Hallo,
ich interessiere mich seit längerem für die Funktionsweise der Energiewirtschaft. Leider konnte ich trotz einiger stunden literaturrecherche keinen wesentlichen unterschied zwischen stromhandel und vertrieb herausfinden.
welche interessen haben vertriebler, welcher händler?
ich würde mich freuen, könnte mich hierzu jmd aufklären!
Hallo Nickn4m3,
na da ist ja mal ein kreativer Name -
(was haben sich Deine Eltern nur dabei gedacht
Nun aber zur Frage:
Die Energiewirtschaft ist ein komplexes Thema das innerhalb dieser Antwort sicherlich nicht umfassend beantwortet werden kann.
Der wesentliche Unterschied zwischen den Begriffen ist die jeweilige Zulassung.
Um an der Strombörse(z.B. in Leipzig)handeln zu können muß das jeweilige Unternehmen an der Börse notiert sein.
Der Stromvertrieb ist da einfacher dies ist im Prinzip mit jedem Gewerbeschein möglich (allerdings erst seit der Liberalisierung des Strommarktes).
In der Regel kümmern sich aber neben den großen Playern (E.ON, RWE,Vattenfall, etc.)vor Allem die regionalen Stadtwerke um dieses Marktsegment.
Diese kaufen den Strom von den großen Versorgern in den kalkulierten Mengen. Lediglich die (Energie)Spitzen
werden zum Spotpreis an der Börse dazugekauft.
Hoffe dies reicht als Einstiegsinformation…
Mit energetischen Grüßen
Willibert Michels
Hallo,
versuchs doch einmal mit den umfassenden Begriffen Handel und Vertrieb. Diese Begriffe beschreiben zweifellos verschiedene Dinge. Wie so oft ist die Wikipedia eine sehr brauchbare Fundgrube bei der Suche nach der Antwort.
In einem zweiten Schritt lassen sich die Ergebnisse aus Schritt 1 auf das Produkt Strom anwenden.
Viel Erfolg!
Hab jetzt nicht im Lexikon nachgeschaut, aber der Unterschied liegt meiner Meinung nach darin, dass Stromhandel die Aktivitäten an der Börse beschreibt und Stromvertrieb auch alle Aktivitäten rund um Kundenacquise etc. Je nach dem, wie weit man es definieren will…
Ein Energieerzeuger kann Strom direkt vertreiben (Vertrieb), ein Händler ist immer auch ein Vertriebsunternehmen.
Hallo,
die Begriffe Händler und Vertrieb sind historisch gewachsen. Stromhändler handelt mit Strom an der Strombörse (kauft und Verkauft), Vertrieb ist eine Abteilung des klassischen Energieversorger und Verkauft den Strom direkt an den Endverbraucher.
Gruß Franky
Hallo,
ich bin zwar schon ziemlich lange aus der Energiewirtschaft weg, könnte mir aber vorstellen Deine Frage zu beantworten.
Der Händler ist in der Strombörse. Er verkauft nicht an einem Endkunden, wie Du und ich.
Der Vertrieb verkauft am Endkunden. Ganz genau kann man nicht trennen. Z.B. Der Vorlieferant nennt seine Verkäufer auch Vertriebler, obwohl er nicht den Endkunden direkt beliefert. Aber der Vorlieferant hat auch sogenannte Endkunden (Großkundne).
Es ist nicht ganz genau, er aus dem Bauch heraus, aber vielleicht hilft es Dir weiter.
Tschüß
Frank
Hallo
Ich kann diese Frage nicht beantworten.
Vertrieb ist an denjenigen, der den Strom auch verbraucht. Handel betreiben Firmen (Banken, EVUs) ohne, dass die den gekauften Strom verbrauchen, sondern meist weiter verkaufen.
Stromhändler
Stromhändler beziehen Strom von Stromerzeugern auf eigene Rechnung und verkaufen
diesen an ihre Kunden weiter. Durch den Einkauf von größeren Stromkontingenten erzielen
sie bei den Erzeugern meist günstigere Konditionen.
Marktteilnehmer, der Handelsgeschäfte tätigen und Fahrpläne anmelden kann. Dies setzt
voraus, dass der Händler einen Bilanzkreis- oder einen Sub-Bilanzkreisvertrag mit dem ÜNB
besitzen muss. Ein Stromhändler kann, muss aber nicht Lieferant sein.
Lieferant (LF)
Der Lieferant beliefert Kunden mittels offenem Stromlieferungsvertrag oder
Teilbelieferungen. Ein Lieferant kann, muss aber nicht (Sub-) Bilanzkreisverantwortlicher
(BKV) sein. Im lieferantenscharfen Kontierungsverfahren wird für jeden Lieferanten beim Bilanzkoordinator
(BKK) ein Lieferantenkonto geführt.
Der Lieferant für eine Übertragungsdienstleistung ist diejenige juristische oder natürliche
Person, die die Einspeisung für diese Übertragung kontrolliert und das Verfügungsrecht über
die eingespeiste Energie an den Einspeisungsknoten hat, und dieses Verfügungsrecht vertraglich
an den Empfänger der Übertragung im Rahmen eines Lieferungs- und Übertragungsvertrages
abgibt.
Stromhändler
Stromhändler beziehen Strom von Stromerzeugern auf eigene Rechnung und verkaufen
diesen an ihre Kunden weiter. Durch den Einkauf von größeren Stromkontingenten erzielen
sie bei den Erzeugern meist günstigere Konditionen.
Marktteilnehmer, der Handelsgeschäfte tätigen und Fahrpläne anmelden kann. Dies setzt
voraus, dass der Händler einen Bilanzkreis- oder einen Sub-Bilanzkreisvertrag mit dem ÜNB
besitzen muss. Ein Stromhändler kann, muss aber nicht Lieferant sein.
Lieferant (LF)
Der Lieferant beliefert Kunden mittels offenem Stromlieferungsvertrag oder
Teilbelieferungen. Ein Lieferant kann, muss aber nicht (Sub-) Bilanzkreisverantwortlicher
(BKV) sein. Im lieferantenscharfen Kontierungsverfahren wird für jeden Lieferanten beim Bilanzkoordinator
(BKK) ein Lieferantenkonto geführt.
Der Lieferant für eine Übertragungsdienstleistung ist diejenige juristische oder natürliche
Person, die die Einspeisung für diese Übertragung kontrolliert und das Verfügungsrecht über
die eingespeiste Energie an den Einspeisungsknoten hat, und dieses Verfügungsrecht vertraglich
an den Empfänger der Übertragung im Rahmen eines Lieferungs- und Übertragungsvertrages
abgibt.