Wo wird Präsident direkt gewählt?

Hello!

DAS möchte ich wissen: In welchen europäischen Ländern wird der Präsident neben dem Parlament direkt vom Volk gewählt? Also, es geht hier nicht um Präsidialrepubliken wie Frankreich, sondern um Staaten, die dem Präsidenten eher zeremonielle Rechte zuordnen…

Hier meine unvollständige Liste:

Österreich
Slowakei
Slowenien
Italien

… wo noch?

LG
Pierre

Hallo!

Österreich ist zwar keine Präsidialrepublik, aber der Präsident hat viel mehr Rechte als nur Repräsentationsfunktionen. Er ist jedenfalls weitaus stärker ausgestaltet als der deutsche.

Gruß
Tom

Hallo Tom!

Österreich ist zwar keine Präsidialrepublik, aber der
Präsident hat viel mehr Rechte als nur
Repräsentationsfunktionen.

Jetzt hast du mich aber neugierig gemacht. Welche Rechte hat er denn wirklich?

Mir persönlich ist nur das Veto-Recht bekannt, das aber auch nur 6 Monate gültig ist. Er kann also ein Gesetz verzögern, aber nicht verhindern.

Theoretisch ist er noch Oberbefehlshaben der Bundesheers…
War da noch was?

Eine Regierung verhindern bzw. absetzen kann er nicht wirklich, oder?
Von diesem Recht hätte Klestil seinerzeit sicher Gebrauch gemacht.

Aber Genaues weiß ich nicht, deswegen meine Frage.

Grüße
Dusan

Hallo!

Mir persönlich ist nur das Veto-Recht bekannt, das aber auch
nur 6 Monate gültig ist. Er kann also ein Gesetz verzögern,
aber nicht verhindern.

Das Veto Recht hat er aber nicht. Er kann also kein Gesetz verzögern. Bei der Gesetzgebung hat der Präsident die Aufgabe das verfassungsmäßige Zustandekommen zu überprüfen, d.h. ob der Weg des Gesetzgebungsverfahrens eingehalten wurde.

Theoretisch ist er noch Oberbefehlshaben der
Bundesheers…

Ja

War da noch was?

Eine Regierung verhindern bzw. absetzen kann er nicht
wirklich, oder?

Oja, schon. Bei der Regierungsbildung ist die Position des Präsidenten sehr stark. Die Regierung wird so gebildet: der Bundespräsident ernennt den Bundeskanzler und auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernennt er die Minister. Das heißt - ohne die Zustimmung des Bundespräsidenten kann niemand Regierungsmitglied werden und der Bundespräsident muss das auch nicht begründen.

Er kann auch die gesamte Bundesregierung entlassen.

Von diesem Recht hätte Klestil seinerzeit sicher Gebrauch
gemacht.

Hat er auch, das war ein Grund für die Eiszeit zwischen Schüssel und Klestil. Klestil hat sich Anfang 2000 geweigert bestimmte FPÖ Minister als Regierungsmitglied anzugeloben, also mussten manche gewollten Minister durch gemäßigtere FPÖ Mitglieder getauscht werden. Das war mit ein Grund für die Hetzkampagne der FPÖ samt ÖVP gegen den Bundespräsidenten, weil er hier direkt eingegriffen hat. Verfassungsrechtlich aber vollkommen rechtmäßig.

Gruß
Tom

Hi!

Danke für deine Antwort!

Das Veto Recht hat er aber nicht. Er kann also kein Gesetz
verzögern. Bei der Gesetzgebung hat der Präsident die Aufgabe
das verfassungsmäßige Zustandekommen zu überprüfen, d.h. ob
der Weg des Gesetzgebungsverfahrens eingehalten wurde.

Wir haben das seinerzeit in der Schule noch so gelernt. Auch die 6 Monate. War jetzt der Lehrer eine Pfeife oder hat sich das in den letzten 30 Jahren geändert?

Er kann auch die gesamte Bundesregierung entlassen.

Was hätte das für Folgen? Neuwahlen? Oder gehts da wiederum nur um Personen.

Grüße
Dusan

Hallo Pierre,

In welchen europäischen Ländern wird
der Präsident neben dem Parlament direkt vom Volk gewählt?

Hier meine unvollständige Liste:

… wo noch?

In Polen
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatspräsident_%28Pole…

Viele Grüße
Marvin

Hallo!

Wir haben das seinerzeit in der Schule noch so gelernt. Auch
die 6 Monate. War jetzt der Lehrer eine Pfeife oder hat sich
das in den letzten 30 Jahren geändert?

Nein das hat sich seit 1929 nicht mehr geändert.

Er kann auch die gesamte Bundesregierung entlassen.

Was hätte das für Folgen? Neuwahlen? Oder gehts da wiederum
nur um Personen.

Verfassungsrechtlich muss man streng zwischen Bundesregierung und Parlament trennen. Auf den Nationalrat hätte daher eine solche Entscheidung rechtlich keine Auswirkungen.

Im Übrigen gilt das auch umgekehrt - auch das Ende einer Gesetzgebungsperiode und Neuwahlen zum Nationalrat haben rechtlich keine Auswirkung auf die Bundesregierung.

Die Bundesregierung hat keine Amtszeit. Wenn also ein Nationalrat neu gewählt wird, hat das auf die Bundesregierung keinen Einfluss.

Es ist nur eine österreichische politische Usance, dass die Bundesregierung immer am Ende der Gesetzgebungsperiode des Nationalrates ihren Rücktritt erklärt und es nach der Nationalratswahl zur Bildung einer neuen Regierung kommt. Da erklärt also die gesamte Regierung den Rücktritt und der Bundespräsident beauftragt die gleichen Regierungsmitglieder mit der Fortführung der Amtsgeschäfte bis zur Ernennung einer neuen Regierung (diese Möglichkeit des Bundespräsidenten ist vorgesehen, damit es immer eine Exekutive gibt). Nach der Nationalratswahl wird eine neue Bundesregierung ernannt.

Das alles ist politische Konvention und fixes Ritual der österreichischen Politik. Rechtlich zwingend ist das aber keinesfalls.

Eine Mehrheit benötigt eine Bundesregierung im Nationalrat aber schon, d.h. der Nationalrat kann vom Bundespräsidenten die Absetzung eines Regierungsmitglieds oder der Regierung verlangen (Misstrauensvotum) - im Endeffekt kann also der Bundespräsident gegen den Willen des Parlaments zwar eine Regierung ernennen, muss sie aber nach einem Misstrauensvotum wieder entlassen. Insgesamt benötigt daher eine Regierung sowohl die Zustimmung des Parlaments als auch des Bundespräsidenten - das ist der Grund, warum die Regierungsbildung 1999/2000 so schwierig war.

Gruß
Tom