Wo kann man nachfragen, ob man geblitzt wurde?

hallo,
ich hab folgendes Problem:

Ich war gestern mit dem Auto meiner Schwester unterwegs und wurde evtl. aus einem Kombi geblitzt. Ich hab irgendein Licht aufblitzen gesehen, kann aber auch das Rücklicht eines anderen Autos gewesen sein, es hat gestern stark geregnet.
Nun hätte ich gerne die Gewissheit, ob ich tatsächlich geblitzt wurde, bevor ich es meiner Schwester beichte.
Ist es möglich nachzufragen, ob an dem Tag morgens an dieser Straße ein Kombi mit Blitzer stand? und wenn ja, wo kann man das machen?

danke im voraus!

mfg

Hi

Keine schlafende Hunde wecken!

Sag deiner Schwester, dass Du wahrscheinlich zu schnell gewesen bist und wenn ein Bescheid kommt, Du den selbstverständlich übernimmst.

Auf dem Bescheid kann deine Schwester bzw. kannst Du angeben, wer gefahren ist. Wenn es jemand anders war und dieser bekannt ist ( also auf dem Formular genannt wird) bekommt er eventuelle Punkte und die Buße.

Ich selbst wurde ebenfalls wahrscheinlich geblitzt - bin mir nicht sicher aber hab nie gefragt. Das Auto gehört meiner Süßen. Sagte ihr, dass vielleicht was kommen wird. Das ganze war nun am 28.09.06 - die Polizei hat drei Monate Zeit den Bescheid zuzustellen. Nach drei Monaten (soviel ich es weiß, hab grad keine Quelle zur Hand) verfällt die Strafe.

Grüße
Blue

Hallo

hat drei Monate Zeit den

Bescheid zuzustellen. Nach drei Monaten (soviel ich es weiß,
hab grad keine Quelle zur Hand) verfällt die Strafe.

Irrtum, hat die Behörde einen Akte angelegt, beginnt das erst ab dem Datum zu laufen

Grüße
Blue

LG
Mikesch

Huhu

sach ich ja - ich war mir da nicht so sicher ^^

Mal schauen, ob was kommen wird *g

danke für die Antwort, aber wäre es nicht möglich in Erfahrung zu bringen, ob überhaupt an dem Tag geblitzt wurde?

ich würd das gern wissen?

kann mich dann auf eine hohe Strafe einstellen :frowning:

Hallo

  1. is bald Weihnachten
    und die hohe Strafe kommt zeitig genug :wink: mit 70 inner 30er Zone wird natürlich teuer, dat kann man ganz sicher schnell im Bussgeldkatalog nachlesen, vielleicht sinnvoller, als die Behörden zu wecken

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ich war gestern mit dem Auto meiner Schwester unterwegs und
wurde evtl. aus einem Kombi geblitzt. Ich hab irgendein Licht
aufblitzen gesehen, kann aber auch das Rücklicht eines anderen
Autos gewesen sein, es hat gestern stark geregnet.

FALLS ein Ticket kommen sollte (was ich bezweifle) würde ich aufgrund des Wetters - starker Regen - widersprechen!
Durch Nebel, Regen oder Schneefall wird eine Radarmessung zum reinen Glücksspiel. Das weiss auch die Polizei und misst eigentlich bei entsprechenden Wetterlagen erst garnicht.
Daher denke ich auch, dass da nichts kommt.

Grüße von
Tinchen

Hallo,
…würde ich aufgrund des Wetters - starker Regen - widersprechen!..

Ein extrem starkes Argument.Leider wird das aber
niemanden interessieren.
Geh bitte davon aus das in einer Bußgelstelle JEDE
aber auch wirklich JEDE Ausrede hinlänglich bekannt
und meist auch schon gut abgedroschen ist.

…Durch Nebel, Regen oder Schneefall wird eine Radarmessung
zum reinen Glücksspiel…

Woher hast Du diese kühne Behauptung ?

…Das weiss auch die Polizei…

Eben, deshalb werden Sie auch einen flacheren Winkel als die
üblichen 21° gewählt haben sowie die Belichtungszeit etws
heraufsetzen um bessere Fotos zu machen.Die Blitzleistung kann
bei modernen Geräten um bis zu 25% angehoben werden um besser
„durchzukommen“.Ein zweiter Rotlichtfilter verhindert gerade
bei Regen die oft störenden Reflexionen auf der Frontscheibe.
In diesen Autos sitzen keine Blödmänner, merk dir das bitte.

…und misst eigentlich bei entsprechenden Wetterlagen erst garnicht…

Die können sich nicht aussuchen wenn sie wann und wo zu stehen haben.
Auf das Wetter haben sie auch [noch] keinen Einfluß.

Gruß
T.K.

1 Like

In diesen Autos sitzen keine Blödmänner, merk dir das bitte.

Hi,

Nee? Wirklich nicht? Also sind für dich 400€ Jobber, denen man in einem Eintageslehrgang gezeigt hat, wie sie was machen müssen absolute Experten?
Gut, manchmal sind auch Polizisten in den Autos, aber größtenteils eben diese 400€-Jobber, darunter wieder etliche Rentner, die es noch nichtmal fertigbringen, den Wagen genau parallel zur Straße abzustellen.

Wenn du mir nicht glaubst, frag doch mal bei deinem örtlichen Ordnungsamt nach.

Gruß
Sticky

oT
Hallo,

entschldige, aber Du schreibst Müll und verbreitest den
auch noch.

…Wenn du mir nicht glaubst, frag doch mal bei deinem örtlichen
Ordnungsamt nach…

Muß ich nicht, ich war der Messbeamte eines solchen.

Gruß
T.K.
(seit 2 Jahren in Vorruhe)

1 Like

Hi,

ich gehe davon aus, dass Du das Zeugnisverweigerungsrecht kennst.

Gruß
C.

Muß ich nicht, ich war der Messbeamte eines solchen.

Hi,

Dann hast du ja Glück, daß das bei euch anders geregelt war.
Und wenn da so kompetente Leute wie du im Meßwagen saßen hatten die Autofahrer ja auch Pech.
Ok, ich hab vielleicht den Fehler gemacht, von hiesigen Verhältnissen auf ganz Deutschland zu schließen, aber das relativiert sich wieder, wenn du von deinen Verhältnissen ebenfalls auf ganz Deutschland schließt.

Gruß
Sticky

Moin,

Muß ich nicht, ich war der Messbeamte eines solchen.

Hi,

Dann hast du ja Glück, daß das bei euch anders geregelt war.

Wieso hat jemand Glück, wenn er seine Aufgabe mit Fachkenntnis und Erfahrung ausführt?

Und wenn da so kompetente Leute wie du im Meßwagen saßen
hatten die Autofahrer ja auch Pech.

Wieso hat der Autofahrer dann Pech??
Wer mit erhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, ist zu schnell gefahren. Daß dieses Verhalten mit einer Zahlung usw geandet wird ist Gesetz.
Ich wundere mich immer wieder, das in solchen Fällen immer alle anderen schuld sind, nur nicht der betreffende Autofahrer.

Ok, ich hab vielleicht den Fehler gemacht,

Da kann man doch wohl ausgehen.

von hiesigen
Verhältnissen auf ganz Deutschland zu schließen, aber das
relativiert sich wieder, wenn du von deinen Verhältnissen
ebenfalls auf ganz Deutschland schließt.

Warum sollte das so sein ??

Gruß
Sticky

Gruß
dirk m.

Hallo Dirk,

Dann hast du ja Glück, daß das bei euch anders geregelt war.

Wieso hat jemand Glück, wenn er seine Aufgabe mit Fachkenntnis
und Erfahrung ausführt?

Nicht Jemand, sondern die Stadt hat dann Glück, weil es dann kaum einem windigen Anwalt gelingen wird, den Raser aus dem Schlamassel zu holen und das Stadtsäckel bzw der Kämmerer sich freut.

Und wenn da so kompetente Leute wie du im Meßwagen saßen
hatten die Autofahrer ja auch Pech.

Wieso hat der Autofahrer dann Pech??

Weil er, wenn alles stimmte, das Knöllchen bezahlen muß!!

Wer mit erhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, ist zu schnell
gefahren. Daß dieses Verhalten mit einer Zahlung usw geandet
wird ist Gesetz.

Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet.

Ich wundere mich immer wieder, das in solchen Fällen immer
alle anderen schuld sind, nur nicht der betreffende
Autofahrer.

Wo steht das denn? Aber nicht in meinem Text.

Gruß
Sticky

Hallo Dirk,

Dann hast du ja Glück, daß das bei euch anders geregelt war.

Wieso hat jemand Glück, wenn er seine Aufgabe mit Fachkenntnis
und Erfahrung ausführt?

Nicht Jemand, sondern die Stadt hat dann Glück, weil es dann
kaum einem windigen Anwalt gelingen wird, den Raser aus dem
Schlamassel zu holen und das Stadtsäckel bzw der Kämmerer sich
freut.

Die Stadt hat kein Glück, sondern bekommt einen Betrag der einen Gesestzesverstoß bestraft.

Und wenn da so kompetente Leute wie du im Meßwagen saßen
hatten die Autofahrer ja auch Pech.

Wieso hat der Autofahrer dann Pech?

Weil er, wenn alles stimmte, das Knöllchen bezahlen muß!!

Hier geht es wie vorher schon beschrieben nicht um Pech, sondern um Selbstverschulden.

Wer mit erhöhter Geschwindigkeit geblitzt wird, ist zu schnell
gefahren. Daß dieses Verhalten mit einer Zahlung usw geandet
wird ist Gesetz.

Ich habe nichts Gegenteiliges behauptet.

Lies mal Deine obigen Aussagen. Wer erwischt wird, hat nicht Pech, sondern ist selber durch sein handeln schuld.

Ich wundere mich immer wieder, das in solchen Fällen immer
alle anderen schuld sind, nur nicht der betreffende
Autofahrer.

Wo steht das denn? Aber nicht in meinem Text.

Wenn Du Deinen Text liest siehst Du, daß Du Dir die Fragen selbst beantwortet hast. Leider hast Du Dich mal wieder selbst ins Aus gesetzt

Gruß
Sticky

Gruß
dirk m.

Hi,

hat drei Monate Zeit den
Bescheid zuzustellen. Nach drei Monaten (soviel ich es weiß,
hab grad keine Quelle zur Hand) verfällt die Strafe.

Irrtum, hat die Behörde einen Akte angelegt, beginnt das erst
ab dem Datum zu laufen

Auch falsch. Die Verjährung bezieht sich auf das Eröffnen eines Ermittlungsverfahren gegen den tatsächlichen Verursacher.

Wenn also innerhalb von drei Monaten ab Geschehen ein Sachbearbeiter sagt „DEN nehm ich mir jetzt mal vor“ und „DER“ der tatsächliche Verursacher vulgo Fahrer ist, ist das Ganze gültig, danach ist die Angelegenheit verjährt.

Gruß,

Malte