Wo darf man mit einem 50 ccm-Roller fahren?

Hallo,

es ist nun schon ein paar Jahre her, dass ich meinen B-Führerschein gemacht habe. Meine Theoriekenntnisse sind entsprechend etwas eingerostet.
Darf man die Strecke auf dem Bild mit dem Roller befahren? - das Betriebsgelände ist übrigens die Fläche rechts neben dem Weg :wink:

Wo darf man eigentlich überall mit dem Roller fahren, und wo nicht? Was sind da die Faustregeln?

Danke & Beste Grüße
Irmfried

PS: der Roller, den ich im Auge habe, ist ein Elektroroller und hat eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.

Hi.

Sicher das der Weg nicht auch zum Betriebsgelände gehört? Das Schild macht für mich sonst eigentlich wenig Sinn. Ich vermute, das du mit einem Roller (45 km/h) den Weg nicht befahren darfst. Gut, aber meine Prüfung zum 3er ist nun auch schon ein paar Tage her.

Erlaubt sind nur Frauen mit Kind (Fussgänger) und Fahrräder.

Bereits ein E-Bike ist ein Fahrrad mit Hilfsmotor, also ein Mofa.

Vergleiche auf Seite 4 „Radfahrer“ und „Mofa“ und Seite 5 Vz 237.

MfG Peter(TOO)

Genau. Aber ist es nicht so, das eben diese den Weg benutzen dürfen? Zumindest war das vor vielen Monden so.

Das galt für die MoFa mit Topspeed 25 km/h.

Ja, so auch meine Erinnerung. Deshalb auch meine Zweifel, das ein Roller (mit 45 km/h) diesen Weg befahren darf.

Hier dürfen NUR Fussgänger und Fahrradfahrer (incl.Pedelec) verkehren.

Ausnahmen auf Radwegen gibt es nur für Mofas und S–Pedelc (bis 25km/h und mit Versicherungsnummernschild) bei diesem Zusatzzeichen:
https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/4/4c/Zusatzzeichen_1022-11.svg/220px-Zusatzzeichen_1022-11.svg.png
Für schnellere FZ gibt es grundsätzlich keine Freigabe zur Nutzung von Radwegen und erst recht nicht von Fussgängerwegen.

Als Besonderheit dürfen FZ mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 8km/h angesehen werden, die praktisch überall fahren dürfen. Es gibt sogar PKW, die solcherart umgebaut sind. Die dürfen allerdings praktisch nirgends auf öffentlichem Gelände parken, da es keine Zulassung zum Strassenverkehr gibt. :slight_smile:

Hallo,

Danke für die Antworten!

Schade, dann muss ich mit dem Roller auf andere Strecken ausweichen. Genau genommen hatte ich überlegt, mit dem Teil von Bamberg nach Eggolsheim zu fahren. Wo genau darf der denn sonst langfahren? Wo ist die Grenze nach oben? Sind Bundesstraßen noch zulässig? GIbt es vielleicht irgendwie ein Navi für Rollerfahrer mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit?

Beste Grüße
Irmfried

Du darfst überall damit fahren, nur nicht auf Radwegen/Fußwegen, natürlich auf Bundesstraßen- sag mal !

nur nicht auf Kraftfahrstraßen mit dem entsprechenden Schild( eckiges blaues Schild mit weißem Auto). Da muss man bauartbedingt mind. 60 km(h fahren können.

Darf ich da echt lang? Krass. :slight_smile: Ich mein, ich finde es für mich selbst schon sehr einschüchternd und für den rückwärtigen Verkehr als zumutend, wo mit 45 km/h lang zu tingeln, wo andere potenziell 130 km/h fahren dürfen. Ist das wirklich klipp und klar erlaubt?

Wie fahre ich denn da am besten? Darf ich da den Seitenstreifen nehmen? Ich mein, sonst ist das ja geradezu ein Spießrutenlauf…

130 darf man in Deutschland nur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen fahren und genau auf die darfst Du mit Deinem Roller nicht. Steht doch so im Artikel von duck.

Nein. Da darfst Du lediglich warten, bis der Verkehr, den Du bis dahin aufgehalten hast, vorbeigefahren ist. Vgl. § 5 StVO:
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.

Ja, ist es. Deswegen sollte man sich gut überlegen, wo und wann man mit einem 50er Roller auf Überlandstraßen unterwegs ist.

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