Hallo, kann mir jemand helfen?
Auch Hallo,
klar kann ich Dir helfen, obwohl mein erster Gedanke war: „Oh je, jetzt hat nach 20 Jahren Windkraft in Deutschland mal wieder jemand die Windkraft entdeckt…“ 
Weiß jemand was es für Einschränkungen beim Aufstellen von
Windkrafträdern gibt?
Willkommen in Deutschlands Regulierungswahn!
- Windkraftanlagen (ich gehe jetzt von sogenannten Großwindkraftanlagen aus; also mit mehr als 30 m Gesamtbauhöhe [Turm + Flügel]) sind als „Raumbedeutsam“ eingestuft (vgl. dazu das Bundesraumordnungsgesetz und die entsprechenden LandesRaumordnungsgesetze); das heisst, das Du die Anlagen (trotz grundsätzlicher Privilegierung im Außenbereich - vgl. das BauGB im Zusammenhang mit den jeweiligen Landesbauordnungen-) nicht da aufstellen darfst, wo Du gerne möchtest (oder wo die Windverhältnisse besonders gut sind…)
- Die Errichtung von WKAs ist aus baurechtlicher Sicht nur in von der Raumordnung (bzw. deren Organen) ausgewiesenen Flächen möglich. Die Ausweisung solcher Flächen in den entsprechenden Regionalplänen (in Sachsen zB der „Regionalplan Westsachsen“ oder „Regionalplan Oberes Elbtal“ – speziell für Windkraft sind es die „Teilpläne Windkraft“) erfolgt meist als „Eignungsgebiet“, „Vorranggebiet“ oder „Vorbehaltsgebiet“, wobei die Art der Ausweisung im Detail verschieden rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
Außerhalb dieser „Eignungsgebiete“ (ich nenne sie jetzt mal so) ist die Errichtung von WKA idR ausgeschlossen!
- Erschwerend kommt noch hinzu, das die Gemeinden (die ja eigentlich die Planungshoheit haben) einer Anpassungspflicht unterliegen und so einerseits verpflichtet sind, den Vorgaben der Regionalplanung zu folgen. Das heißt: Gemeinden (und Städte natürlich auch) dürfen keine von den Vorgaben der Regionalplanung abweichenden Ausweisungen von „Eignungsgebieten“ (zB im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet für die Nutzung der Windenergie“ vornehmen). Andererseits haben die Gemeinden das Recht, die Vorgaben der Regionalplanung zu konkretisieren – meistens geschieht das durch „Verkleinerung“ der von der Regionalplanung vorgesehenen „Eignungsgebiete“ im Flächennutzungsplan oder im Bebauungsplan mit Veränderungssperre…
- Grundsätzlich ist für die Errichtung von WKA eine Genehmigung nach BundesImmissionschutzGesetz erforderlich. (entsprechende ausführliche Regelungen findest Du im genannten Gesetz). In Abhängigkeit von der geplanten Anzahl der WKA kann es uU zum Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung kommen. (Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich im Gesetz über die Umweltverträglichtsprüfung).
Hinzu kommen Erfordernisse, die sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz und den landesspezifischen Regelungen entsprechend der Landesnaturschutzgesetze ergeben.
Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens (bzw schon vorher, denn das Verfahren beginnt erst, wenn Du alle Unterlagen und Gutachten beisammen hast, und Dir das von der Genehmigungsbehörde bestätigt wurde)müssen eine Vielzahl von Unterlagen und Gutachten beigebracht werden. Die Vorbereitung eines solchen Antrages kann sich schon mal über einige Jahre hinziehen und viel (sehr viel) Geld kosten.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden alle (von der Genehmigungsbehörde als relevant angesehenen) „Träger der öffentlichen Belange“ beteiligt, zB.
- die Gemeinde, in der das Vorhaben realisiert werden soll (die muss das sog. gemeindliche Einvernehmen erteilen)
- die zuständige Bauordnungsbehörde (zur Prüfung der bauordnugsrechtlichen Belange, zB. Einhaltung der Abstandsflächen, Nachweis der Sicherung der Erschließung usw.)
- die Untere Naturschutzbehörde (mitunter auch die Obere…)
- die Landesdenkmalbehörde
- die Regionalplanung
- die Kreisstraßen- oder Landesstraßenverwaltung (ggf auch die Bundesstraßenverwaltung)-- abhängig von der geplanten Erschließung
usw. usf.
- In Abhängigkeit von der Anzahl der geplanten WKA ist das Genehmigungsverfahren öffentlich und jedermann hat das Recht, dagegen Einwendungen vorzubringen.
– Soweit in Kürze ein paar Worte zu den baurechtlichen Aspekten…
(nicht berücksichtigt ist das Thema „Netzanschluss“ – das kann mitunter auch schwierig bis unmöglich sein…)
Und wo kann ich ne Karte finden auf der Windstärken und
-richtungen im Jahres- oder Monatsmittel abgebildet sind???
Windkarten für verschiedene Höhen gibt es zB beim DWD oder bei Windconsult…die nützen Dir allerdings überhaupt nichts!
Was Du brauchst, ist ein Windgutachten für Deinen geplanten Standort, der Dir eine Prognose der mittleren jährlichen Windgeschwindigkeit (mit den zugehörigen Parametern A und k der Weibullverteilung) in der geplanten Nabenhöhe. Mitunter ist sogar eine Windmessung erforderlich (vor allem in schwierigen Lagen, wie zB im Bergland…)
Soweit in Kürze…
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
Grüße aus Sachsen,
Gruß von Fennchurch