Servus,
der ergeht sich dann aber nur wieder in langatmigen grundsätzlichen Ausführungen, ungefähr so:
ElStEr ist die Software, die der Fiskus für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen und -anmeldungen zur Verfügung stellt. Diese Software wird von allen Anbietern genutzt, die eigene Masken für die Erstellung von Steuererklärungen entwickelt haben, u.a. Buhl mit WiSo.
Wenn man sich in irgendeiner Sache unsicher ist, ist es auch hier nützlich, zum Schmitt zu gehen und nicht zum Schmittchen und gleich mit ElStEr zu arbeiten, auch wenn die Oberfläche im ersten Moment ziemlich hakelig wirkt. ElStEr macht vor der Übermittlung von Daten eine Plausibilitätsprüfung, die u.a. darauf hinweist, wenn man nur einen Hauptvordruck (z.B. Einkommensteuererklärung, Feststellungserklärung) absenden will und keine Anlagen zu den einzelnen Einkunftsarten ausgefüllt hat, die zu jeder Steuererklärung gehören, und die Übermittlung solchermaßen unvollständiger Steuererklärungen verweigert.
Wenn man eine Steuererklärung (egal ob Einkommensteuererklärung für natürliche Personen oder Feststellungserklärung für Gemeinschaften) unter ElStEr ausfüllt, werden immer am linken Rand der Maske die bereits bearbeiteten / ausgefüllten Formulare angezeigt, außerdem die Taste „Anlage hinzufügen / entfernen“, hinter der dann alle Anlagen angeführt sind, die hinzugefügt oder entfernt werden können. Ein Hauptvordruck für sich alleine, ohne Anlage zu irgendeiner Einkunftsart, wie ihn @DropDeadDiva offenbar dem FA vorgelegt hat, kann unter ElStEr nicht übermittelt werden.
Zu den gängigen Einkunftsarten gehören die Anlagen
N - Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
V - Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
S - Einkünfte aus selbständiger Arbeit
G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb
EÜR - Gewinnermittlung bei S- oder G-Einkünften, wenn der Gewinn per Überschussrechnung gem. § 4 Abs 3 EStG ermittelt wird
SO - Sonstige Einkünfte, u.a. aus privaten Veräußerungsgeschäften, erhaltene Unterhaltsleistungen wenn diese beim Leistenden steuermindernd angesetzt werden etc.
Meine geliebte Land- und Forstwirtschaft lass ich mal weg, damit das nicht zu verwirrend wird, außerdem den besonderen Fall der Erklärung von Einkünften aus Kapitalvermöge und die nicht sehr schöne Anlage AUS.
Achjaübrigens: Wer Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Gewerbebetrieb hat (z.B. auch aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage mit Netzeinspeisung) darf seine ESt-Erklärung schon seit 2012 nicht mehr auf Papier abgeben. Das dürfen nur noch Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung und Leibrenten. Diesen ist allerdings anzuraten, ihre Steuererklärungen ebenfalls elektronisch zu übermitteln, schon allein weil die Plausibilitätsprüfung eine Menge Fehler von vornherein gleich beim Ausfüllen vermeidet und nicht erst, wenn Wochen später eine Rückfrage vom FA kommt und man schon lange nicht mehr weiß, was man da eigentlich gemacht hat.
Und beiläufig: Das Projekt ElStEr startete unter Ägide des Bayerischen Landesamt für Steuern im wegen seiner schleppenden Digitalisierung viel beschumpfenen Deutschland im Jahr
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1996!
Hat aber keiner gemerkt, genauso wenig, wie fast keiner gemerkt hat, dass man schon lange keine Lohnsteuerbescheinigungen mehr braucht, weil man die per ElStAM vom Arbeitgeber an den Fiskus übermittelten Werte zur Lohnsteuerbescheinigung per ElStEr - Download in seine ESt-Erklärung einspielen lassen kann.
Ist schon richtig schlimm, wie lahm die deutschen Behörden bei der Digitalisierung sind - und wenn sie es vielleicht doch nicht sind, ist es doch arg schlimm, dass sie so wenig Reklamefanfaren dazu blasen…
Schöne Grüße
MM