Wochenende ein muss nach dem Urlaub

Hallo zusammen,
wie ist es genau rechtlich geregelt, wenn man seinen Urlaub beantragt. hat man immer automatisch das WE in der Urlaubswoche frei?
Ich habe eine 5 Tage Woche und beantrage 5 Tage Urlaub und habe automatisch, das We davor und das danach frei… Weil es immer so ist.

Meine Frau hat eine 7 Tage Woche . Das heißt sie arbeitet oft bis Sonntag und hat ab Montag Urlaub.
Jetzt aber hat sie Urlaub beantragt und laut Dienstplan hat sie Sa/So frei, ab Montag Urlaub bis Freitag ( Wie beantragt) und muss am Samstag wieder arbeiten.
Sie hätte - so die Aussage- bis einschließlich Montag beantragen müssen um das We danach frei zu haben…

Ist das wirklich so? Muss das WE danach nicht frei sein und das da vor ist variabel?

Echt sch* !!!

Danke für die Antwort

Ich kann da keinen Fehler finden.

Wenn die Frau auch „nur“ 5 Tage Urlaub bestellt hat.

Sa/So hatte sie dienstfrei, 1. Urlaubstag Mo, 5 Tage Urlaub also bis einschl. Fr.
danach Ist entweder Wochende (bei Personen, die Sa/So nicht arbeiten !) oder eben nicht.

Wo siehst Du da etwas falsches oder widersinniges ?

Wochenden und Urlaub hat erst einmal gar nichts miteinander zu tun.
es geht um die regelmäßigen Arbeitstage in der Woche.

Hi!

Beantragt sie 5 Tage oder einen Zeitraum von xx bis yy?

VG
Guido

Hallo,
Danke für die antworten.
Sie hat mo -fr. Beantragt. Sie kommt aus dem Urlaub zurück und hat erstmal 2 Guttage, weil sie ja Samstag wieder arbeiten gehen muss. Das sie das we davor frei hat ist Zufall oder Glück, aber das danach, gehört doch zu der „beantragten“ urlaubswoche. Welchen sinn macht das 2 guttage auf zu bauen und dem jenigen der aus dem Urlaub kommt das We danach nicht zu geben, damit 2 andere gehen in frei gehen können.
Ich weiß das es nicht logisch ist. Frage ist nur ob man was gesetzliches Vorlegen kann. ?!!!

Hallo,

aber da gibt es nichts mißzuverstehen.
Wenn du in einem Beruf arbeitest, in dem Sa. und So. „normale“ Arbeitstage sind, mußt Du nun mal auch für Sa. und So. Urlaub beantragen, wenn diese Tage im Diensplan vor Urlaubsbeantragung mit Arbeit hinterlegt sind.
Dafür mußt du dann für dienstplanmäßig freie Werktage auch keinen Urlaub beantragen.

Und das es ein „Recht“ auf freies Wochenende nach dem Urlaub gibt, gehört ins Reich der Märchen - zumindest in den Berufen, in denen auch am WE gearbeitet wird.

&Tschüß
Wolfgang