Wo muß ein Verkehrsschild stehen?

Hallo!
In einer Straße wurde neu ein „Zone 30“-Schild aufgestellt, bisher war dort 50 km/h erlaubt.
Wenn man als Rechtsabbieger in diese Straße einbiegt, besteht schlechte Sicht, weil beide Straßenränder voll sind mit in Reihe geparkten Fahrzeugen.
Als Abbiegender muß man also seine ganze Aufmerksamkeit darauf richten, überhaupt die Straße einzusehen - ob sich dort kein Fahrzeug befindet und man gefahrlos abbiegen kein.
Jetzt wurde das neue Verkehrsschild fast direkt an die Ecke gestellt um die man abbiegt, so daß man es gar nicht wahrnimmt weil man voll auf die Verkehrssituatuion in dieser Straße konzentriert ist. Kaum daß man in die Straße eingebogen ist, ist man schon am Schild vorbei gefahren, ein sehr unglücklicher Standort.

Gibt es Regeln, in welchem Abstand nach einer einbiegenden Straße ein Verkehrsschild stehen darf/muß? Irgendetwas vorauf man einen Einspruch gründen kann, wenn man dort mit 50 statt 30 geblitzt wurde?

In der Hoffnung auf Rat
Gruß
Hans

Laut StVO § 45 Abs. 3 regelt das Wo und Wie die Straßenverkehrsbehörde. Von spezifischen Bau-Vorschriften für Verkehrsbeschilderung ist da keine Rede. Allerdings gibt es den Sichtbarkeitsgrundsatz nach dem verschiedene Gerichte befunden haben.

Hallo,

mal ehrlich, man übersieht das große viereckige Schild? Das steht vielleicht auch deswegen so weit vorne, damit es weiter hinten nicht von parkenden Fahrzeugen verdeckt werden kann.
Da würde ich wahrscheinlich mit gar nichts mehr argumentieren. Innerhalb geschlossener Ortschaften muss man inzwischen ohnehin eher mit 30 rechnen als mit 50, insbesondere an Stellen, wo alles so unübersichtlich ist. Einfach als Hinweis nehmen, dass man aufmerksamer sein sollte.

Grüße

Hallo,
man sagt, hier faehrt man seit Wochen zu schnell, weil das Schild unuebersichtlich aufgestellt wurde, dann hat man schnell zusaetzliche Freunde.

Hallo,
ich behaupte mal, dieses Schild übersieht jeder, der nicht explizit dorthin schaut.
Denn beim Einbiegen in diese Straße muß man sich weit nach vorn beugen und nach links schauend langsam vortasten, weil die Stelle so uneinsichtig ist.
Wenn man dann soweit vorgerollt ist, daß man die Fahrbahn einsehen kann ist man quasi schon am Schild vorbei. Im Blickfeld ist dann nur die Stange, man muß sich nach rechts vorn beugen und hochschielen um das Schild daran sehen zu können.
3 meter weiter könnte jeder es gut sehen und zugeparkt werden kann es auch nicht, weil Fahrzeuge die kürzer als 3 m sind und zugleich das Schild überragen extrem selten sein dürften.
Gruß
Hans

Genau das ist das Problem beim Übersehen. Man übersieht sogar Dinge, obwohl man hinsieht. Das Gehirn blendet das einfach aus. Manche übersehen rote Ampeln, Fussgänger, vorfahrtberechtigte Fahrzeuge und andere fahren gar falschrum auf die Autobahn, obwohl man das sowohl anhand der Verkehrsschilder als auch der sonstigen Gegebenheiten sehen/erkennen muss, noch bevor man überhaupt auf der eigentlichen Piste ist.

Da sollte man erst Recht in Betracht ziehen, dass man in Städten abseits der Vorfahrtsstraßen inzwischen generell mit der Anordnung von Tempo 30 Zonen rechnen muss. Steht inzwischen auch so in der [StVO][1].
Man hat es nicht gesehen, warum auch immer. Würde ich nicht vertiefen. Nachher kommen noch Zweifel and er Sehfähigkeit auf.

Grüße
[1]: http://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__39.html

Hallo,
Deine Beispiele in allen Ehren, aber es macht schon einen Unterschied, ob man ein Verkehrszeichen nicht wahrnimmt, weil man gedanklich z.T. abwesend ist - oder ob man es nicht sieht, weil es sich einfach außerhalb des Sichtfelds befindet, wenn man normal fährt und schaut.
Unabhängig davon, daß ich mangels Lust und Laune auf Widerspruch im konkreten Fall verzichte, stört es mich doch sehr, wenn Behörden irgendwelche Maßnahmen eher schlecht als recht umsetzen.
Und als Bürger sollte man soetwas dann Deiner Auffassung nach einfach klaglos hinnehmen?
Es geht ja nicht darum ob dort jetzt nur noch 30 km/h erlaubt sind, meinetwegen, sondern daß man als Verkehrsteilnehmer klar und gut sichtbar darauf hingewiesen wird und nicht „generell damit rechnen muß, daß soetwas gemacht werden könnte“.
Gruß
Hans

Da das Schild von der zuständigen Behörde aufgestellt wurde, wird daran bestimmt kein Fehler zu finden sein. Ich finde eher deine Beschreibung der parkenden Fahrzeuge interessant. Denn in §12/III der StVO ist ganz klar geregelt, dass im Bereich 5 Meter vor und hinter einer Kreuzung/ Einmündung nicht geparkt werden darf, sodass der Abbiegevorgang nicht behindert wird.
Empfehlen würde ich einfach einen netten Hinweisbrief ans Ordnungsamt mit der Bitte um Klärung der Situation, vielleicht verschieben die das Schild auch aus Kulanz.
Außerdem du als Ortskundiger weißt jetzt, dass dort 30 ist und hast somit kein Problem. Wer als Ortsunkundiger dort geblitzt wird, kommt nach deiner Beschreibung der Umstände mit nem guten Anwalt wieder raus. Wobei die Frage ist, ob sich das lohnt, denn wenn man sich trotz allem an die 50 hält ist mit 3 km/h Toleranz eh nur mit einem Bußgeld von 25 Euro zu rechnen. Eher nur 15, da man ja real langsamer fährt als es der Tacho anzeigt.

Welchen Teil von man muss generall damit rechnen hat Du nicht genau verstanden? Es geht mir nur darum, zu erklären, dass in diesem speziellen Fall das Hab ich nicht gesehen irrelevant ist, weil man in Kenntnis der StVO eben im Zweifel abseits von Vorfahrtsstraßen von 30 ausgehen muss.

Grüße