Wo finde ich offiziell Richtlinien / Gesetzesvorlagen wie eine dB Messung laut Gesetzgeber ablaufen muss?

Hallo,
Ich fahre einen Sportwagen welcher laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 ein dB Standgeräusch von 94 hat.
(erste Vermutung durch hören Sagen: bei einer dB Messung durch die Polizei habe ich eine Toleranz von 5 dB)
Ist das so und wenn ja wo steht es schwarz auf weiß offiziell geschrieben?
Jetzt komme ich in eine Polizeikontrolle und möchte natürlich wissen ob mich die Polizei bescheißen will bei der Messung in Bezug auf:

  • einhalten des Abstandes zum Fahrzeug (müsste 0,5 Meter sein)

  • muss bei der Standgeräuschmessung (durch die Polizei / am Straßenrand) ein Stativ benutzt werden

  • Aufbauhöhe des Mikrofons in 1,2m höhe oder Auspuffmündungshöhe

um nur 3 Punkte zu nennen. Ich möchte jetzt weniger durch jemand bestätigt haben ob das stimmt oder nicht und möchte auch nicht berichtigt werden. Ich möchte wissen welches Gesetzbuch muss ich mir bei z.B. Amazon bestellen um es schwarz auf weiß zu haben wo kann ich es offiziell nachlassen bzw in welchem Paragraph welchen Gesetzbuches steht sowas. Irgendwoher muss die Polizei ja auch ihre vorgaben haben. Und es muss von jedem nachvollziehbar sein. Am liebsten würde ich mir das gleiche durchlesen was die Polizei bekommt zu Schulungszwecken.

Eins noch welche Möglichkeiten habe ich mich zu wehren wenn mir etwas nicht richtig erscheint?

Danke

Die Polizei ist trotz anders lautender „Meldung“ nicht dafür bekannt, zu bescheißen.
Warum auch, sie hat nichts davon.
Es gibt schlicht kein Motiv.

Ein Wagen fällt auf wegen eines lauten Auspuffs. Man hält ihn an und dann haben die Beamten m.E. nie ein geeichtes Messgerät dabei.
Es gibt Hilfsmittel für eine grobe erste Einschätzung wo ein Verdacht besteht es ist zu laut. Dazu können Smartphone-Apps dienen.
Und meist begründet sich der Verdacht auf sichtbare Änderungen an der Auspuffanlage, zusammen mit dem Höreindruck.

Besteht ein Verdacht, dann wird doch eine Vorführung bei einer Prüfstelle angeordnet. Deren Werte gelten dann.
Und dort weiß man, wie man messen muss, welche Toleranzen zugestanden werden usw.

Bei uns ist alles genormt. Aber ich suche die Daten jetzt nicht raus.
In den Zulassungsbestimmungen für Kraftfahrzeuge sicher.

Wenn man dann ein Verwarngeld oder Bußgeld bekommt, wird man auch über die Rechtsmittel belehrt. Also man kann Widerspruch einlegen (sollte aber gute Gründe haben).

MfG
duck313

Hier findest Du die gesuchte Messvorschrift:
https://www.1erforum.de/attachments/gerauschmessverfahren-pkw-pdf.65526

Gruß
Wolfgang

Ich denke mal, es geht nicht um mutwilliges Bescheißen, sondern um Fehler bei der Messung.

Sprich, der Abstand zum Auspuff stimmt zwar, aber die Reflexion von der Hauswand daneben legt vielleicht einige dB drauf.

Daß TÜV&Co besser messen mag ja sein, aber danach darf man beweisen, daß man zwischen Polizei und TÜV nicht noch schnell zu Hause den anderen Schalldämpfer druntergeschraubt hat.

Ein Freund und Helfer hat mal ne Probefahrt mit meinem Roller machen. Ergebnis: fährt 80!
Allerdings zeigt der Tacho 10km/h zu viel an, und wenn es dann noch 10% begab geht, ist das kein Wunder. Die Vorschriften sagen, daß auf grader Strecke zu fahren ist. Damit gab er sich dann zufrieden.

Hallo,
das Geld fliesst in die andere Richtung, man muss es bezahlen und bekommt es nicht.