Und was ist dann mit Rechts vor Links auf Parkplätzen ?
Gilt oder gilt nicht ?
Rechts vor links gilt im Bereich der StVO an Kreuzungen und EInmündungen.
Die aller-aller-meisten Parkplätze haben sowas nicht!
http://openjur.de/u/455188.html
"11 Das Amtsgericht hat zu Recht die Betriebsgefahren der Fahrzeuge nach § 17 Abs. 3 StVG als gleichwertig angesehen. "
Jeder Fahrzeugführer haftet demnach zu gleichen Teilen auf Grund seiner Gefährdungshaftung.
Weiter:
"_Der Kläger kann sich auf ein vermeintliches Vorfahrtsrecht nicht berufen. Das ergibt sich aus der vom Amtsgericht zutreffend zitierten Rechtsprechung. Das Oberlandesgericht Hamm hat in seinem Urteil vom 15.02.2001 (6 U 202/00) nochmals die fast einhellige Meinung in der Rechtsprechung bekräftigt, dass auf einem Parkplatz die Vorfahrtsregelung „rechts vor links“ nur dann gilt, wenn die einander kreuzenden Verbindungswege hinsichtlich Markierung, Breite und Verkehrsführung im Wesentlichen gleichartige Merkmale aufweisen, so dass der Straßencharakter der Fahrbahnen klar und unmissverständlich ist.
Weist dagegen ein Parkplatz nur Parkflächenmarkierungen auf, gilt § 8 StVO nicht. Auf Parkplätzen markierte Fahrspuren sind grundsätzlich keine dem fließenden Verkehr dienenden Straßen und gewähren deswegen keine Vorfahrt.
Allenfalls dann, wenn die auf dem Parkplatz vorgesehenen Fahrspuren durch besondere bauliche Maßnahmen so von den Parkplätzen getrennt sind, dass erkennbar ein Netz von eigens für den Fahrverkehr bestimmen Fahrbahnen geschaffen worden ist, kann § 8 StVO in Betracht kommen (OLG Koblenz, Urteil vom 14.12.1998, 12 U 1249/97). "_
Und nu komm ich hiermit:
51°29’45.48" N 7°22’20.89" O bei Google Earth zeigt den Parkplatz „Real Dortmund Kley“.
Dort ist meines Erachtens die am Parplatz vorbeiführende Fläche sehr wohl eine Art Straße. Die Mit Bordsteinenen erhöhten Grünflächen sind eine deutliche Trennung von Durchfahrt-Straße und Parkfläche, oder?
Demnach habe ich eine (vorrangige) Art „Straße“ und eine nachrangige Fläche „Parkplatz mit Fahrspuren“.
Hier ein Bild:
http://s14.directupload.net/file/d/3375/dgbj29ct_jpg…
Ein dem schwarzen Pfeil folgendes Fahrzeug trifft auf ein von der Parkfläche ausfahrendes Fahrzug (roter Pfeil).
Ich tendiere, dem schwarzen Pfeil Vorfahrt zuzusprechen.
In der Realität wird aber von den roten Pfeil-Autos regelmäßig die (vermeintliche???) Vorfahrt nahezu erzwungen.