Ich möchte gerne den vom Arzt ausgestellten Totenschein meiner Oma (+1971 in der DDR) einsehen.
Arbeitet jemand von Euch zufällig im Standesamt und kann mir sagen, wo und wie lange diese aufbewahrt werden?
Gruß Ina
Ich möchte gerne den vom Arzt ausgestellten Totenschein meiner Oma (+1971 in der DDR) einsehen.
Arbeitet jemand von Euch zufällig im Standesamt und kann mir sagen, wo und wie lange diese aufbewahrt werden?
Gruß Ina
Den Totenschein wirst Du wohl nicht einsehen können, da es keine Urkunde des Standesamts ist.
Die Sterbeurkunde sollte auch heute noch im zuständigen Standesamt Deiner Oma zu bekommen sein.
Gruß
M.
Guten Tag,
es geht mir leider nicht um Angaben der Sterbeurkunde.
Auf dem Totenschein soll ein Arzt Unstimmigkeiten vermerkt haben, die aber aufgrund des DDR-Regime und der Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes nicht weitergegeben wurde. Mich würde jetzt einfach interessieren, ob diese Angaben wirklich stimmen.
Gruß Ina
Hallo Ina,
ich fürchte, du fragst ungefähr zehn Jahre zu spät und nach dem falschen Ansprechpartner… Das Standesamt bekommt keinen Totenschein mit sämtlichen Untersuchungsergebnissen. Das Krankenhaus muss die Unterlagen nur 30 Jahre aufbewahren. Du könntest aber Glück haben. Weißt du denn, in welchem Krankenhaus deine Oma obduziert wurde? In der Charité beispielsweise werden die Unterlagen wesentlich länger aufbewahrt…
Vor einiger Zeit bin ich übrigens über folgende Seite gestolpert http://www.personen-suche-ddr.de; die scheinen sich mit der Suche nach (verstorbenen) Personen aus der DDR recht gut auszukennen. Vielleicht können sie dir einen Tipp geben, wie du es am klügsten anstellst.
Grüße
EP
Hallo, also zum einen könnte das Gerichtsmedizinische Institut, wo deine Oma obduziert wurde (sofern sie es wurde, also mit Leichenöffnung, inwiefern die einfache Leichenschau auch von einem Gerichtsmediziner durchgeführt wurde in der DDR ist mir nicht bekannt, Hier und heute schaut ein Gerichtsmediziner rein äusserlich nur noch mal nach, wenn Verstorbene Eingeäschert werden sollen.) noch eine Durchschrift des Scheines oder eine Akte haben (mit genauem Protokoll).
Ob damals der Totenschein nur zwischen den Behörden verschoben wurde oder der Familie ausgehändigt wurde, weiß ich nicht. Wenn Im Standesamt Sterbeurkunde gegen Totenschein getauscht wurde, dann müssen die ihn einbehalten haben und zu den Akten gelegt haben (nicht ins FAmilienstammbuch sondern in die sonstigen Akten, die es dort so gibt, man denke nur an all die Unterlagen die man für eine Hochzeit beibringen muss, die nachher nur in einer kleinen Urkunde bestätigt wird)
Überall dort werden diese Unterlagen aber vermutlich schon entsorgt worden sein.
Da allerdings angeblich „Das Regime“ da mit reingespielt haben soll, wäre es vermutlich am sinnvollsten erst einmal die Stasiakten deiner Oma einzusehen. Wenn die nicht durch die Vernichtungswut der frischen EX-DDR-Bürger zerstört ist, müsste sie noch vorhanden sein, und dort dann auch ein Hinweis über die echte oder unechte Todesursache.
Gruß
B
Hallo Ina,
soviel mir bekannt ist, gingen die Totenscheine (nicht Sterbeurkunden = Standesämter) in der DDR zu den jeweiligen Räten der Kreise Abt. Gesundheitswesen und waren nicht öffentlich. Eine Löschung oder Vernichtung war nicht vorgesehen. Für Personen, die infolge staatlicher Gewalt zu Tode kamen, soll es aber gesonderte Anweisungen gegeben haben. Hiernach erfolgte lediglich eine „Mitteilung zum Todesfall“ mit Sperrvermerk.
Nach der Auflösung der DDR wurden nach eine Haltefrist von ca. 20 Jahren (unterschiedlich durch Landesgesetze geregelt) diese Unterlagen in Archive eingelagert und stehen offen.
Vielleicht konnte ich Dir einige Tipps geben.
Viele Grüße, Liane.