Hallo,
ich bin wie Du auch, zumindest erwerbsgemindert. Ich vermute mal, das das Jobcenter das Gutachten veranlasst, um mit Dir dann zu beraten ob in deiner momentanen Situation ein Arbeitsplatz in einer WfbM (Werkstatt für behinderte Menschen) infrage kommt.
Sozialhilfe beantragst Du bei euch beim Sozialamt. Wenn Du deinen Wohnort nicht nennen magst, rufe bei euch im Rathaus an und erkundige dich, an wen Du dich wenden musst.
Vorrübergehend bleibst Du aber erst mal im ALG- II- Bezug. Das Jobcenter /Arge/ Arbeitsamt wird die Leistung erst einstellen, wenn Du den Nachweis erbringst das der Antrag auf Sozialhilfe gestellt ist.
Solltest Du noch Fragen haben, zu dem was ich im ersten Absatz geschrieben habe-> PN.
Es gibt nämlich eigentlich keinen anderen Grund bei deiner Schilderung, wieso Du in die Grundsicherung verschoben werden sollst.
Ich will Dir nun keine Angst machen, aber wenn Du in die WfbM kommst, kann es sein, das wenn du als erwerbsgemindert eingestuft wirst, dann auch noch auf die zukommt bei der Rentenkasse, Rente wegen Erwerbsminderung, oder Erwerbsunfähigkeit zu beantragen, da die Rente als vorrangige Leistung gilt, sagte man mir beim Sozialamt zumindest. Das ist dann aber Zukunftsmsuik.
Ich hoffe das ich Dir deine Ängste etwas nehmen konnte und wünsche Dir alles Gute.