Mein Sohn wurde vorige Woche eingeschult und da ich mit
dem ganzen System so gut wie noch gar nicht vertraut
bin, habe ich mal eins bis zwei Fragen.
Die erste Frage betrifft den Stundenplan. In der ersten
Woche hieß es das noch Projektwoche sei und es deshalb
noch keine Stundenpläne gäbe. Das habe ich soweit auch
noch nachvollziehen können. Doch am Freitag hat mein
Sohn dann ein Schreiben mit bekommen, auf welchem steht
das wir auch diese Woche nicht mit einem Stundenplan
rechnen können da sich dieser wohl noch ändern könnte.
Desweiteren stand in diesem Schreiben das dies kein
Problem sei da unsere gesamten Schulsachen ja eh in der
Schule sind, wobei noch einmal ausdrücklich auf das
noch fehlende Turnzeug hingewiesen wurde. Allerdings
habe ich erfahren das die anderen ersten Klassen
bereits wenigstens Tageweise ihren Stundenplan ins
Hausaufgabenheft schreiben. Vom rechtlichen her weiß
ich das der Stundenplan in den ersten zwei Tagen des
Schuljahres bei der Schulbehörde erster Instanz
eingereicht werden muss doch wie liegt mein Recht als
Mutter diesen einzufordern und ist es überhaupt legitim
uns den Stundenplan so lange vor zu enthalten?
Meine zweite Frage betrifft die Schulsachen. Um dies
vorn weg zu nehmen möchte ich gleich sagen das ich
sämtliches Schulzeug einschließlich Bücher selbst
erworben und bezahlt habe.
Meine erste Frage daher: hat die Lehrerin das Recht den
Namen meines Sohnes, mit einem dicken Edding, groß auf
seine Schulbücher vorn drauf zu schreiben, obwohl ich
seinen Namen bereits überall rein geschrieben hatte?
Desweiteren behält die Lehrerin sämtliche Schulsachen
meines Sohnes ein. Dies betrifft Bücher,
Kunstmaterialien und auch Turnbeutel samt Sachen.
Angeblich als Entlastung. In wie weit ist das ihr recht
bzw in wie weit kann ich fordern das die Sachen, welche
ja genau genommen unser Eigentum sind, täglich mit nach
Hause zu geben sind?
Und nun zu meiner letzten Frage betreffend der
Hausaufgaben.
Ist es zulänglich das Hausaufgaben nicht mehr
berichtigt werden sollen weil sie zum Bewertungssystem
gezählt werden?
Da ich die Lehrerin nun auch nicht zu unrecht
beschuldigen bzw unnötig einen Streit vom Zaun brechen
mag, wäre ich für jede Hilfreiche oder auch nur
Aufklärende Antwort sehr dankbar und ich möchte mich
auch schon im Voraus für Ihre in Anspruch genommene
Zeit bedanken.
MFG Saalesternchen