Wochenlang auf die Straße parken

Hallo WWW-lers,

Eine ganz kurze Frage:
Darf ein Wohnmobil wochenlang, ohne sich auch ein cm zu bewegen, auf der öffentlichen Straße geparkt sein?
Wenn nein: Was kann man dagegen unternehmen (ausser mit dessen Besitzer zu reden)?

Vielen Dank und einen schönen Gruß,
Helena

Darf ein Wohnmobil wochenlang, ohne sich auch ein cm zu
bewegen, auf der öffentlichen Straße geparkt sein?

Wenn es zugelassen ist: Ja.

Gruß Crack

Guten Tag,

Hallo WWW-lers,

Eine ganz kurze Frage:
Darf ein Wohnmobil wochenlang, ohne sich auch ein cm zu
bewegen, auf der öffentlichen Straße geparkt sein?

Kommt darauf an:

(3) Das Parken ist unzulässig

  1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
  2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
  3. vor Grundstücksein- und -ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
  4. über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
  5. vor Bordsteinabsenkungen.

(3a) Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

  1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
  2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
  3. in Kurgebieten und
  4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

Noch ein Hinweis: es gibt auch Wohnmobil mit über 7,5 t Gesamtmasse.

Gruß aus dem Süden

KEMATEF und CRACK vielen herzl. Dank!
Hi Kematef und Crack!
Vielen herzlichen Dank für eure Antworten!

Vorallem die von Kematef hat mir sehr weiter geholfen. Dafür ein Sternchen!

Schöne Grüße und eine noch schönere Woche!
Helena

Hier wurde noch vergessen,das die jeweilige Kommune in ihrer Ortssatzung sehr wohl Regelungen zum dauerhaften Parken von Wohnmobilen oder Wohnwagen treffen kann.

Hier wurde noch vergessen,das die jeweilige Kommune in ihrer
Ortssatzung sehr wohl Regelungen zum dauerhaften Parken von
Wohnmobilen oder Wohnwagen treffen kann.

Auf welcher gesetzlichen Grundlage? Eine Ortssatzung hebelt nicht die StVO aus. Wenn, dann kann man das für bestimmte Parkplätze machen, aber sicher nicht allgemein.

Gruß Crack

Hallo

Hier wurde noch vergessen,das die jeweilige Kommune in ihrer
Ortssatzung sehr wohl Regelungen zum dauerhaften Parken von
Wohnmobilen oder Wohnwagen treffen kann.

Meines Wissens nach gilt das für das dauerhafte Benutzen/Bewohnen, nicht für das Parken.

Grüße,
.L

Und wo bitteschön steht in der StVO ein „Recht“ auf kostenloses und unbegrenztes Parken auf öffentlichen Straßen ???..

Verwechselt man hier das Recht von Verkehrsschildern und Parkuhren aufzustellen durch die Gemeinde mit einer Ortssatzung ?

Gruß aus dem Süden

Überlege noch einmal in Ruhe,vielleicht kommst du ja drauf,aber wohl eher doch nicht.
Wer entscheidet denn über die Nutzung einer Straße und wie sie genutzt wird??
zum B. sowie hier:
https://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo…

Das machen immer noch unsere gewählten Volksvertreter,deren Beschlüsse durch die
Verwaltung ausgeführt werden.

Hallo

Überlege noch einmal in Ruhe,vielleicht kommst du ja
drauf,aber wohl eher doch nicht.
Wer entscheidet denn über die Nutzung einer Straße und wie sie
genutzt wird??

Sorry, aber jetzt redest du Blödsinn, es geht nicht darum WER die Schilder aufstellt. Du hast behauptet, das eine Kommune neben der sichtbaren Strassenbeschilderung und der StVO noch weitere entsprechende Regeln aufstellen darf - hier also obwohl Parken an einer Stelle erlaubt ist das Parken von Wohnmobilen pauschal einschränken kann.

Neben allem anderen stellt sich mir die Frage wie das dem Wohnmobilfahrer rechtssicher mitgeteilt werden soll.

Grüße,
.L

Hallo Helena,

soweit ich weiss, darf ein WOHNWAGEN, also der Anhänger als solches, maximal 14 Tage auf öffentlichen Straßen abgestellt werden.

Leider kann ich nicht sagen wie ein Wohnmobil eingestuft wird. Bei einem LKw über 7,5to ist es nicht erlaubt, diesen in einem Wohngebiet zu parken, gleiches gilt für normale Anhänger mit mehr als 2 to.

http://www.helpster.de/lkw-parken-im-wohngebiet-das-…

Liest du auch mal ??

Sorry, aber jetzt redest du Blödsinn, es geht nicht darum WER die Schilder aufstellt. Du
hast behauptet, das eine Kommune neben der sichtbaren Strassenbeschilderung und der

Schau einmal in den Link meiner Antwort.

StVO noch weitere entsprechende Regeln aufstellen darf - hier also obwohl Parken an
einer Stelle erlaubt ist das Parken von Wohnmobilen pauschal einschränken kann.

Ja das kann sie und das machen Kommunen auch.

Und bekannt gemacht wird so etwas durch

Öffentliche Bekanntmachung

einmal in schriftlicher Form im sogenannten Amtsblatt und dann auf der Homepage der jeweiligen Kommune und bei wichtigen Sachen auch in den Tageszeitungen.

Praktisch sind die neuen Wohnmobile ohnehin durch die Begrenzung der meisten
Parkflächen in den Innenstädten auf 2,8 Tonnen GG ausgeschlossen.