Ich möchte künftig statt um eine Kündigungs- bzw. Widerrufsbestätigung zu bitten, Kündigungen in Anwesenheit eines neutralen Zeugen abschicken, um nicht nur das Datum des Kündigungsbriefes, sondern auch dessen Inhalt im Notfall nachweisen zu können.
Aber wo bekomme ich so einen neutralen Zeugen her?
Ich könnte natürlich Kündigungen bei einer Postfiliale abschicken und dort den Postangestellten bitten, sich den Brief vorher durchzulesen und zu bezeugen, dass ich bei ihm den Brief abschicke, aber ich glaube, dass das unüblich und nicht richtig ist?
Wie ist das eigentlich bei Kündigungen per E-Mail und Fax. Muss da auch ein neutraler Zeuge anwesend sein oder reicht bei E-Mail ein Screenshot und bei Fax ein Sendeprotokoll von dem Kündigungsschreiben?
LG Hino