Hallo,
dazu möchte ich noch etwas ergänzen:
Wenn der verstrobene Versicherte bereits eine Rente bezogen hat, kann man eigentlich davon ausgehen, dass die vom Arbeitgeber übermittelten Entgelte und etwaige Lücken im Versicherungsverlauf korrekt sind; der Versicherte wird diese ja voraussichtlich beim Erhalt des Rentenbescheides überprüft haben.
Ist dies nicht der Fall, könnte man unterstellen, dass der Verstorbene diese bei Erhalt eines Versicherungsverlaufes kontrolliert hat und diese in Folge dessen auch richtig angesetzt wurden.
Die Meldung fehlerhafter Entgelte durch den Arbeitgeber passiert in der Praxis nicht sehr häufig. Dafür werden ja u.a. auch Betriebsprüfungen durchgeführt. Ich würde meinen, dass man grundsätzlich von der Richtigkeit der Entgelte ausgehen kann.
Einen Witwenrentenbescheid würde ich aber zusätzlich hinsichtlich der Einkommensanrechung kontrollieren, da schleichen sich eher mal Fehler ein … wenn denn Einkommen der Witwe vorhanden ist und dieses auch zu einer Kürzung der Witwenrente führt.
Und abschließend: Wenn man sich nicht sicher, zunächst Widerspruch zur Fristwahrung einlegen mit dem Hinweis, Begründung wird nachgereicht. Zur Erläuterung des Rentenbescheides würde ich eher zu einer Auskunfts- und Beratungsstelle des Rentenversicherungsträgers tendieren. Diese haben meist mehr Ahnung davon als Versichertenälteste …
Die Beratung ist kostenfrei, Beratungsstellen in der Nähe sind auf der Seite des Rentenversicherungsträgers zu finden.
Servus,
Robert