Im Prinzip wird das auch so gehandhabt, soweit die Anschaffung für die privaten Nutzung gedacht war. Daran scheitert es aber schon in deinem Fall.
Was ich aber nicht nachvollziehen kann, warum sich die Meisten bei der Gewerbeanmeldung auf die Steuerpflicht stürzen. Das ist in der Regel das kleinste Problem, da die Leute, die sich „nebenher“ ein bisschen dazuverdienen, weil sie - wie Du - eine Gelegenheit haben, meistens von der Kleinunternehmerregelung abgedeckt sind.
Viel relevanter sind da die Pflichten, die sonst noch so aus der gewerbliche Tätigkeit erwachsen. Hier wird der dickste Brocken sogar noch kleingeredet, statt ihn nur nicht zu nennen: Die Sachmängelhaftung.
Hinzu kommt noch das Widerrufsrecht. Je nachdem, um was für Ware es sich in deinem Fall handelt, kann es bzgl. der Produkthaftung problematisch werden.
Gerne übersehen wird auch der Versicherungsschutz. Hier sollte man z. B. darauf achten, was in der Privathaftpflicht ein-/ausgeschlossen ist.
Hinzu kommen noch so Nebenverpflichtungen, wie die Anmeldung der verwendeten Verpackung und die Pflicht-Information an den Verbraucher … und zwar für jedes Land, in welches man versendet separat. Hier muss man sich also mit den Regeln jedes Landes auseinandersetzen. Auch hier wird es in deinem Fall schwierig, denn Du wirst nicht Erfahrung bringen, ob die Produktverpackung lizenziert wurde und falls ja, welche Registrierungsnummer verwendet wurde. Der Hersteller ist zwar auch bei einer Schenkung verpflichtet, dir das mitzuteilen, allerdings dürfte das dann das letzte Mal gewesen, dass Du da was geschenkt bekommst.