Wo finde ich bei Elster Anlage V?

Liebe Experten!

Ich hatte mich ja vor einiger Zeit mal gemeldet wegen der Steuererklärung für unsere Erbengemeinschaft. Ich musste so eine Feststellungserklärung ausfüllen, wer zu dieser Erbengemeinschaft gehört, etc.

Nun haben wir ja Einkünfte aus einer Handvoll Garagen und die Feststellungserklärung hat wohl nicht ausgereicht; das Finanzamt rief an und forderte mich auf (inzwischen auch schriftlich) eine „Anlage V“ nachzureichen über Elster.

Nun bin ich auf der Elster-homepage und weiß nicht, wie ich dieses Formular finden soll.

Kann mir jemand helfen?

Gruß, Diva

Falls ihr noch Infos braucht, reiche ich die gerne nach.

Hi,

erst fand ich das hier, ist aber älter: https://forum.elster.de/anwenderforum/forum/elster-programme/elsterformular/29726-wie-finde-ich-anlage-v

und dann das noch, ganz frisch von Januar 2025:

Ich benutze elster.de nicht zur Abgabe der Steuererklärung, das mache ich mit der Software von WiSo, deswegen kann ich das nicht nachprüfen. Aber vielleicht wirst du mit der Beschreibung oben fündig? Da sind auch Screenshots verlinkt, aber die kann man nur öffnen, wenn man sich dort anmeldet.

Gruß
Christa

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HI Christa!

Ja, für meine eigene Steuererklärung nutze ich auch Wiso, das ist wirklich super, eine große Erleichterung.

Weißt du, ob ich das dann über Elster ans Finanzamt schicken kann, also das ausgefüllte Formular scannen und hinmailen?

Naja, ich kann es erstmal ausfüllen und kann ja Montag grad nochmal beim Finanzamt anrufen,

Ich danke dir!

Liebe Grüße, Diva

Hi nochmal,

wenn du auch die Steuererklärung für die Erbengemeinschaft machst, kannst du das doch auch einfach mit WiSo machen, wenn du dich damit (halbwegs) auskennst. Du legst einfach eine neue Steuererklärung an.

Ich denke, über Elster geht das auch nur elektronisch, also so wie bei WiSo. Wenn du das auf Papier ausfüllst, musst du das wohl per Post schicken, sofern das noch möglich ist. Ich bin da nicht auf dem neuesten Stand, weil ich mittlerweile schon seit Jahrzehnten die Steuererklärung nicht mehr auf Papier mache.

Viele Grüße
Christa

Naja, ich kann es ja einscannen.
Aber wie gesagt, ich rufe morgen beim Finanzamt an. Ich hab eben mal drübergeschaut und versteh schon wieder nur Bahnhof.

Danke dir!

Die Anlage V ist Bestandteil der Feststellungserklärung.
Geh in den Elster-Account der Erbengemeinschaft, dort wirst Du fündig.

Nicht mailen, elektronisch über Elster versenden.
Am besten die gesamte Feststellungserklärung incl. Anlage V erneut senden.

Hi Gudrun!

Danke für deinen Hinweis.

Ich habe die Feststellungserklärung mal geöffnet, da kann ich aber nichts mehr ergänzen.

Darunter konnte ich „Neue Formulare starten“ anklicken.
Dort habe ich alles einmal angeklickt, was angezeigt wird - eine Anlage V finde ich dort nicht.

Muss ich jetzt eine ganze Feststellungserklärung nochmal von vorne eintragen?

Echt, ich hasse diesen Scheiß!! Das ist genau der Grund, warum ich sowas Wochen und Monate vor mir herschiebe: Ich verstehe nicht, was die von mir wollen, ich weiß nicht, wo ich was finde.
Ich verstehe diese ganze Sprache einfach nicht.

Es hört sich immer so einfach an, wenn hier alle schreiben " ja, das gehört da und da zu, und dann musst nur dies und jenes ausfüllen und EINFACH per Elster mailen".

HA HA

Sorry. Ich hab nunmal keine Ahnung und bin schon wieder mega gestresst durch diesen Scheiß.

pardon my french

Diva

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Kannst Du nicht einfach stille sein, wenn es um Diva und ihre Feststellungserklärung geht?

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Das ist klar. Verschickt ist verschickt! :wink:
Man kann aber bei jeder Steuererklärung irgendwo ankreuzen, daß es um eine korrigierte Fassung geht und diese erneut versenden…

Kannst Du mal einen Screenshot machen, was es alles für Anlagen bei Feststellungserklärungen gibt?

Die Stammdaten der Erben (und somit die meiste Tipparbeit) sind bei Elster gespeichert. Wo ist da das Problem?

Das ist in meinen Augen Dein Hauptproblem, sorry! :wink:
Du bist schon im Vorfeld genervt und guckst deswegen gar nicht mehr richtig hin.

Ich wundere mich, daß Du die Feststellungserklärung ohne Anlage überhaupt verschicken konntest.
Bei dieser Erklärung geht es ja gerade um die Verteilung des Gewinns unter die Erben. Wie soll daher Gewinn verteilt werden, wenn Du keinen Gewinn mitteilst?

Gruß

Dankeschön! Ich war nicht genervt, da ich ja von Christa Infos bekommen hatte. Hat mir nur nichts genutzt.


Das sind die Formulare, die ich ans Finanzamt geschickt hatte.


Dies sind die Formulare, die angezeigt werden. Da habe ich jeden Link angeklickt, aber nirgendwo eine „Anlage V“ entdeckt.

Und DANN ist bei mir der Frust hochgekommen.

Aber gut - es liegt an mir. Hab ich selbst schuld. Danke für deine Hilfe.

Gruß, Diva

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Hi DDD

evtl hilft dir das Video weiter https://m.youtube.com/watch?v=8mxQm0Ew6BY

Oder frag direkt @Aprilfisch :wink:

Gruß h

EDIT für alle:

Hab mit dem Finanzamt telefoniert: Ich soll mir das Formular am besten ausdrucken (z.B. von der Seite, die @Christa mir nannte) und es per Post schicken.

Lag es also doch nicht an meiner Blödheit, dass ich Anlage V nicht finden konnte (Gruß an @Gudrun).

Liebe Grüße
Diva

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Hallo nochmal,

danke für die Rückmeldung. Also, wie von mir vermutet, tatsächlich per Post. Es hätte mich auch gewundert, wenn sie es per E-Mail akzeptiert hätten, weil das nicht zu den vorgesehenen „Schnittstellen“ gehört.

Dann viel Erfolg, und dass es bald ein Ende nimmt!

Gruß
Christa

Servus,

der ergeht sich dann aber nur wieder in langatmigen grundsätzlichen Ausführungen, ungefähr so:

ElStEr ist die Software, die der Fiskus für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und -anmeldungen zur Verfügung stellt. Diese Software wird von allen Anbietern genutzt, die eigene Masken für die Erstellung von Steuererklärungen entwickelt haben, u.a. Buhl mit WiSo.

Wenn man sich in irgendeiner Sache unsicher ist, ist es auch hier nützlich, zum Schmitt zu gehen und nicht zum Schmittchen und gleich mit ElStEr zu arbeiten, auch wenn die Oberfläche im ersten Moment ziemlich hakelig wirkt. ElStEr macht vor der Übermittlung von Daten eine Plausibilitätsprüfung, die u.a. darauf hinweist, wenn man nur einen Hauptvordruck (z.B. Einkommensteuererklärung, Feststellungserklärung) absenden will und keine Anlagen zu den einzelnen Einkunftsarten ausgefüllt hat, die zu jeder Steuererklärung gehören, und die Übermittlung solchermaßen unvollständiger Steuererklärungen verweigert.

Wenn man eine Steuererklärung (egal ob Einkommensteuererklärung für natürliche Personen oder Feststellungserklärung für Gemeinschaften) unter ElStEr ausfüllt, werden immer am linken Rand der Maske die bereits bearbeiteten / ausgefüllten Formulare angezeigt, außerdem die Taste „Anlage hinzufügen / entfernen“, hinter der dann alle Anlagen angeführt sind, die hinzugefügt oder entfernt werden können. Ein Hauptvordruck für sich alleine, ohne Anlage zu irgendeiner Einkunftsart, wie ihn @DropDeadDiva offenbar dem FA vorgelegt hat, kann unter ElStEr nicht übermittelt werden.

Zu den gängigen Einkunftsarten gehören die Anlagen

N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
S - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
EÜR - Gewinnermittlung bei S- oder G-Einkünften, wenn der Gewinn per Überschussrechnung gem. § 4 Abs 3 EStG ermittelt wird
SO - Sonstige Einkünfte, u.a. aus privaten Veräußerungsgeschäften, erhaltene Unterhaltsleistungen wenn diese beim Leistenden steuermindernd angesetzt werden etc.

Meine geliebte Land- und Forstwirtschaft lass ich mal weg, damit das nicht zu verwirrend wird, außerdem den besonderen Fall der Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermöge und die nicht sehr schöne Anlage AUS.

Achjaübrigens: Wer Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb hat (z.B. auch aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Netzeinspeisung) darf seine ESt-Erklärung schon seit 2012 nicht mehr auf Papier abgeben. Das dürfen nur noch Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung und Leibrenten. Diesen ist allerdings anzuraten, ihre Steuererklärungen ebenfalls elektronisch zu übermitteln, schon allein weil die Plausibilitätsprüfung eine Menge Fehler von vornherein gleich beim Ausfüllen vermeidet und nicht erst, wenn Wochen später eine Rückfrage vom FA kommt und man schon lange nicht mehr weiß, was man da eigentlich gemacht hat.

Und beiläufig: Das Projekt ElStEr startete unter Ägide des Bayerischen Landesamt für Steuern im wegen seiner schleppenden Digitalisierung viel beschumpfenen Deutschland im Jahr

(…)

(…)

(…)

(…)

1996!

Hat aber keiner gemerkt, genauso wenig, wie fast keiner gemerkt hat, dass man schon lange keine Lohnsteuerbescheinigungen mehr braucht, weil man die per ElStAM vom Arbeitgeber an den Fiskus übermittelten Werte zur Lohnsteuerbescheinigung per ElStEr - Download in seine ESt-Erklärung einspielen lassen kann.

Ist schon richtig schlimm, wie lahm die deutschen Behörden bei der Digitalisierung sind - und wenn sie es vielleicht doch nicht sind, ist es doch arg schlimm, dass sie so wenig Reklamefanfaren dazu blasen…

Schöne Grüße

MM

Das macht natürlich WISO Sparbuch auch.

Es kann gar nicht anders, alldieweil es nur eine freundlichere Oberfläche für die Übermittlung von Daten per ElStEr ist…

Schöne Grüße

MM

Und allein das ist schon viel Wert, finde ich. Außerdem hat es auch weitere angenehme „Gimmicks“ wie z. B. Gerichtsurteile, konkrete Hinweise, an welcher Stelle weitere Angaben zu höheren Rückerstattungen führen würden usw.

Hat Diva ganz offensichtlich machen können, „erfolgreich übermittelt“, siehe Screenshot von Diva (Beitrag Nr. 10).