Wo fallen Steuern an?

Hallo zusammen,

bitte reißt mir jetzt nicht den Kopf ab, wenn ich Umsatz- und Mehrwertsteuer nicht richtig benenne.
Folgender fiktiver Fall:
Eine deutsche Firma verkauft eine Maschine nach Peking. Im Kaufvertrag steht, dass die Maschine von der deutschen Firma dort aufgestellt wird, sie schickt also ihre Monteure und los geht es, die Maschine wird dort aufgestellt.

  1. Nun beauftragt die deutsche Firma eine chinesische Leiharbeitsfirma, Hilfskräfte in Peking bereit zu stellen. Diese chinesische Firma wird ja nun in Peking Umsatzsteuer zahlen. Richtig?

  2. Eine Firma aus Hong Kong stellt Arbeitskräfte für die Baustelle in Peking: Die muss dann doch auch in Peking die Umsatzsteuer zahlen, oder?

  3. Eine deutsche Leiharbeitsfirma stellt Personal für die Baustelle in Peking. Umsatzsteuer in Peking abführen. Oder?

  4. Ein deutscher Berater bekommt von der deutschen Firma den Auftrag, in Peking auf der Baustelle etwas zu machen. Müsste der jetzt nicht auch in Peking steuern bezahlen?

Ich hoffe, ich habe niemanden erschreckt. Kann mir jemand sagen, wie das richtig geht?

Schöne Grüße
Schrella

Bei sonstigen Leistungen B2B ist der Ort beim Leistungsempfänger, also wird das nach deutschem Recht in D steuerbar sein, ob steuerfrei aufgrund des Ausfuhrbezugs wäre zu prüfen. Falls es eine Betriebsstätte in China gibt, verlagert sich das alles wahrscheinlich zur Betriebsstätte.

Ob darüber hinaus in China Steuern oder Abgaben anfallen, wäre nach chinesischem Recht gegebenenfalls unter Berücksichtigung gezahlter Schmiergelder zu beurteilen.

Deine IHK sollte dir in Fragen der Besteuerung in China und der gegebenenfalls notwendigen steuerlichen Registrierung in China weiterhelfen können, zumindest benennen die dir Ansprechpartner. Falls du Mandant bei einer Big-Four-Gesellschaft bist, die können dir über Ihre Niederlassungen auch in China Unterstützung anbieten. Aber dann würdest du möglicherweise nicht hier im Forum nachfragen.

Doch, hast du bestimmt, denn hier geistert jetzt wieder das FAQ1129-Schreckgespenst herum!

Wieder so eine Sch…hausparole!

Mein Bruder hat in der DDR, in China, Malaisia, Abu Dhabi, Saudi-Arabien im Iran, in Afrika (Tunesien und anderswo), und in den USA gearbeitet, um nur die wichtigsten Stationen zu nennen. Er leitete dort den Bau riesiger Industrieanlagen (Erdgas).

Steuern werden meist am Sitz der beteiligten Firmen abgeführt. Steuern sind das kleinste Problem. Eher schon das, was RotAlge durchgestrichen hat.

Machst Du Dir Sorgen um die Finanzierung Deines Industrieparks, den Du in China bauen möchtest?

Gruß, Hans-Jürgen Schneider

Hallo,
nein ich mache mir keine Sorgen um meine Fabrik und es gibt eigentlich keinen Anlass mich zu veräppeln. Ich sage mal, warum ich die Frage gestellt habe.

Ich habe ein Angebot gesehen von einem Deutschen, der in Hong Kong lebt und da (angeblich) eine Firma hat.
Der bietet einer deutschen Firma an, in Peking eine Montage durchzuführen.

Steuernummern o.ä. sind auf dem Briefbogen nicht angegeben. Meine Überlegung war, dass er für eine Dienstleistung in China dort auch Umsatzsteuer zahlen müsste.
Wie es (für mich) aussieht, hat er aber nicht vor irgendwo Steuern zu bezahlen.

So kam das - und jetzt könnt ihr mich weiter veralbern
Schöne Grüße
Schrella

Als Auftraggeber hast du nur in eng begrenzten Ausnahmefällen für die Steuerschuld eines Auftragnehmers gerade zu stehen. Abgesehen davon fällt bei Unternehmern in fast allen denkbaren Fällen ohnehin keine Steuerbelastung an, da einer Umsatzsteuerpflicht fast überall auf der Welt die Vorsteuerabzugsberechtigung gegenüber steht. So what?

war ja nur eine Frage

Hallo,
da bin ich mir nicht so sicher, ob dein Bruder das in den vielen Ländern richtig gelernt hat. Aber die Chinesen, die in D über Ebay verkaufen würden dieser Ansicht sofort zustimmen.
Gruß
Schrella

Hallo Schrella,

ich wollte Dich nicht veralbern. Jetzt lese ich das Wort Ebay. Was hat Ebay mit Geschäftsanbahnungen in China zu tun?

Bei Millionen- oder Milliardengeschäften mit China sind neben den ausführenden Firmen auf beiden Seiten staatliche Stellen involviert. Desgleichen internationale Fachanwälte. Letztlich hat mein Bruder den Vertrag unterschrieben. Basis für das Vertrauen, das man ihn da entgegenbrachte, waren jahrzehntelange Erfahrungen in den Ländern. Und sehr gute persönliche Beziehungen, die weit über das Geschäft hinausgehen.

Ohne mit Hilfe von Spezialisten alle Zweifel auszuräumen und Verträge zu formulieren, die alle relevanten Bestimmungen enthalten, sind Geschäfte nicht möglich. Selbst bei wasserdichten Vertragswerken gibt es im Verlauf der Auftragsabwicklung noch genug Streit.

Also: Lieber die Finger davon lassen.

Gruß, Hans-Jürgen Schneider