Hallo zusammen,
bitte reißt mir jetzt nicht den Kopf ab, wenn ich Umsatz- und Mehrwertsteuer nicht richtig benenne.
Folgender fiktiver Fall:
Eine deutsche Firma verkauft eine Maschine nach Peking. Im Kaufvertrag steht, dass die Maschine von der deutschen Firma dort aufgestellt wird, sie schickt also ihre Monteure und los geht es, die Maschine wird dort aufgestellt.
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Nun beauftragt die deutsche Firma eine chinesische Leiharbeitsfirma, Hilfskräfte in Peking bereit zu stellen. Diese chinesische Firma wird ja nun in Peking Umsatzsteuer zahlen. Richtig?
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Eine Firma aus Hong Kong stellt Arbeitskräfte für die Baustelle in Peking: Die muss dann doch auch in Peking die Umsatzsteuer zahlen, oder?
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Eine deutsche Leiharbeitsfirma stellt Personal für die Baustelle in Peking. Umsatzsteuer in Peking abführen. Oder?
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Ein deutscher Berater bekommt von der deutschen Firma den Auftrag, in Peking auf der Baustelle etwas zu machen. Müsste der jetzt nicht auch in Peking steuern bezahlen?
Ich hoffe, ich habe niemanden erschreckt. Kann mir jemand sagen, wie das richtig geht?
Schöne Grüße
Schrella