall, daß man das zweite Gerät betreibt, ohne den Anbieter zu informieren bzw. die entsprechende Gebühr zu entrichten.

Dir entsteht der Vorteil, daß Du nicht bezahlst und dem Anbieter der Nachteil, daß Du nicht bezahlst. So schwer kann das doch nicht zu verstehen sein.

Im übrigen ist es ja nicht generell strafbar, einen Zugang mit zwei Geräten zu nutzen, sondern nur dann, wenn das entweder explizit nicht erlaubt ist oder man zu Tricks greifen muß, um technische Vorkehrungen zu umgehen.

Das ist oft genug möglich als daß das ein generelles Problem sein könnte.

Wenn Du glaubst, daß derartige Einlassungen Deinen Standpunkt unterstützen, muß ich Dich leider enttäuschen. Du dokumentierst damit lediglich, daß Du den Kern der Problematik nicht durchdrungen hast.

Hallo littlepinguin,

Danke, das ist eine interessante Anregung. Etwas aufwändiger als erhofft, aber wohl funktionabel. Da lasse ich mir mal durch den Kopf gehen.

Meine Lieben,
Bitte lasst uns technisch diskutieren. Der rechtlichen Problematik bin ich mir bewusst und werde diese natürlich beachten. Also keine Sorge (und Diskussion) darüber bitte. Herzlichen Dank
VG
Sepp

hi,

Mir kommen gerad Zweifel.
Nimm lieber einen AP der sich im Client-Mode verbinden kann oder einen Wlan-Lan Adapter (von Hama gabs das wohl mal recht winzig) und einen AP fürs eigene Netz.

grüße
lipi

Hallo,

für den Betrieb mehrerer Geräte gleichzeitig ist kein Erwerb eines weiteren Vouchers notwendig.
Weder nach den AGB, die ich kenne, noch technisch.

Es ist ledigich ein Gerät notwendig, was die Nutzung des einen Zugangs auf mehreren Geräten technisch ermöglicht, indem es den Datenverkehr aufteilt und Pakete den richtigen Endgeräten zuweist.
Innerhalb eines technischen Systems „Computer“ ist die dazu nötige Funktion bereits integriert:
Datenpakete, die von Outlook angefordert werden, werden an Outlook geschickt, Datenpakete vom Firefox zum Firefox, Daten vom Messenger zum Messenger.

Wenn man nun die einzelnen Anwendungen auf verschiedenen Geräten laufen lässt und die technische Funktion „Aufeilung / Zuweisung von Datenpaketen“ aus dem Betriebssystem aus technischen Gründen auf ein externes Gerät ausgliedert, dann kann das nach meinem Verständnis weder zivilrechtlich noch strafrechtlich problematisch sein - es sei denn, es ist vertraglich ausgeschlossen. Genau da kommen die AGB ins Spiel.

Die Aufteilung der WLAN Nutzung auf mehrere Geräte ist aus Betreibersicht also exakt das selbe wie die Aufteilung der WLAN Nutzung auf mehrere Anwendungen des selben Gerätes. Genau darauf bezieht sich der Hinweis, dass dann die Nutzung mehrer Anwendungen / Sessions gleichzeitig genauso gebührenzuschlagspflichtig sein müsste.

Dass ohne Auslagerung der Datenpaketzuweisung nur ein Gerät nutzbar ist, liegt schlicht daran, dass die Authentifizierung oft MAC-Address gebunden ist.

Es ist mir absolut unbegreiflich, warum man bei Nutzung eines Netzwerkzugangs mit z.B. sechs Anwendungen gleichzeitig auf EINEM Gerät ein gesetzestreuer Mensch sei, während bei Nutzung von z.B. nur zwei Anwendungen gleichzeitig, aber auf zwei Geräte verteilt, hier die strafrechtliche Keule geschwungen wird.

Aber vielleicht sollte man das besser im Rechtsbrett diskutieren.

Hallo Josef,

bei einem Hotspot ist es in der Regel so, dass die Software nach Authentifizierung die MAC-Adresse des Gerätes, von welchem aus Benutzername und Kennwort eingegeben wurde, als „zugelassen“ speichert.

Dieses Verfahren ist technisch einfach und daher meist angewandt.

Wenn du nun Datenpakete ausschließlich über ein Gerät beziehen kannst, aber auf mehrere Geräte aufteilen willst, ist ein Router nötig.

Ob man es glaubt oder nicht: So eine Funktion ist in Windows schon drin, nennt sich Internetverbindungsfreigabe.

http://windows.microsoft.com/de-de/windows/set-internet-connection-sharing#1TC=windows-7

Eind Endgerät, der Laptop, geht also über WLAN ins Internet, andere Geräte sind über eine zweite Netzwerkverbindung mit diesem Gerät verbunden.
In der Praxis kann man so ohne weitere Hardware aber nur kabelgebundene Geräte mit ins Boot holen.
Um auch WLAN Clients einzubinden, ist ein AccessPoint nötig, der mit dem LAN Anschluss des Laptops verbunden ist und ein eigens WLAN aufbaut.

Prinzip im Kurzen:
Laptop geht ins WLAN, man authentifziert sich. Laptop gibt Internetverbindung „WLAN“ frei an „LAN Verbindung“. Dort ist ein AccessPoint, der die Clients per WLAN mit der LAN Buchse verbindet.
Am AP unbedingt ein verschlüsseltes WLAN aufbauen, damit man keinem Dritten den Zugang auf deine Kosten ermöglicht!

Hallo,

da der Fragesteller genau dieses erwähnt, ist dieses in diesem Falle sehr wohl nötig. Mir selbst sind diverse Hotels bekannt, bei denen explizit darauf hingewiesen wird, daß die Gebühr für jedes Endgerät fällig wird. Insofern ist dies ein Aspekt, der zwar vom Einzelfall abhängig ist, aber zumindest für die vorliegende Fragestellung keiner Diskussion bedarf, sondern Tatsache ist.

Mal abgesehen davon, daß die Motive bei der rechtlichen Beurteilung keine Rolle spielen, ist das durchaus relevant, wenn eine vierköpfige Familie mit vier Endgeräten anreist und sich allabendlich alle Familienmitglieder mit ihren Geräten bei YouTube, Netflix usw. vergnügen oder permanent Updates für ihre Geräte herunterladen. Das kann nämlich das Netzwerk durchaus mehr belasten als daß bei einem Endgerät der Fall wäre.

Aber wie gesagt: das ist für die rechtliche Beurteilung irrelevant. Wenn der Betreiber für den Betrieb von mehreren Endgeräten (gleichzeitig oder nicht) den Erwerb mehrerer Zugänge verlangt, dann ist das eben so und wer gegen diese Vorgabe verstößt, begeht - zumindest nach deutschem Recht (und in anderen Rechtssystemen wird das kaum durchgängig anders sein) - eine Straftat. Letztlich ist das dann nichts anderes, als wenn eine nicht abgerissene Kinokarte von mehreren Personen benutzt werden würde.

Gruß
C.

Hallo nochmal,

wenn der Mann hinter dem Tresen sagt: „Wenn Sie zwei Geräte nutzen wollen, brauchen Sie zwei Vouchers“, dann dürfte dies daran liegen, dass er nicht weiß, dass es anders geht.

Wäre diese Nutzung explizit nicht gewollt, dann würde man das in den AGB finden.

Simples Beispiel:
Du möchtest zu zweit ein Brötchen essen. Der Bäcker kennt nicht die Existenz von „Messer“ und sagt: Wenn Sie zu zweit Brötchen essen wollen, dann müssen Sie auch zwei Brötchen kaufen.
Angesichts der allgemeinen Netzwerkkenntnisse von Campingplatz-Betreibern und der „Alles, was ich im Bereich Netzwerk nicht kenne, ist bestimmt HACKEN und BÖSE“ dürfte auf Nachfrage „Darf ich an meinem Laptop die Internetverbindungsfreigabe aktivieren“ vermutlich ein NEIN kommen.

Der Nachteil für den Nutzer ist übrigens beide Male der selbe:
Man bekommt pro Nutzer nur noch die Hälfte.
Ist eine vierköpfige Familie mit einer WLAN Kennung und einem WLAN-Gerät online zusammen mit 19 anderen Nutzern, dann bekommt sie ein Zwangzistel der zur Verfügung stehenden Bandbreite des Anschlusses, für jeden der vier Nutzer also ein Achtzigstel.

Zahlt sie den vierfachen Preis, dann gibt es nun 23 Nutzer im Hotspot, nun hat jedes Familienmitglied jeweils ein 23tel der Bandbreite.

Man bekommt, für was man zahlt. Wem die EINfache Benutzerkennung reicht, was bei der angefragten Nutzung mehrerer Clienst eines Gastes sicher der Fall sein wird, der bekommt EIN Stück des großen Kuchens zum Preis von EINem Stück.

Dies betrachtet die Datenrate.
Die absolute Datenmenge ist bei Nutzung mehrer Clients ggf. höher. Das wäre sie aber auch bei nicht gleichzeitiger, also nacheinander folgender Nutzung mehrere Clients.

Hi,

klar gibt’s das.
Ich nutze in solchen Fallen immer mein Handy als mobilen Hotspot. Also WLAN-Einwahl in original-Account per Handy, und dann logge ich mich mit beliebig verschiedenen Geräten in das WLAN-Netz ein, das mein Handy erzeugt.
Alternativ kannst du auch ein Mifi für diesen Zweck nutzen.

Schönen Gruß
Stefanie

Wenn der Mann hinter der Theke es sagt, handelt es sich um Vertragsbedingungen (ob nun AGB oder nicht) und wenn man denen explizit oder konkludent zustimmt, hat man den Vertrag genauso abgeschlossen.

Ob die Bedingungen technisch, wirtschaftlich oder aus Vertriebsgesichtspunkten sinnvoll sind oder nicht, ist dabei irrelevant. Genauso spielt es ja auch keine Rolle, ob der ICE halbvoll ist und die eigenen 80 Kilo bei ein paar hundert Tonnen Gesamtgewicht eine Rolle beim Energieverbrauch spielen.

Hi,
ja, hab auch schon ein bisschen rumgesucht. Das müsste doch mit einem OpenWRT funktionieren, oder? An einer Sache hänge ich noch. Das WLAN des Platzes/des Hotels verlangt meist ein Login mit User, Passwort und AGB Bestätigung. Bekomme ich das mit dem Router selbst hin oder mache ich das mit einem Gerät, das am Router hängt?
Viele Grüße und Danke
Sepp

Hi,
vielen Dank für Deine Anregung. Ich würde aber ungern immer den Laptop laufen lassen.
Wäre das auch mit einem Raspberry Pi möglich (bin in Linux nicht wirklich fit). Der Raspi wählt sich ins Netz und am LAN-Port hängt ein AP, der dann das private WLAN aufspannt?

Mir wäre es am liebsten, wenn ich die Installation z.B. im Wohnwagen fest einbauen könnte und dann nur aktiviere, das WLAN verbinde und lossurfen kann.

Viele Grüße und herzlichen Dank
Sepp

Hallo Stefanie,
was nutzt du dann für ein Mobile? Sobald ich bei mir Tethering aktiviere, ist das Einwählen in ein WLAN nicht mehr möglich. Mein Android kann also nicht gleichzeitig an einem WLAN hängen und ein eigenes aufspannen?
Oder hast du da eine spezielle App, die das kann?
Viele Grüße und Danke
Sepp

Hallo,
das geht z.B. mit einem iPhone (iPhone 6, iOS 8.2) problemlos.

Gruß
Markus