Wo liegen meine Rechte als Mutter?

Mein Sohn wurde vorige Woche eingeschult und da ich mit
dem ganzen System so gut wie noch gar nicht vertraut
bin, habe ich mal eins bis zwei Fragen.
Die erste Frage betrifft den Stundenplan. In der ersten
Woche hieß es das noch Projektwoche sei und es deshalb
noch keine Stundenpläne gäbe. Das habe ich soweit auch
noch nachvollziehen können. Doch am Freitag hat mein
Sohn dann ein Schreiben mit bekommen, auf welchem steht
das wir auch diese Woche nicht mit einem Stundenplan
rechnen können da sich dieser wohl noch ändern könnte.
Desweiteren stand in diesem Schreiben das dies kein
Problem sei da unsere gesamten Schulsachen ja eh in der
Schule sind, wobei noch einmal ausdrücklich auf das
noch fehlende Turnzeug hingewiesen wurde. Allerdings
habe ich erfahren das die anderen ersten Klassen
bereits wenigstens Tageweise ihren Stundenplan ins
Hausaufgabenheft schreiben. Vom rechtlichen her weiß
ich das der Stundenplan in den ersten zwei Tagen des
Schuljahres bei der Schulbehörde erster Instanz
eingereicht werden muss doch wie liegt mein Recht als
Mutter diesen einzufordern und ist es überhaupt legitim
uns den Stundenplan so lange vor zu enthalten?

Meine zweite Frage betrifft die Schulsachen. Um dies
vorn weg zu nehmen möchte ich gleich sagen das ich
sämtliches Schulzeug einschließlich Bücher selbst
erworben und bezahlt habe.
Meine erste Frage daher: hat die Lehrerin das Recht den
Namen meines Sohnes, mit einem dicken Edding, groß auf
seine Schulbücher vorn drauf zu schreiben, obwohl ich
seinen Namen bereits überall rein geschrieben hatte?
Desweiteren behält die Lehrerin sämtliche Schulsachen
meines Sohnes ein. Dies betrifft Bücher,
Kunstmaterialien und auch Turnbeutel samt Sachen.
Angeblich als Entlastung. In wie weit ist das ihr recht
bzw in wie weit kann ich fordern das die Sachen, welche
ja genau genommen unser Eigentum sind, täglich mit nach
Hause zu geben sind?

Und nun zu meiner letzten Frage betreffend der
Hausaufgaben.
Ist es zulänglich das Hausaufgaben nicht mehr
berichtigt werden sollen weil sie zum Bewertungssystem
gezählt werden?

Da ich die Lehrerin nun auch nicht zu unrecht
beschuldigen bzw unnötig einen Streit vom Zaun brechen
mag, wäre ich für jede Hilfreiche oder auch nur
Aufklärende Antwort sehr dankbar und ich möchte mich
auch schon im Voraus für Ihre in Anspruch genommene
Zeit bedanken.

MFG Saalesternchen

Hallo Saalesternchen
Zu den umfassenden Fragen ein paar kurze Antworten:

  1. Schulpolitik ist Ländersache und insofern gelten in jedem Bundesland unterschiedliche Gesetze.
    Wie die ersten Schulwochen bei Schulanfängern geregelt sind, ist Sache der einzelnen Schule, diese hat für die Angfangszeit in der Regel ein pädagogisches Konzept, das sie rechtzeitig den neuen Eltern erklärt. Dazu kann auch gehören, dass der Stundenplan der ganz Kleinen noch nicht vollständig (oder als Projektwoche) erteilt wird.
    Wenn es auch in der zweiten Woche noch keinen festen Stundenplan gibt, kann das daran liegen, dass die Schule tasächlich noch auf Lehrer wartet, deren Einsatz u.U. eine Umstellung eines schon veröffentlichen Planes zur Folge hätte. Wichtig ist meines Erachtens nach nicht, ob der Stundenplan fertig ist, sondern wie die Kinder in der Schule aufgenommen und vor allem angenommen sind.
  2. Ob die Lehrerin die Schulsachen selbst fett markieren darf, wird in keiner rechtlichen Verordnung geregelt, pädagogisch scheint mir das nicht so sinnvoll zu sein, da die Bücher im Besitz des Kindes sind und es dadurch für das Kind (und die Eltern) übergriffig wirkt. Ob es so schön aussieht?
    Es macht durchaus Sinn, dass manche Sachen in der Schule bleiben können, die Kinder schleppen eh schon viel zu viel und zu schwere Schulranzen mit sich herum. Hier hilft ein Gespräch mit der Lehrerin darüber, was jeden Tag mit muss und was in der Schule bleiben kann sicherlich weiter.
  3. Der Umgang mit den Hausaufgaben ist wieder Ländersache, die Schule sollte aber eine einheitliche Regelung haben. Spätestens auf dem ersten Elternabend sollte der Umgang damit den neuen Eltern ausführlich erklärt werden.
    Viele Fragen der Erstklasseltern gibt es immer, pädagogisch denkende Lehrkräfte versuchen sich auf diese Fragen einzustellen und ihre pädagogische Vorgehensweise den Eltern zu vermitteln.
    Ich empfehle den intensiven Dialog mit der Schule und der Lehrerin - vieles läßt sich in einem guten und offenen Gespräch ohne Vorurteile lösen.
    Ich wünsche mit der Schule viel Freude für Kind und Eltern.
    MfG Joachim Eichhorn

Tut mir leid, aber eine rechtssichere Antwort kann ich nicht geben. Schulrecht ist als Länderangelegenheit von Bundesland zu Bundesland oft im Detail ganz unterschiedlich, auch wird es bei Privatschulen Verträge geben, die bei öff. Schulen nicht vorhanden sind usw. Ohne nähere Angaben werden auch andere Probleme haben, eindeutige Hinweis geben zu können.

Mein Sohn wurde vorige Woche eingeschult und da ich mit
dem ganzen System so gut wie noch gar nicht vertraut
bin, habe ich mal eins bis zwei Fragen.
Die erste Frage betrifft den Stundenplan. In der ersten
Woche hieß es das noch Projektwoche sei und es deshalb
noch keine Stundenpläne gäbe. Das habe ich soweit auch
noch nachvollziehen können. Doch am Freitag hat mein
Sohn dann ein Schreiben mit bekommen, auf welchem steht
das wir auch diese Woche nicht mit einem Stundenplan
rechnen können da sich dieser wohl noch ändern könnte.
Desweiteren stand in diesem Schreiben das dies kein
Problem sei da unsere gesamten Schulsachen ja eh in der
Schule sind, wobei noch einmal ausdrücklich auf das
noch fehlende Turnzeug hingewiesen wurde. Allerdings
habe ich erfahren das die anderen ersten Klassen
bereits wenigstens Tageweise ihren Stundenplan ins
Hausaufgabenheft schreiben. Vom rechtlichen her weiß
ich das der Stundenplan in den ersten zwei Tagen des
Schuljahres bei der Schulbehörde erster Instanz
eingereicht werden muss doch wie liegt mein Recht als
Mutter diesen einzufordern und ist es überhaupt legitim
uns den Stundenplan so lange vor zu enthalten?

Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen, dass es noch ein wenig dauern kann bis alles richtig läuft. Wenn ich es richtig verstehe sind erst 1 1/2 Wochen vergangen seit der Einschulung. Also noch ein wenig Geduld.

Meine zweite Frage betrifft die Schulsachen. Um dies
vorn weg zu nehmen möchte ich gleich sagen das ich
sämtliches Schulzeug einschließlich Bücher selbst
erworben und bezahlt habe.
Meine erste Frage daher: hat die Lehrerin das Recht den
Namen meines Sohnes, mit einem dicken Edding, groß auf
seine Schulbücher vorn drauf zu schreiben, obwohl ich
seinen Namen bereits überall rein geschrieben hatte?
Desweiteren behält die Lehrerin sämtliche Schulsachen
meines Sohnes ein. Dies betrifft Bücher,
Kunstmaterialien und auch Turnbeutel samt Sachen.
Angeblich als Entlastung. In wie weit ist das ihr recht
bzw in wie weit kann ich fordern das die Sachen, welche
ja genau genommen unser Eigentum sind, täglich mit nach
Hause zu geben sind?

Sieh es mal auch als Entlastung dass die Sachen in der Schule bleiben. Die Turnsachen sollten aber zumindest am Freitag wieder mit nach Hause gegeben werden zum Waschen. Das die Lehrerin den Namen dick und fett auf die Vorderseite der Bücher geschrieben hat ist doch in Ordnung. So muss nicht jedes Buch von jedem Kind aufgeklappt werden um rauszufinden wem es gehört.

Und nun zu meiner letzten Frage betreffend der
Hausaufgaben.
Ist es zulänglich das Hausaufgaben nicht mehr
berichtigt werden sollen weil sie zum Bewertungssystem
gezählt werden?

Ich denke es ist ja Sinn der Sache dass Dein Kind die Hausaufgaben alleine macht um das Erlernte aus der Schule zu vertiefen. Am Anfang habe ich auch gemeint die Hausaufgaben meines Kindes berichtigen zu müssen. Aber das ist eher Kontraproduktiv, weil es das Selbstständig werden nicht gerade unterstützt.

Da ich die Lehrerin nun auch nicht zu unrecht
beschuldigen bzw unnötig einen Streit vom Zaun brechen
mag, wäre ich für jede Hilfreiche oder auch nur
Aufklärende Antwort sehr dankbar und ich möchte mich
auch schon im Voraus für Ihre in Anspruch genommene
Zeit bedanken.

MFG Saalesternchen