hallo allerseits,
meine mutter wurde bei einem brand geschädigt. die brandursache wurde vom bka/lka untersucht. wo kann sie nun
informationen zum ergebnis der untersuchung (der brandursache) anfordern?
lokale polizeidienststelle? versicherung? bka/lka?
hat sie ein recht darauf, zu erfahren, was die ursache war?
vielen dank im voraus!
Hallo kockerols,
die Ergebnisse der Brandursachenermittlung und Brandortuntersuchung fließen i.d.R. in die Ermittlungsakten ein und werden als objektive Beweismittel im Verfahren Verwendung finden.
Wie bei allen Tatsachen, die im Verlauf von Ermittlungshandlungen bekannt werden und Eingang in die entsprechenden Akten finden, hat der Bürger unmittelbar kein Anrecht auf Herausgabe von Ermittlungsergebnissen.
Dies geht als Geschädigter nur über das Akteneinsichtsrecht des Rechtsanwaltes.
Mithin muss Deine Mutter einen Anwalt beauftragen, welcher seinerseits Akteneinsicht bei der zust. Staatsanwaltschaft verlangt. Dies wird ihm i.d.R. gewährt.
Über die Versicherungen wird regelmäßig keine Akteneinsicht oder die Preisgabe des Untersuchungsergebnisses zu erwarten sein.
MfG
Daniel
hallo, vielen lieben dank für die ausführliche antwort.