Wo Windkraftanlagen aufstellen?

Hallo, kann mir jemand helfen?

Weiß jemand was es für Einschränkungen beim Aufstellen von Windkrafträdern gibt? Also - klar: in Naturschutzgebieten macht sich das schlecht, auch mitten in der Stadt. Aber gibt es irgendwo ne Übersicht oder noch besser: ne Karte auf der sowas verzeichnet ist???
Und wo kann ich ne Karte finden auf der Windstärken und -richtungen im Jahres- oder Monatsmittel abgebildet sind???

Grüße aus Sachsen,

Simon

Hi Simon!

hier im Bergischen habe ich damals eine „Windkarte“ gesehen.
Da waren alle Gebiete eingetragen, die ausreichend Wind im Angebot hatten.
(ich nehme einmal an, die kam vom Wetterdienst).
Dort wurden dann die „Tabu-Gebiete“ eingetragen (Bebauung, Landschaftsschutz, Funkbereiche, etc.
Übrig blieb damls nicht viel… eine Handvoll Flächen, von denen dann wieder die nicht käuflichen gestrichen wurden…
Je nach Siedlungsdichte könnte das in Sachsen evtl. ganz anders aussehen.
Frag mal bei Deinem Energieverorger oder dem Vermessungsamt nach!

Viel Erfolg!
Ulli

http://www.google.de/search?sourceid=navclient&hl=de…

Hallo, kann mir jemand helfen?

Auch Hallo,
klar kann ich Dir helfen, obwohl mein erster Gedanke war: „Oh je, jetzt hat nach 20 Jahren Windkraft in Deutschland mal wieder jemand die Windkraft entdeckt…“ :wink:

Weiß jemand was es für Einschränkungen beim Aufstellen von
Windkrafträdern gibt?

Willkommen in Deutschlands Regulierungswahn!

  • Windkraftanlagen (ich gehe jetzt von sogenannten Großwindkraftanlagen aus; also mit mehr als 30 m Gesamtbauhöhe [Turm + Flügel]) sind als „Raumbedeutsam“ eingestuft (vgl. dazu das Bundesraumordnungsgesetz und die entsprechenden LandesRaumordnungsgesetze); das heisst, das Du die Anlagen (trotz grundsätzlicher Privilegierung im Außenbereich - vgl. das BauGB im Zusammenhang mit den jeweiligen Landesbauordnungen-) nicht da aufstellen darfst, wo Du gerne möchtest (oder wo die Windverhältnisse besonders gut sind…)
  • Die Errichtung von WKAs ist aus baurechtlicher Sicht nur in von der Raumordnung (bzw. deren Organen) ausgewiesenen Flächen möglich. Die Ausweisung solcher Flächen in den entsprechenden Regionalplänen (in Sachsen zB der „Regionalplan Westsachsen“ oder „Regionalplan Oberes Elbtal“ – speziell für Windkraft sind es die „Teilpläne Windkraft“) erfolgt meist als „Eignungsgebiet“, „Vorranggebiet“ oder „Vorbehaltsgebiet“, wobei die Art der Ausweisung im Detail verschieden rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
    Außerhalb dieser „Eignungsgebiete“ (ich nenne sie jetzt mal so) ist die Errichtung von WKA idR ausgeschlossen!
  • Erschwerend kommt noch hinzu, das die Gemeinden (die ja eigentlich die Planungshoheit haben) einer Anpassungspflicht unterliegen und so einerseits verpflichtet sind, den Vorgaben der Regionalplanung zu folgen. Das heißt: Gemeinden (und Städte natürlich auch) dürfen keine von den Vorgaben der Regionalplanung abweichenden Ausweisungen von „Eignungsgebieten“ (zB im Flächennutzungsplan als „Sondergebiet für die Nutzung der Windenergie“ vornehmen). Andererseits haben die Gemeinden das Recht, die Vorgaben der Regionalplanung zu konkretisieren – meistens geschieht das durch „Verkleinerung“ der von der Regionalplanung vorgesehenen „Eignungsgebiete“ im Flächennutzungsplan oder im Bebauungsplan mit Veränderungssperre…
  • Grundsätzlich ist für die Errichtung von WKA eine Genehmigung nach BundesImmissionschutzGesetz erforderlich. (entsprechende ausführliche Regelungen findest Du im genannten Gesetz). In Abhängigkeit von der geplanten Anzahl der WKA kann es uU zum Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung kommen. (Die entsprechenden Regelungen dazu finden sich im Gesetz über die Umweltverträglichtsprüfung).
    Hinzu kommen Erfordernisse, die sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz und den landesspezifischen Regelungen entsprechend der Landesnaturschutzgesetze ergeben.
    Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens (bzw schon vorher, denn das Verfahren beginnt erst, wenn Du alle Unterlagen und Gutachten beisammen hast, und Dir das von der Genehmigungsbehörde bestätigt wurde)müssen eine Vielzahl von Unterlagen und Gutachten beigebracht werden. Die Vorbereitung eines solchen Antrages kann sich schon mal über einige Jahre hinziehen und viel (sehr viel) Geld kosten.
    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens werden alle (von der Genehmigungsbehörde als relevant angesehenen) „Träger der öffentlichen Belange“ beteiligt, zB.
  • die Gemeinde, in der das Vorhaben realisiert werden soll (die muss das sog. gemeindliche Einvernehmen erteilen)
  • die zuständige Bauordnungsbehörde (zur Prüfung der bauordnugsrechtlichen Belange, zB. Einhaltung der Abstandsflächen, Nachweis der Sicherung der Erschließung usw.)
  • die Untere Naturschutzbehörde (mitunter auch die Obere…)
  • die Landesdenkmalbehörde
  • die Regionalplanung
  • die Kreisstraßen- oder Landesstraßenverwaltung (ggf auch die Bundesstraßenverwaltung)-- abhängig von der geplanten Erschließung
    usw. usf.
  • In Abhängigkeit von der Anzahl der geplanten WKA ist das Genehmigungsverfahren öffentlich und jedermann hat das Recht, dagegen Einwendungen vorzubringen.

– Soweit in Kürze ein paar Worte zu den baurechtlichen Aspekten…
(nicht berücksichtigt ist das Thema „Netzanschluss“ – das kann mitunter auch schwierig bis unmöglich sein…)

Und wo kann ich ne Karte finden auf der Windstärken und
-richtungen im Jahres- oder Monatsmittel abgebildet sind???

Windkarten für verschiedene Höhen gibt es zB beim DWD oder bei Windconsult…die nützen Dir allerdings überhaupt nichts!
Was Du brauchst, ist ein Windgutachten für Deinen geplanten Standort, der Dir eine Prognose der mittleren jährlichen Windgeschwindigkeit (mit den zugehörigen Parametern A und k der Weibullverteilung) in der geplanten Nabenhöhe. Mitunter ist sogar eine Windmessung erforderlich (vor allem in schwierigen Lagen, wie zB im Bergland…)

Soweit in Kürze…
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.

Grüße aus Sachsen,

Gruß von Fennchurch

Klasse,

vielen Dank - zum Glück plan ich nicht so ein Ding aufzustellen… Na, dann forst ichmal die Regionalpläne durch. Grüße,
Simon

link ROP Südwestsachsen

Klasse,

Gerne

vielen Dank - zum Glück plan ich nicht so ein Ding
aufzustellen…

Neugierig frag: was hast Du dann vor??

Na, dann forst ichmal die Regionalpläne durch.

Den für Südwestsachsen gibts online unter:
http://www.rpv-suedwestsachsen.de/regionalplan/regio…

Grüße,
Simon

Viel Spaß
Gruß von fennchurch

Hallo,

Neugierig frag: was hast Du dann vor??

na dann will ichs dir verraten. Ich möchte zum Thema erneuerbare Energien in Thüringen (nicht Sachen!!! auch wenn das so ausgesehen haben mag) meine Examensarbeit an der Uni Jena schreiben. Bisher sieht das so aus dass ich mir die erneuerbaren Energieträger vorknüpfe, schau was Sache ist und was noch gehen könnte. Ich steck noch am Anfang meiner Arbeit, und die Windenergie ist mein erstes „Opfer“ - bisher ist es aber schon sehr interessant.
Ich habe jetzt mal die Regionalpläne für die vier Thüringer Planungsgemeisnchaften durchgeforstet und auf den Karten gesehen dass die Vorranggebiete für WKAs ja wirklich dünn gesät sind - und dazu schon ziemlich vollgebaut. Na, nicht so schlimm, Thüringen ist ja eh nicht so das „Windland“ - und dummerweise hats auch keine Küsten…
Soviel dazu.
Viele Grüsse,

Simon

Hallo,

Hallo,

na dann will ichs dir verraten. Ich möchte zum Thema
erneuerbare Energien in Thüringen (nicht Sachen!!! auch wenn
das so ausgesehen haben mag) meine Examensarbeit an der Uni
Jena schreiben. Bisher sieht das so aus dass ich mir die
erneuerbaren Energieträger vorknüpfe, schau was Sache ist und
was noch gehen könnte. Ich steck noch am Anfang meiner Arbeit,
und die Windenergie ist mein erstes „Opfer“ - bisher ist es
aber schon sehr interessant.

Danke für die Aufklärung :wink:

Ich habe jetzt mal die Regionalpläne für die vier Thüringer
Planungsgemeisnchaften durchgeforstet und auf den Karten
gesehen dass die Vorranggebiete für WKAs ja wirklich dünn
gesät sind - und dazu schon ziemlich vollgebaut.

Ja, besonders in Thüringen sträubt man sich politischerseits gegen die Windkraft, was seinen Ausdruck auch in den wenigen Eignungsgebieten findet…
Vollgebaut sind die Eignungsgebiete nicht nur in Thüringen…

Na, nicht so
schlimm, Thüringen ist ja eh nicht so das „Windland“ - und
dummerweise hats auch keine Küsten…

Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, zu glauben, das Windkraft nur in Küstennähe lukrativ ist…Auch Thüringen besitzt hervorragende Windpotenziale…Nur leider kollidieren die mit dem „Landschaftsschutz“ – Windkraftanlagen sind halt nun mal groß und weithin sichtbar…deshalb hat man in Thüringen die Windkraft weitgehend in den Norden verbannt, um den Thüringer Wald von „optischer Beeinträchtigung“ freizuhalten…ich frage mich, wer zB Anstoß an den Tausenden von Freileitungsmasten nimmt…(okay, das war ein bissl ironisch…)
Noch zur Info: moderne Windkraftanlagen rechnen sich im Binnenland schon bei mittleren Jahreswindgeschwindigkeiten um die 6 m/s (in Nabenhöhe wohlgemerkt…)

Soviel dazu.
Viele Grüsse,

Simon

Gruß von Fennchurch (einem entschiedenen Befürworter der Windkraft)

Hi,

ja, du hast Recht: Thüringen ist in vier Planungsregionen aufgeteilt - im süden stehen lediglich 54 WKA, im Norden mehr als dreimal so viele. Ob das aber allein am Landschaftsbild hängt??? Der Thüringer Wald ist ja ein Wald (ah) und daher dürfte allein dadurch nutzbare Flche nicht im Übermaß vorhanden sein…

Wie auch immer - danke für deine Mithilfe.

Im Übrigen: mein „Favorit“ ist ja die ERdwärme - zumindest zur Wärmeerzeugung…j

Grüße,

Simon