wofür kann ein Mitarbeiter "Altersvorsorgewirksame Leistungen" des AGs verwenden?

hallo Leute,
Mir ist vor einiger Zeit eine Betriebsvereinbarung eines Unternehmens in die Hände gefallen, das an den bayerischen IG Metall Tarifvertrag gebunden ist.

Dieses Unternehmen zahlt dem Arbeitnehmer einen Zuschuss zur Altersvorsorge. Konkret habe ich folgenden Text vorliegen:
„Altersvorsorgewirksame Leistungen: Mitarbeiter von [der Firma] erhalten einen Zuschuss zur Altersvorsorge (ausschließlich Metallrente).“

Als Uniabsolvent (Ing.) bin ich vom AV-Kram noch relativ weit weg. Es lohnt sich wohl, sich damit auszukennen, aber ich weiß gar nicht mal, wie ich recherchieren könnte, dass ich in sinnvoller Zeit einen Überblick über die Thematik bekomme.

Ich versuche trotzdem mal, allgemeine Fragen zu formulieren:
[] auf welche Arten von Altersvorsorge bezieht sich der Text? Es gibt da ja allerlei Modelle…
http://de.wikipedia.org/wiki/Altersvorsorge#Allgemeines
[] ist dieser Zuschuss auf alle beschriebenen Vorsorgearten aus den drei Säulen anwendbar? Wohl kaum, sonst könnte der Mitarbeiter den Zuschuss zur Tilgung eines Darlehens zur Baufinanzierung verwenden? Was wäre also möglich?
[] wie sind eure persönlichen Meinungen zu den verschiedenen Modellen?

vielen vielen Dank schonmal!

bei dem Tarifvertrag über altersvorsorgewirksame Leistungen (TV AVWL) handelt es sich um eine betriebliche Altersversorgung wo die vermögenswirksame Leistung integriert werden kann.

nähere Informationen dazu findet man z.B. -->

http://www.igmetall.de/arbeitslexikon-2351-altersvor…

http://www.metallrente.de/DE/_content/pdf/ueber_meta…