Dasss das ganze aus dem Militär kommt, weiss ich. Wo ist dies jedoch schriftlich festgehalten? (Reglemente etc.)
Ciao Daniel
Meine Aussage bezieht sich auf die Schweizer Armee, keine Ahnung, wie andere das regeln.
Regl 51.020 (TF XXI), Art 359f.:
359: Für die Erfüllung einer Aufgabe muss die
Einheitlichkeit des Handelns unter einem einzigen
verantwortlichen Chef und durch klare Abgrenzung der
Verantwortungsbereiche hergestellt werden.
360: Die Kommandoordnung wird durch Abschnitts-
grenzen, Aufträge, Unterstellungen und Zuweisungen
festgelegt.
Ich denke nicht, dass der Grundsatz irgendwo wörtlich „ein Raum, ein Chef, ein Auftrag“ heisst, bin aber nicht zu 100% sicher.
HTH und Gruss
Sam
Hallo Daniel
Gleich vornweg: Ich habe weder in der „Grundschulung“, noch in der „Taktischen Führung“ oder in „Führung und Stabsorganisation“ einen expliziten Verweis gefunden.
In der TF könnte man es ableiten: Ziffer 308: Ein militärischer Führer (Chef) hat räumliche Verantwortung. Und in einem Reglement ist festgehalten, dass die Verantwortung nicht teilbar ist. Ist aber meiner Meinung nach etwas weit hergeholt.
Meine Hypothese: Es handelt sich nicht um eine Regel oder ein Grundsatz, der explizit in Reglementen festgehalten ist. Vielmehr ist es ein einfaches Prinzip, mit welchem viele andere Grundsätze abgedeckt werden.
Als solches kann ich mir gut vorstellen ,dass es Eingang in Behelfe und Lehrschriften gefunden hat, welche mir aber nicht vorliegen.
Weiter wage ich zu behaupten, dass häufig damit argumentiert wird, aber nicht immer alle das gleiche darunter verstehen.
Darf es in einem Raum zwei Chefs geben, wenn sie unterschiedliche Aufträge haben? Es muss, denn sonst könnte keine Truppe mehr z.B. die Angriffsgrundstellung oder eine (durch eine andere Truppe) gesicherte Brücke passieren.
Und ich behaupte weiter, dass ein Zugführer seien Gruppenführer den Auftrag geben kann, mit ihren jeweiligen Gruppen am Nachmittag auf der 400m Bahn einen 12 Min Lauf zu absolvieren.
Das würde funktionieren, widerspricht aber z.B. dem Grundsatz „Ökonomie der Kräfte“, denn ein GruFhr hätte es für den ganzen Zug vorbereiten können. Der Zfhr hatte aber vielleicht ein besonderes Augenmerk auf die Vorbereitungsarbeiten und wollte die Gruppenführer miteinander vergleichen. Seine Aufträge waren also sinnvoll, obwohl im gleichen Raum an mehrere Chefs der gleiche Auftrag erteilt wurde.
Die mir vorliegenden Dokumente (in denen es ja nicht steht) sind von der aktuellen Armee XXI (CH). Vielleicht stand es aber in älteren Ausgaben.
Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen. Sollte ich etwas übersehen haben, und du erhältst von jemand anderem einen Quellenverweis, würde ich mich über eine Mitteilung freuen.
Freundlich Grüsse
Florian
PS: Du bist nicht zufälligerweise Inf und warst vor einigen Jahren im Auslandeinsatz? (Kosovo)
Dasss das ganze aus dem Militär kommt, weiss ich. Wo ist dies
jedoch schriftlich festgehalten? (Reglemente etc.)
Danke!
Der bin ich… und du folglich aus bäretswil… hoffe dir geht es gut!
Habe wirklich auch alle reglemente durchstöbert und nichts wortwörtlich gefunden.
Am besten lässt es sich vermutlich aus ziff. 359 der TFXXI ableiten, wie mir dies von sam mitgeteilt wurde…
Ja, aus Bäretswil, und es geht gut
Deine Frage lässt mich vermuten, dass du eine Arbeit über ein militärisches Thema schreibst? Milak?
War mir nicht sicher über den mil Hintergrund - sonst hätte ich mich etwas kürzer gefasst
359 passt auch. 303 könnte man auch noch so lesen.
Ein weiteres Bsp. ist mir gerade eingefallen, mal von der anderen Seite: Bogenschusswaffen haben 1 Chef, 1 Auftrag, aber mind. 2 Räume: Stellungsraum und Feuerraum.
Darum: Ich denke, es gibt Situationen wo man dieses Prinzip anwenden kann. Aber eben nur als Prinzip, das oft, aber nicht immer, hilfreich ist.
Ja, MILAK…
Bin über das Prinzip gestolpert, und als ich dieses belegen wollte, habe ich einfach nichts gefunden… Ausser dass RR Karin Keller-Suter dieses Prinzip anlässlich einer Sitzung der KKJPD einmal erwähnt hat.
Danke für deine Hilfe!
Auch ein Brigadier hat es mal erwähnt:
http://www.schweizerzeit.ch/3103/umrisse.htm
oder von anderer offizieller Seite:
http://www.ejpd.admin.ch/content/dam/data/sicherheit…
Wäre sehr interessant, jeweils diese Stellen anzufragen, woraus Sie dieses Prinzip stützen. Würde wetten sogar der Brigadier müsste ehrlicherweise antworten „Ja das sagt man halt so, ist doch logisch, hat man schon immer so gemacht, etc.“
Hallo,
ich kann die Frage leider nicht genau einordnen.
Ist hier gefragt, in welchen Dokumenten / Bezügen solche Begriffe geregelt sind?
Das Wort „Chef“ gibt es als solchens beim Militär nicht. Zwar gab es den Personalbegriff „Chef der Einheit“ bzw. gibt es noch „Chef des Stabes“, aber danach ist anscheinend nicht gefragt.
„Auftrag“ und „Raum“ hingegen lasssen sich in mehrfacher Hinsicht deuten. So ist die Definition für „Auftrag“ im Soldatengesetz als auch in den Nachschlagewerken zur „Inneren Führung“ zu finden. Aber für den Begriff „Raum“ ist mir konkret nichts bekannt.
Falls dies nicht weiterhilft, bitte ich die Frage etwas konkreter zu formulieren.
LG
Christian
Dasss das ganze aus dem Militär kommt, weiss ich. Wo ist dies
jedoch schriftlich festgehalten? (Reglemente etc.)