Wo gekauftes Arbeitsmaterial und Hilfsmittel buchen

Ein Fotograf kauft auf einer Geschäftsreise im Ausland Zubehör für seine Kamera. Dabei handelt es ja auch auch um eine Betriebsausgabe. Wird dieser Beleg im Kassenbuch verbucht oder mit der Reisekostenabrechnung verbucht?

Wenn ich es noch richtig weiss, müsste es als eigenständige Buchung im Kassenbeleg auftauchen.

Wie ist es mit der Abschreibung? Da müssten doch die gleichen Regeln der Afa gelten. Egal ob in Deutschland oder im Ausland gekauft

Das kommt darauf an, wo der Fotograf das Geld dafür hergenommen hat. Du weißt ja, dass eine betriebliche Kasse immer, jederzeit, sturzfähig sein muss.

Wenn das Zubehör im betrieblichen Zusammenhang selbständig nutzbar ist, wird es unabhängig von der Kamera aktiviert; wenn es nur mit ihr zusammen eine Funktion hat, muss es zur Kamera hinzuaktiviert und mit dieser weiter abgeschrieben werden.

Schöne Grüße

MM

der Fotograf das das mit seiner geschäftlich genutzten Kreditkarte bezahlt

Dann wird es gebucht, wenn die Kreditkartenabrechnung kommt, d.h. bei Zahlungsausgang. Man kann die Kiste auch über die Kasse laufen lassen, dann wird es etwas komplizierter.

Reisekostenabrechnung hat hiermit überhaupt nichts zu tun.

Btw., wäre es nicht sinnvoller, bei den rudimentären steuerlichen und vor allem buchhalterischen Kenntnissen, einen Steuerberater oder meinetwegen einen freiberuflichen Buchhalter mit der allgemeinen Buchhaltung zu beauftragen? Die paar Euros sind m.E. gut investiertes Geld. Das lassen jedenfalls deine bisherigen Fragen schließen.

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