Servus,
die Definition des Begriffs ‚Mehrwert‘, der im europäischen und im Schweizer Umsatzsteuerrecht falsch verwendet wird, liegt wie immer bei dem, der ihn geprägt hat:
„Eine Geldsumme kann sich von einer andren Geldsumme überhaupt nur durch ihre Größe unterscheiden. Der Prozess G – W – G schuldet seinen Inhalt daher keinem qualitativen Unterschied seiner Extreme, denn sie sind beide Geld, sondern nur ihrer quantitativen Verschiedenheit.
Schließlich wird der Zirkulation mehr Geld entzogen, als anfangs hineingeworfen ward. (…) Die vollständige Form dieses Prozesses ist daher G – W – G‘, wo G‘ (…) gleich der ursprünglich vorgeschossenen Geldsumme plus einem Zuwachs. Diesen Zuwachs oder den Überschuss über den ursprünglichen Wert nenne ich Mehrwert. (…)
Der ursprünglich vorgeschossne Wert erhält sich daher nicht nur in der Zirkulation, sondern in ihr verändert er seine Wertgröße, setzt einen Mehrwert zu oder verwertet sich. Und diese Bewegung verwandelt ihn in Kapital.“
Karl Marx, Kapital I. MEW 23, 165.
Der Vorsteuerabzug ändert nichts daran, dass mit der USt die Umsätze besteuert werden. Wenn man sie mit einem in der Systematik der verschiedenen Formen der Umsatzbesteuerung detailliert benennen will, heißt sie
Netto-Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug.
Schöne Grüße
MM