ich möchte wissen wo ich zelten kann und wo es gestattet ist ein lagerfeuer zu machen außerhalb von den gewöhnlichen camping-plätzen
ich möchte wissen wo ich zelten kann und wo es gestattet ist
ein lagerfeuer zu machen außerhalb von den gewöhnlichen
camping-plätzen
In Clemand Ferand habe ich schon mit einem Kollegen vor gut 20 Jahren mitten auf der Verkehrsinsel eines Kreisverkehrs gezeltet, im Herzen der Stadt.Es hat niemanden gestört und wir haben dort morgens in der Rushhour noch gemütlich Kaffee gekocht und getrunken.
Doch die Zeiten haben sich geändert.
Am Besten fragt man den vermutlichen Besitzer des Grundstücks, ob man es darf. Bauern haben meist nichts dagegen, wenn man sich für eine Nacht auf deren Weide legt. Im Wald ist das Zelten eigentlich genauso wenig erlaubt, wie das Feuer machen. Wenn man jedoch verantwortungsvoll vorgeht, wird ein Förster kaum etwas dagegen einwenden, besonders dann nicht, wenn man diese Stelle am nächsten Morgen wieder so verläßt, dass sie unberührt erscheint und nicht wirr gezündelt hat. Also, Feuerstelle ausheben, mit Steinen umranden, am Besten am Flussufer oder da, wo die Brandgefahr verschwindend gering ist und natürlich nicht in einem völlig ausgedörrtem Wald ein Feuerchen machen.
Erlaubt ist es aber eigentlich nicht, ein Polizist hat mir mal gesagt, das fiele unter den Straftatbestand der (Wege?)Lagerei und sei nicht erlaubt. Nun, in vielen Naturparks wie in der Eifel gibt es ein gut ausgebautes Wandernetz mit Unterständen, die auch oft über Feuerstellen verfügen. Auch hier kann man übernachten.
Wenn man dagegen im Unterholz lagert, ist es sehr unwahrscheinlich, dass ein Förster gerade dort vorbei kommt.
Es sei denn, man macht da für 4 Wochen Urlaub…
In der schweiz darf mann dass nirgens ohne eine bewiligung
da kann ich leider nicht helfen
ich möchte wissen wo ich zelten kann und wo es gestattet ist
ein lagerfeuer zu machen außerhalb von den gewöhnlichen
camping-plätzen