Hallo,
aufgrund eines genetischen Organdefektes habe ich z.Z. einen GdB 20. Damit einhergehend sind diverse andere gesundheitliche Probleme die aber nicht aufaddiert werden dürfen. Unter dem Strich bin ich aber ziemlich durch den Wind.
Wer kann Rat geben wie man den Berufsausstieg an besten eintütet? Mein sehr guter Anwalt schätzt die Chance gegen den Bescheid des GdB 20 vom Versorgungsgericht vorzugehen auf ca. 50% ein. Freue mich auf Tips. Gruß Claudius
Der GdB ist für den Berufsausstieg nicht relevant, höchstens indirekt. Es geht vielmehr um eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung (oder einer anderen Stelle, in die du eingezahlt hast). Wenn du eine private Berufsunfähigkeitsversicherung hast, auch darum. Die EM-Renten sind auch nicht so leicht zu bekommen, und es kann sich hinziehen, wenn du gegen einen Ablehnungsbescheid der DRV klagen musst. Maßgeblich ist, ob du mehr oder weniger als 6 Stunden pro Tag arbeiten kannst. Beratung gibt’s beim Anwalt, beim VdK und erst einmal auch bei der DRV (auch wenn die später ggf. deine Prozessgegner sind). Von der DRV kriegst du ja auch einen Brief, wo drinsteht, wieviel EM-Rente du bekämst. Wenn du den Antrag auf EM-Rente stellst, schicken die dich wahrscheinlich entweder zu einem Gutachter oder zu einer Reha. Da kommt es dann auf den Abschlussbericht oder das Gutachten an. Die Gutachter sind aber meist auf Seite der DRV, deshalb muss man oft klagen, um sein Recht durchzusetzen. Und dann vor Gericht ggf. ein eigenes Gutachten machen lassen. Dafür ist es gut, eine Rechtsschutzversicherung zu haben (und für die Anwaltskosten natürlich auch). Man kann sich auch vom VdK vertreten lassen, aber ob die Qualität dieselbe ist, sollte man sich vorher überlegen.
Die Basisinfos findest du sicher auch im Netz, z.B. bei Wikipedia.
Bevor Du über einen Berufsausstieg nachdenkst - mit einer Rente, die von anderen Menschen finanziert wird - solltest Du Dich um eine Berufsmöglichkeit kümmern, der Du trotz gesundheitlicher Probleme nachkommen kannst. Dabei helfen die jeweiligen Versicherer, aber auch das sog. Integrationsamt bei den Sozialbehörden.
Im Übrigen hat nicht jede Behinderung nach GdB was mit dem Beruf zu tun. Das würde Dir aber schon erklärt.
Dein angeblich sehr guter Anwalt (hoffentlich Fachanwalt für Sozialrecht) hat Dir aber doch sicher gesagt, daß man gegen einen Widerspruchsbescheid in Sachen GdB vor dem Sozialgericht klagt, oder ?
Ein „Versorgungsgericht“ gibt es nämlich in D nicht.
Hallo,
- Ein Anwalt, der dir etwas von Versorgungsgericht eingeflüstert hat, würde ich nicht als sehr gut bezeichnen. Vermutlich hat er auch Versorgungsamt gesagt.
- Ein Anwalt, der dir eine Ergebniswahrscheinlichkeit von 50% verspricht, würde ich ebenfalls nicht als sehr gut bezeichnen.
- Gegen einen Bescheid des Versorgungsamtes kann man Widerspruch einlegen. Wie, steht in dem Bescheid.
- Was rät dein Anwalt?
Kannst dies auch allgemeinverständlich ausdrücken?
Was heist 1. Berufsausstieg? was heist 2. eintütet?
Wenn man einen Beruf nicht mehr ausüben kann, kann man einen anderen, geeigneteren Beruf lernen. Berater dazu gibt es bei der Agentur für Arbeit.
Gruß
Otto